3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+6 Punkte
Hallo Zusammen,

wir haben im Oktober 2014 für 4 Personen Flüge nach Malga für Ende August 2015 direkt online bei Airberlin gebucht.

Es wurden uns folgende Flugzeiten bestätigt: Hinflug München-->Malaga: 16:35-19:35

                                                                          Rückflug Malaga--> München:  20:20-23:10

Mitte Dezember 2014 erhielt ich ein Schreiben von Airberlin, dass aus bislang nicht verhersehbaren Gründen die Flugzeiten geändert werden müssen.

Geänderte Flugzeiten: Hinflug München-->Malaga: 5:50-8:50

                                          Rückflug Malaga-->München: 9:35-12:35

AGB´s von Airberlin zu Änderungen der Flugzeiten:

7.2Verspätungen, Änderung von Flugzeiten und Annullierungen

7.2.1Die Fluggesellschaft veranlasstihr Möglichstes, Fluggäste und Gepäck pünktlich zu befördern. Die Fluggesellschaft ist bemüht, Änderungen von Flugzeiten auf ein Minimum zu beschränken und alle Fluggäste frühestmglich von derartigen Änderungen in Kenntnis zu setzen. Nach lokalem Recht sind durch die Behörden verhängte kurzfristige Streckenänderungen und/oder Streichungen aufgrund von Sicherheitsaspekten oder beeinträchtigungen möglich.

7.2.2Fluggästen wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch 24 bis 48 Stunden vor Hin-oder Rückflug vom Service Center der airberlin unter der Rufnummer +49 (0)30-3434 3434 (zum Ortstarif im deutschen Festnetz)bestätigen zu lassen. Die Fluggesellschaft empfiehlt weiterhin, dass Fluggäste bei der Buchung eine Telefonnummer hinterlassen, unter der sie am Reiseziel erreichbar sind.

7.2.3Im Falle eines Wechsels hin zu einem anderen Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, unabhängig vom Grund des Wechsels alle angemessenen Schritte zu unternehmen, damit die Fluggäste über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt werden. In jedem Fall werden die Fluggäste bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg informiert (Verordnung (EG) Nr. 2111/2005).

7.2.4 Im Falle von Verspätungen und Annullierungen erbringt die Fluggesellschaft bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Ausgleichs-und Unterstützungsleistungen gemäß Verordnung(EG) Nr. 261/2004

Müssen wir das hinnehmen? Welche Rechte können wir einfordern?

Leider konnte ich keine eindeutige Aussage diesbezüglich finden, daher bitte ich um Unterstützung.

Herzlichen Dank im Voraus.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (180 Punkte)
wieder getaggt von
+6 Punkte

11 Antworten

0 Punkte

Hallo Josi,

Sie haben Flüge nach Malga für Ende August 2015 gebucht. Ihnen wurden folgende Flugzeiten bestätigt:

Hinflug München-->Malaga: 16:35-19:35

Rückflug Malaga--> München:  20:20-23:10

Mitte Dezember 2014 wurden Sie jedoch darüber unterrichtet, dass die Flugzeiten geändert werden müssen.
Geänderte Flugzeiten:

Hinflug München-->Malaga: 5:50-8:50

Rückflug Malaga-->München: 9:35-12:35

 

Sie fragen sich nun, ob Sie Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen können. Sie haben die Tickets direkt online bei Airberlin gebucht. Ich gehe daher davon aus, dass es sich bei den Flügen um sogenannte "Nur-Flüge" handelt. In einem Fall ergeben sich mögliche Ansprüche aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung.

In Ihrem Fall wurden die Flugzeiten in einem so großen Maße verschoben, dass es bereits mit einer Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges gleichzusetzen ist.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingiben: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Sie könnten also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben. Dieser ergibt sich aus Artikel 7 VO Nr. 261/2004 und bemisst sich nach der Entfernung.

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

Die Entfernung zwischen München und Malaga beträgt ca 1.819 km. Sie könnten also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 400 EUR pro Fluggast haben.

 

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 c) i) entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlungen jedoch, wenn Sie über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden. In Ihrem Fall wurden Sie jedoch bereits im Dezember über die Annullierung des Fluges informiert. Die Frist wurde also eingehalten. Sie haben also leider keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

 

Sie haben jedoch einen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung gemäß Artikel 8 VO Nr. 261/2004.

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

  a) der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten

  b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

oder

  c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt  nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Beantwortet von (16,560 Punkte)
0 Punkte
...