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Hallo,

unser Rimowa-Koffer wurde auf einem Air Berlin Flug beschädigt,

Den Schaden haben wir unmittelbar nach der Ankunft gemeldet.

Der Koffer ist 2 Jahre und 6 Monate alt und wirklich neuwertig.

Das Schreiben, welches wir von "Dolfi1920" auf die Schadensmeldung bekommen haben, habe ich unten beigefügt.

Man bietet uns ein Guthaben von 152 € für einen Kauf eines neuen Rimowa (Wert 379 €)

Wir fordern den Wiederbeschaffungswert und möchten den Koffer bei uns im Einzelhandel kaufen und nicht bei "Dolfi" bestellen.

Müssen wir klagen?

Danke und Gruß

Sabine



Sehr geehrter Fluggast,

wir haben Ihr beschädigtes Gepäckstück erhalten oder anhand von Bildern begutachtet.

Dabei wurde festgestellt, dass eine Reparatur leider nicht mehr möglich ist.
Gerne würden wir Ihnen ein neues Produkt Ihrer Wahl zukommen lassen.

Da Ihr Gepäckstück bereits ein oder mehrere Nutzungsjahre hinter sich hat, kommt die
Fluggesellschaft nur für den noch bestehenden Zeitwert Ihres Gepäckstückes auf. Die
Wertabschreibung beläuft sich Fluggesellschaft-abhängig auf 10-30% pro Nutzungsjahr.

In unserem Hause haben Sie gemäß der Wertabschreibung Ihrer Airline ein Guthaben von:
152€ Neupreis: 380€ - 3 Jahre (60%)

Bitte suchen Sie sich ein neues Gepäckstück aus und lassen Sie uns Ihre Wahl wissen. Bitte
teilen Sie uns hierzu Hersteller und Artikelnummer, sowie die gewünschte Farbe oder den
Produktnamen mit. Das gewünschte Produkt wird dann für Sie direkt bei dem Hersteller bestellt.
Bitte kaufen Sie das gewünschte Gepäckstück nicht selber, da wir von Dolfi 1920 keine Gelder
erstatten können. Natürlich sind die Fluggesellschaften gemäß des Montrealer Übereinkommens
dazu verpflichtet, den Schaden auf Wunsch des Passagiers geldlich zu begleichen.

In diesem Fall würde Ihnen der von der Fluggesellschaft ermittelte Zeitwert ausgezahlt werden (dies kann
allerdings einige Wochen dauern). Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie, sofern Sie ein neues
Gepäckstück benötigen und gegebenenfalls eine Zuzahlung leisten müssen, von uns immer ein
sehr gutes Angebot erhalten. Dieses Angebot ist unabhängig von der Fluggesellschaft und
abhängig von unseren jeweiligen Möglichkeiten.
Gerne können Sie sich bei uns auf der Homepage www.dolfi1920.de , in unserem Onlineshop über
verschiedene Produkte informieren. Da Ihr Guthaben der Bezugsnummer hinterlegt ist, können
Sie direkt im Shop die Bestellfunktion verwenden. Sie erhalten dann eine Bestellbestätigung.
Ihre Bezugsnummer lautet: STRAB40281
Bitte beachten Sie, dass wir in unserem Onlineshop eine Auswahl verschiedener Produkte
unterschiedlicher Hersteller anbieten. Natürlich können wir nicht alle aktuellen Modelle jedes
Herstellers anzeigen. Die angezeigten Preise sind die unverbindlichen Preisempfehlungen des
Herstellers. Sie erhalten bei jeder Auswahl einen Rabatt und zahlen nie den vollen Preis.
Sollte sich Ihre Wahl auf einen direkten Hersteller konzentrieren, nutzen Sie bitte auch die Online
Seite des Herstellers, z.B. www.Rimowa.de
Bitte beachten Sie, dass Sie zunächst von den offiziellen Verkaufspreisen der Hersteller ausgehen
möchten. Preise aus Restpostenverkäufe, sowie Sonderangebote können wir nur bedingt und
nach Absprache mitgehen.
Selbstverständlich können Sie auch ein Produkt auswählen, das das Guthaben Ihres alten
Gepäckstückes übersteigt. In diesem Falle müsste die Differenz zu dem Preis des neuen
Gepäckstückes von Ihnen getragen werden.
Wir werden Ihnen - wie bereits erwähnt - für das ausgewählte Produkt einen Rabatt einräumen.
Um Ihnen weiter bei der Produktauswahl zu helfen, schlagen wir Ihnen nachfolgend mehrere
Modelle vor, die entweder Nachfolgeprodukte Ihres Gepäckstückes sind oder in Funktion/Aufbau
vergleichbar sind (dient lediglich zu Anschauungszwecken, bestellen Sie dort bitte nicht):
http://www.koffer-direkt.de/rimowa-salsa-multiwheel-trolley-77-cm-modell-2012.html
Ihr Eigenanteil: 239€
http://www.koffer-direkt.de/neuware-rimowa-salsa-air-multiwheel-trolley-73.html
Ihr Eigenanteil: 199€
Bitte beachten Sie bei unseren möglichen Vorschlägen, dass Internetshops wie
Koffer-direkt.de / koffer24.de nicht zur Dolfi1920 GmbH gehören!
Sollte Ihnen einer der Vorschläge zusagen, teilen Sie uns bitte die gewünschte Farbe mit.
Sollten Sie sich für kein von uns vorgeschlagenes Produkt interessieren, listen wir Ihnen
nachfolgend weitere Hersteller auf, die vergleichbare Produkte zu Ihrem Gepäckstück anbieten:
Rimowa Samsonite Stratic Delsey
Travelite Titan Piquadro Wagner Luggage
TUMI Briggs&Riley Roncato Bric‘s
March Saxoline Claymore Ciak Roncato
John Travel Pack Easy Eagle Creek American Tourister
Hardware SCOUT Check.In Porsche Design
Ellehammer SuitSuit LEGO CATERPILLAR

Hiermit möchten wir Sie bitten, sich zu informieren und uns innerhalb der nächsten 14 Tage Ihren
Wunsch mitzuteilen.
Sollten Sie mehr Zeit benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Sollten wir keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen ein
Gepäckstück entsprechend Ihres Guthabens aussuchen dürfen; selbstverständlich können Sie
dieses Gepäckstück bei Nichtgefallen bei uns umtauschen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Gefragt in Gepäckschaden von (220 Punkte)
Bearbeitet von
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13 Antworten

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

Beantwortet von (1,900 Punkte)
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Hallo,

Ihr Rimowa-Koffer wurde auf einem Air Berlin Flug beschädigt. Den Schaden haben Sie unmittelbar nach der Ankunft gemeldet.

Bei einer Gepäckbeschädigung kann Ihnen ein Anspruch aus dem Montrealer Übereinkommen zustehen.

Dazu müsste jedoch ein Schaden vorliegen:

 

BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98 - (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " BGH I ZR 84/98 reise-recht-wiki.de“)

Danach wird eine Gepäckbeschädigung angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen oder sonst in erheblich beeinträchtigtem Zustand zurückerhält, dann liegt ein Gepäckschaden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht sogar bereits der reine Schadensverdacht aus, dass das Reisegepäckstück eventuell im Wert vermindert sein könnte

 

Das ist der Fall. Demnach stehen Ihnen Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) zu.

Nach dem Art.17 MÜ hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist.

Nun will Air Berlin Ihnen auch Geld erstatten, jedoch nur den Zeitwert also 152 Euro oder Sie können sich einen anderen Koffer aussuchen. Dies wollen Sie jedoch nicht. Sie sind der Meinung, dass der Koffer i2 Jahre und 6 Monate alt ist und wirklich neuwertig.

Tatsächlich ist es so, dass auch der Zeitwert bei der Berechnung miteinbezogen wird.

Der  zu ersetzende Zeitwert des Koffers ist derjenige Betrag, der erforderlich ist, um eine neue Sache gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Klägers anzuschaffen und der durch den für das Alter und den Abnutzungsgrad des beschädigten Koffers sowie andere, den Wert beeinflussende Faktoren (z.B. Mode), abzuziehenden Betrag gemindert wird (vgl. §7 Abs.2 ABVR= Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Reisegepäck, AVB Reisegepäck 1980).

Diese sogenannten Zeitwertabzüge sind verschieden in Abhängigkeit davon zu berechnen, um was für ein Gebrauchsgut es sich handelt. Bei einem langlebigen – wie vorliegend bei einem Hartschalen-Samsonite-Koffer – Gebrauchsgut ist, unter Zugrundelegung einer Lebensdauer von 10 Jahren, von einem Wertverlust von jährlich 10% auszugehen.

Damit ist es vüllig legitim, wie Air Berlin den Schaden berechnet. Auch wenn Ihr Koffer früher sehr teuer war, muss der Zeitwert berücksichtigt werden. Eine Klage hätte wohl eher keinen Erfolg. Aus diesem Grund rate ich Ihnen auf das Angebot einzugehen.

 

 

Beantwortet von (4,780 Punkte)
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Ihre Frage bezieht sich auf  Ansprüche die Ihnen bei einer Beschädigung des Gepäcks zustehen.

(1) Gepäckbeschädigung

Dazu ist es unabdinglich zunächst zu klären, was genau unter der Beschädigung von Gepäck zu vestehen ist.

Dazu das folgende Urteil:

BGH, Urteil vom 24.05.2000, Az.: I ZR 84/98 - (bei Google einfach suchen unter der Ergänzung „Reise-Recht-Wiki“)

Danach wird eine Gepäckbeschädigung angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt. Wenn der Fluggast sein aufgegebenes Gepäck durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen oder sonst in erheblich beeinträchtigtem Zustand zurückerhält, dann liegt ein Gepäckschaden vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht sogar bereits der reine Schadensverdacht aus, dass das Reisegepäckstück eventuell im Wert vermindert sein könnte

 

(2) Anspruchsgrundlage

Dabei stehen Ihnen Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) zu.

Nach dem Art.17 MÜ hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist.

 

BGH, Urteil vom 05.12.2006, Az.: X ZR 165/03- (bei Google einfach suchen unter der Ergänzung „Reise-Recht-Wiki“)

Eine Beweiserleichterung erfährt der Fluggast zudem durch die Regeln des Artikel 18 Ziffer 4 Satz 2 MÜ, nach denen „bis zum Beweis des Gegenteils“ durch die Fluggesellschaft zu Gunsten des Fluggastes „vermutet“ wird, „dass der Schaden durch ein während“ des Fluges eingetretenes Ereignis verursacht worden ist, welches die Fluggesellschaft zu vertreten hat. Fluggesellschaften dürfen die günstigen Fluggastrechte bezüglich der Gepäckhaftung nicht durch AGB einschränken.

 

(3) Betrag

In welcher Höhe der Schaden ersetzt wird, wird durch Art. 22 Abs. 2 MÜ festgelegt. Danach haftet der Luftfrachtführer unter anderem bei Beschädigung vom Reisegepäck bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten je Reisenden. Die Art der Umrechnung dieser Beträge ist dem Art. 23 Abs. 1 MÜ zu entnehmen. Die Sonderziehungsrechte werden in einem gerichtlichen Verfahren in die jeweilige Landeswährung umgerechnet.

Aus Ihren Angaben lässt sich entnehmen, dass Sie bereits den Schaden Ihres Gepäcks gemeldet haben.

 

Beantwortet von (11,600 Punkte)
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