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+3 Punkte
So... leider hatten wir katastrophale Erfahtungen mit Etihad:

Flug 1 am 18.01.2015 von Zürich über Abu Dhabi nach Colombo ist verspätet in Zürich losgeflogen da auf Transfergäste gewartet wurde. Daraufhin haben wir unseren Anschlussflug in Abu Dhabi verpasst (Etihad wollte nicht auf uns warten) und wurden auf Srilankan Airways umgebucht, die ebenfalls noch verpätung hatten. Wie es dann kommen musste, sind wir ohne unser Gepäck in Colombo angekommen. Unser Gepäck haben wir erst Dienstag Abend erhalten und mussten uns somit alle notwendigen Utensilien neu kaufen (Waschzeug etc.). Die Belege hierfür haben wir auch aufbewahrt. Am 01.02.2015 ging die Reise zurück nach Deutschland. In Colombo angekommen wurden wir sofort von einem Etihad Mitarbeiter aufgegabelt der uns mitteilte, dass der Flug verpätet ist, und wir nun komplett umgebucht wurden auf Qatar Airways über Doha nach Frankfurt anstatt Colombo - Abu Dhabi - Frankfurt. Die Flugzeiten waren ähnlich und wir sind ca. zur gleichen Zeit in FRA gelandet.

Die Frage stellt sich nun... welche Entschädigung können wir von der Airline einfordern?

Hinflug:

- Flugverspätung

- Verpasster Anschlussflug

- Umbuchung auf andere Arline

- Gepäckverspätung

 

Rückflug:

- Umbuchung auf andere Airline

 

Danke und Grüße,

 

Eva
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+3 Punkte

2 Antworten

+1 Punkt

Guten Tag,

 

in Ihrem Fall ergeben sich mehrere Ansprüche.

 

Verspätung auf dem Hinflug:

Es müsste zunächst geklärt werden, in welcher Höhe Sie letztendlich eine Verspätung erlitten. Denn ein Anspruch aus der EU-Fluggastrechteverordnung auf eine Ausgleichszahlung ergibt sich für Sie nur dann, wenn Sie mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr an Ihrem Ziel in Colombo angekommen sind.

Ist dies der Fall, so ergibt sich ein weiteres Problem mit der Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung. Denn es ist noch nicht endgültig vom EuGH geklärt, ob die Verordnung auch dann anwendbar ist, wenn Flüge aus der Schweiz in einen Staat stattfinden, der nicht in der EU liegt. Sollte die Verordnung nicht anwendbar sein, so haben Sie wegen der Verspätung selbst keine Ansprüche. Da laut Ansicht des BGH die Verordnung hier jedoch anwendbar ist, kämen Ansprüche für Sie in Frage. Ein Ergebnis lässt sich jedoch nicht mit völliger Sicherheit vorhersagen.

 

Da es sich hier um einen Flug handelte, der nicht innerhalb der EU stattfand und außerdem eine Distanz von mehr als 3.500 km zurücklegte, betrüge dieser Anspruch 600€ pro Person.

 

Außergewöhnliche Umstände, die dazu führen würden, dass Sie doch keine Ausgleichszahlung erhalten, sehe ich hier nicht. Wenn der Grund für die Verspätung darin besteht, dass auf andere Fluggäste gewartet werden musste, so ist dies jedenfalls kein außergewöhnlicher Umstand.

 

 

Zweite Verspätung auf dem Hinflug:

Nicht anwendbar ist die EU-Fluggastrechteverordnung auf den Teil Ihres Fluges von Abu Dhabi nach Colombo, da dieser völlig außerhalb der EU stattfand. Allerdings werden beide Flugstrecken ohnehin als ein Gesamtflug gewertet, daher hätten Sie oben genannten Anspruch für den kompletten Flug von Zürich nach Colombo.

 

Gepäckverlust:

Der Verlust von Gepäck ist im Montrealer Übereinkommen (MÜ) geregelt. Gemäß Art. 19 MÜ haftet der Luftfrachtführer, also Etihad, für alle Schäden oder Verluste am Gepäck. Dies beinhaltet auch, dass Sie sich Teile des Gepäcks nachkaufen mussten. Die daraus entstehenden Kosten muss Etihad ersetzen. Es ist daher gut, dass Sie die Quittungen aufgehoben haben, da Sie die Einkäufe belegen müssen. Sie müssen den Schaden bei Etihad anzeigen und darin auch belegen, warum die Einkäufe notwendig waren, dies stellt jedoch bei Dingen des täglichen Gebrauchs keine Schwierigkeit dar.

 

Rückflug:

Wegen der Umbuchung auf dem Rückflug haben Sie keine Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Denn weder ist Etihad eine europäische Fluglinie, noch startete der Flug in einem Land, welches zum Geltungsbereich der Verordnung gehört. Zudem ist Ihnen auch keine beteutende Verspätung entstanden, da Sie etwa zur geplanten Uhrzeit in Frankfurt ankamen, weswegen sich selbst nach der Verordnung an dieser Stelle keine Ansprüche ergäben.

 

Fazit: Sie haben Anspruch auf 600€ pro Person wegen des verspäteten Gesamtflugs von Zürich nach Colombo. Zudem haben Sie einen Anspruch darauf, dass Etihad Ihnen alle Ausgaben wegen der Gepäckverspätung erstattet.

 

Urteile:

BGH, Beschluss vom 09.04.2013, Az X ZR 105/12

(zu finden über die Google-Suche "X ZR 105/12 reise-recht-wiki")

 

Es ist noch nicht vom EuGH zweifelsfrei geklärt, ob Flüge, die von der Schweiz in einen Nicht-EU-Staat fliegen, von der EU-Fluggastrechteverordnung erfasst sein sollen. Der BGH befürwortet dies jedoch, sodass auch in solchen Fällen Ausgleichsleistungen erbracht werden können.

 

EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az C-402/07

 

Bei einer Verspätung eines Fluges ab drei Stunden stehen dem Passagier ebenso Ausgleichsleistungen zu wie den Passagieren eines annullierten Fluges. Genau wie bei annullierten Flügen können Airlines sich hiervon nur befreien, wenn sie außergewöhnliche Umtände geltend machen können. Diese sind exemplarisch in den Erwägungsgründen der Verordnung genannt (das Warten auf fehlende Passagiere zählt nicht dazu).

 

Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19)

(zu finden über die Google-Suche "29 C 2518/12(19) reise-recht-wiki")

 

Bei einer Gepäckverspätung muss die verantwortliche Airline den entstandenen Schaden ersetzen. Im Regelfall sind dies alle notwendige Einkäufe, die der geschädigte Passagier deswegen tätigen musste.

 

 


 

Beantwortet von (740 Punkte)
+1 Punkt
Super - Danke für die Antwort. Allerdings hatten wir glaube ich weniger als 3 Stunden verspätung in Colombo. Regulär hätten wir mit Etihad um 03:30 morgens ankommen sollen und sind dann mit Srilankan Airways um 05:20 angekommen Habe nachträglich den Flugstatus online gesucht aber in wie fern der stimmte kann ich nicht sagen. Ist dann trotzdem noch was zu holen?
0 Punkte

Wieso schreiben hier eigentlich so viele, dass es unmöglich wäre gegen eine Fluggeselslchaft die volle Entschädigung aus der Flugrichtlinie 261/2004 + alle Rechtsanwaltskosten + alle sonstigen Unkosten zu erhalten?? 

Wem gereicht sowas zum Vorteil? Wem nützt es? Wer hat Interesse daran, hier solch ein Zeugs zu verbreiten?

Ich habe echt den Verdacht, dass sich hier einige Leute von Fluggesellschaften unter uns mischen und hier krampfhaft versuchen, die Leute zu verunsichern. Ist ja auch schön leicht: Einfach hier mal einigen Unsinn und Halbwissen posten und schon springen Hunderte Betroffener Flugpassagiere ab, ihre gesetzliche Entschädigung einzufordern, weil sie Angst haben. Das ist schon dreist. Naja, jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. 

Ich kann hier nur jedem raten, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und nicht von irgendwelchen selbsternannten "Experten" oder Anwälten hier verunsichern zu lassen. Leute, lest euch doch mal die eindeutigen Gesetzesvorschriften aus der Richtlinie 261/2004 durch: Bei Annullierung oder Verspätung gibt es 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Das steht schwarz auf weiß im Gesetz. Und seht euch mal die ganzen Urteile durch. Ich hab echt noch kein Urteil gefunden, wo die Fluggesellschaft mal gewonnen hätte. Wie schaffen es die Airlines dann bloß, die Leute so zu verunsichern? Die haben doch eigentlich nichts in der Hand.

Zum Glück habe ich mich nicht beirren lassen. Mein Tip an euch: Haltet die Ohren zu und zieht euer Ding durch! Sonst werdet ihr verrückt. Von allen Seiten hört man was anderes. Selbst unser Anwalt fing schon an, von wegen: ist alles nicht so sicher, wie es scheint, Garantien gibt es nicht, Kostenrisiko, wenn man Anwalt einschaltet und so weiter und so fort. Hätte ich darauf gehört, wäre ich jetzt um 4278,93 euro ärmer. Ich habe unserem Anwalt sofort die klare Ansage gemacht, dass ich es ernst meine und mich nicht auf irgendwelche blöden Deals einlasse. Ich wollte unser Geld (6 x 600 Euro = 3600 euro für unsere Familie). Dass Condor dann auch noch die Anwaltskosten 678,93 euro zahlen durfte, war natürlich ein nettes Plus cheeky. Geschieht denen recht. erst wollten die mich hi nhalten wie in allen Fällen. Zum Glück haben unsere Anwälte richtig Druck gemacht. Ich denke, wenn man schon mit irgendwelchen Einigungsversuchen oder irgendeiner Mediation startet, hat man schon verloren, weil die Fluggesellschaft dann weiß, dass man es eigentlich nicht wirklich durchziehen will. Ich weiß zwar nicht, wie unsere Anwälte das gemacht haben, aber sie haben es gut gemacht.

Ganz ehrlich leute. Wenn ihr euch nicht von anfang an fest vornehmt, die Sache durchzuziehen, lasst es lieber sein. Man bekommt von allen Seiten gutgemeinte Ratschläge, die einen völlig kirre machen. Wir haben es durchgezogen und sind sehr zufrieden cheekycoolcheekywink

 
Beantwortet von (6,700 Punkte)
0 Punkte
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