Guten Tag,
Sie könnten möglicherweise Ansprüche gegen SunExpress wegen einer ungerechtfertigten Nichtbeförderung haben.
Sofern der Flug aus Deutschland (oder einem anderen EU-Land) stattfand, kommt ein solcher Anspruch in Frage. Er entsteht gemäß Art. 4 der EU-Fluggastrechteverordnung dann, wenn Ihr Mann nicht befördert wurde, ohne dass hierfür ein nachvollziehbarer Grund bestand. Sollten der Pass Ihres Mannes tatsächlich seine Gültigkeit verloren haben, ist dies jedoch ein solcher Grund – Sie könnten dann keine Ansprüche geltend machen. Ob dies der Fall ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, davon hängt der ganze Fall allerdings ab.
Zudem hängt die Rechtslage davon ab, ob Sie einen Flugvertrag oder einen Reisevertrag abgeschlossen hatten.
Bei einem Flugvertrag:
Wenn der Pass Ihres Mannes Gültigkeit hatte, so wurde er ohne sachlichen Grund nicht befördert. Ihm stehen in einem solchen Fall eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung zu. Bei einem Flug von Deutschland nach Ägypten kommt es darauf an, über welche Distanz der Flug gehen sollte. Betrug die Flugdistanz bis zu 3.500 km, so hat Ihr Mann einen Anspruch auf Zahlung von 400 €, bei einem Flug über mehr als 3.500 km liegt der Anspruch bei 600 €.
Sie können für sich selbst den Anspruch aller Voraussicht nach jedoch nicht geltend machen. Denn Sie hätten den Flug antreten können. Zwar ist es nachvollziehbar, dass Sie nur gemeinsam fliegen wollten, allerdings haben Sie sich selbst dafür entschieden, nicht zu fliegen. Daher kann nur Ihr Mann eine Ausgleichszahlung fordern.
Zudem hätte SunExpress Ihrem Mann einen alternativen Flug zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen anbieten müssen. Dies ist nicht geschehen, weswegen Ihr Mann selber einen Flug bezahlen mussten. Diese Flugkosten können Sie zurückverlangen. Dies gilt jedoch ebenfalls nur für Ihren Mann, Sie selbst haben diese Möglichkeit nicht.
Bei einem Reisevertrag:
Sollten Sie insgesamt einen Reisevertrag abgeschlossen haben, so können sich zusätzliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen eines Reisemangels ergeben. Diese müssten Sie jedoch auch gegen den Reiseveranstalter geltend machen und nicht gegen die Airline. Ein Reisemangel bestünde z.B. darin, dass Sie erst zwei Tage später Ihre Reise antreten konnten. Den Reisepreis für diese zwei Tage kann dann zumindest Ihr Mann zurückverlangen. Auch hier gilt: Sie selbst können dies vermutlich nicht, da Sie sich selbst dafür entschieden haben,nicht zu reisen.
Fazit:
Bringen Sie in Erfahrung, ob der Pass Ihres Mannes Gültigkeit hatte. Ist dies der Fall, so können zumindest seine Kosten UND eine Ausgleichszahlung von SunExpress gefordert werden.
Urteile:
BGH, Urteil vom 30.04.2009, Az Xa ZR 78/08
(zu finden mit der Google-Suche unter „Xa ZR 78/08 reise-recht-wiki“)
Eine Ausgleichszahlung wegen einer Nichtbeförderung kann immer dann gefordert werden, wenn der Passagier sich mit gültiger Buchung rechtzeitig am Schalter einfindet und dort gegen seinen Willen nicht weiter befördert wird. Dies muss, um eine Zahlung zu erhalten, ohne nachvollziehbaren Grund geschehen.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.1997, Az 16 U 118/97
(zu finden mit der Google-Suche „16 U 118/97 reise-recht-wiki“)
Wird eine komplette Reise inklusive Hinflug gebucht, so gilt der abgeschlossene Vertrag als Reisevertrag. Wenn ein verspäteter Flug (oder eine unbegründete Nichtbeförderung) dafür sorgt, dass der Urlaub zum Teil verpasst wird, so kann der Reisepreis entsprechend gemindert werden (abhängig davon, wie viele Urlaubstage verpasst wurden)