Ihre Frage betrifft die Gepäckverspätung im Rahmen einer Pauschalreise.
Bei Gepäckverspätungen kann zunächst das Montrealer Übereinkommen weiterhelfen. Dieses richtet sich gegen die Fluggesellschaft. Hier ist speziell Artikel 19 interessant:
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für Verspätungsschäden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Der Fluggast darf also zunächst Noteinkäufe tätigen. Die Fluggesellschaft ist nach Artikel 19 dazu verpflichtet, die Kosten für diese Noteinkäufe zu erstatten. Sie sollten aber nur solche Gegenstände kaufen, die nötig sind und dabei unbedingt die Belege aufbewahren.
In Artikel 22 des Montrealer Überinkommens wird jedoch festgelegt, dass die Airline nur bis zu einem Betrag von 1.131 Sondererziehungsrechten haften muss. Diese entsprechen ca. 1300€.
Den Anspruch auf Kostenerstattung für die Noteinkäufe muss man dann gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.
Dazu folgende Urteile:
AG Frankfurt, Urteil vom 13.6.2013, Az. 29 C 2518/12 (19) (bei Google einfach eingeben: "29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de")
Kommt das Reisegepäck der Fluggäste verspätet an, sodass diese sich einen Ersatz für die Sachen aus dem Gepäck anschaffen müssen, hat das Luftfahrtunternehmen grundsätzlich den Ersatz für die Anschaffungskosten zu leisten. Nicht ersetzen muss das Luftfahrtunternehmen Anschaffungen die nicht notwendig waren.
Weiterhin könnte auch eine Reisepreisminderung in Betracht kommen, da es sich ja um eine Pauschalreise handelt. Bei Pauschalreisen bildet die Anspruchsgrundlage das Reisevertragsrecht aus den §§651a-m BGB.
Damit Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht entstehen, müsste zunächst ein Reisemangel im Sinne von §651 c Absatz 1 BGB vorliegen:
1) Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften enthält und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Fraglich ist, ob eine Gepäckverspätung einen Mangel darstellt. Dazu zunächst folgende Urteile:
LG Frankfurt, Urteil vom 10.9.2009, Az. 2-24 S 15/09 (bei Google zu finden unter: "2-24 S 15/09 reise-recht-wiki.de")
Wenn es zu einer Gepäckverspätung im Rahmen einer Pauschalreise kommt, steht dem Reisenden ein Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises gemäß §651 d Absatz 1 BGB zu.
LG Frankfurt, Urteil vom 5.6.2007, Az. 2-24 S 44/06 (bei Google zu finden unter:"2-24 S 44/06 reise-recht-wiki.de")
In der Gepäckverspätung kann ein Reisemangel gesehen werden, der zur Reisepreisminderung führen kann. Die Minderung beträgt in dem Fall zwischen 20-30% des anteiligen Tagespreises. Möglich wäre auch die Forderung nach Schadensersatz wegene entgangener Urlaubsfreude gemäß §651 f Absatz 1 BGB.
AG Frankfurt, Urteil vom 29.5.2001, Az. 29 C 2166/00-46
Im vorliegenden Fall traf der Koffer mit 3 Tagen Verspätung ein. Den Reisenden wurde daher eine Reisepreisminderung über 30% zugesprochen.
Eine Gepäckverspätung kann also durchaus einen Mangel darstellen und eine Reisepreisminderung gemäß §651 d Absatz 1 BGB begründen.
Neben der Reisepreisminderung könnte sich außerdem auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude gemäß §651 f Absatz 1 BGB ergeben. Siehe dafür folgendes Urteil:
LG Frankfurt, Urteil vom 5.6.2007, Az. 2-24 S 44/06 (bei Google zu finden unter:"2-24 S 44/06 reise-recht-wiki.de")
In der Gepäckverspätung kann ein Reisemangel gesehen werden, der zur Reisepreisminderung führen kann. Die Minderung beträgt in dem Fall zwischen 20-30% des anteiligen Tagespreises. Möglich wäre auch die Forderung nach Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude gemäß §651 f Absatz 1 BGB.
Sie könnten wegen der komplexen Einzelheiten Ihres Falles daher darüber nachdenken, ob Sie nicht vielleicht einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten wollen.