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Ich plane in wenigen Wochen eine Geschäftsreise, für die ich bereits das Flugticket gekauft habe. Wegen Terminverschiebung musste ich diese umbuchen lassen. Dabei hat die Fluggesellschaft sagenhafte 100 Euro Bearbeitungsgebühren von mir verlangt! Zusätzlich habe ich den Aufpreis bezahlt, weil ich die Reise vorverlegt habe. Darf die Gebühr so hoch sein?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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1 Antwort

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Lieber Fragensteller,

zu Ihrem Fall ist folgendes zu sagen:

Grundsätzlich ist es möglich und auch üblich, dass Fluggesellschaften eine Gebühr für das Umbuchen eines Fluges verlangen. Dies regeln Sie fast immer in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airlines, die man vor dem Abschluss einer Flugbuchung einsehen können muss. Aus diesem Grund wäre es in Ihrem Fall wichtig zu wissen, bei welcher Airline Sie den Flug gebucht hatten, um einen Einblick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen zu können.

Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass es nach dem BGB §§ 305-310 die Möglichkeit gibt, die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit solcher AGBs zu überprüfen. So müssen diese AGBs z.B. überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden sein, sie dürfen nicht überraschend oder mehrdeutig für den Fluggast sein und sie dürfen auch ihrem Inhalt nach nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Halten die AGBs ihrer Fluggesellschaft dieser Überprüfung nicht stand, so ist die entsprechende Klausel unwirksam und die Airline kann sich nicht auf diese im Zusammenhang mit den Stornierungsgebühren berufen, sondern es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

D.h. für Ihren Fall, regelt die Airline eventuelle Gebühren von Stornierungen in ihren AGBs könnte die Forderung dieser Gebühren in Ihrem Fall dann nicht rechtens sein, wenn die AGBs einer Kontrolle nicht stand halten.

Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie in einem solchen Fall, in dem Sie den Flug storniert haben und diesen nicht angetreten sind, ein Recht auf Rückzahlung sämtlicher personenbezogenen Gebühren und Steuern haben.
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