Hallo,
Tailwind hat, soweit mir bekannt, noch nie ohne Urteil gezahlt, meist treiben sie es bis zur Zwangsvollstreckung.
Zuständig in diesem Fall ist das Amtsgericht des Abflughafens.
Die Klage, natürlich auf Deutsch, richtet sich gegen den deutschen Rechtsvertreter der Fa. Tailwind, das ist die Fa. Involatus Carrier GmbH, Peter Müller Str. 10, 40468 Düsseldorf.
Ohne Anwalt geht bei Tailwind nichts, bei mir hat das Gerichtsverfahren ein Jahr gedauert, Tailwind erschien nicht, auch kein Anwalt, keine Stellungnahme gegenüber dem Gericht. Das Amtsgericht erließ ein sog. Versäumnisurteil. Gezahlt wurde dann ein Jahr später, nachdem der Gerichtsvollzieher ein Flugzeug in Düsseldorf durch Pfändung stillgelegt hat.
Gruß und viel Glück!