3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+11 Punkte

Wir kommen gegen Condor nicht weiter. Condor will uns unsere Entschädigung einfach nicht zahlen. Unser Flug von Frankfurt nach Puerto Plata hatte über 11 Stunden Verspätung. Am Flughafen war totales Durcvheinander und einige haben gar kein Hotel bekommen. Condor hat nur für einige ein Hotel organisiert, bei den anderen wurde einfach gesagt: Tut uns Leid, Bus ist voll.

Egal, jedenfalls sind wir mit einer Flugverspätung über 11 Stunden in Puerto Plata gelandet. Als wir wieder in Deutschland waren, habe ich Condor angeschrieben und unsere Entschädigung verlangt (11 Stunden Flugverspätung bei 2 Personen = 1200 € Entschädigung). Erst hat Condor mal gar nichts gemacht. Dann habe ich eine Mahnung geschrieben und die als Einschreiben geschickt. Dann hat Condor geantwortet:

Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom xxx.
 
Die Bearbeitung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
 
Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
E-Mail: condor@kb-2.de
 
Wir lieben Fliegen.
 
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens. Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille. Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385. Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens. Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille. Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385

 

Dann habe ich ein drittes Schreiben per Eischreiben hingeschickt und erst dann hat die Condor geantwortet und einen Fluggutschein angeboten.

 
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
 
Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten.
 
Obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden, konnte Ihr Flug nicht planmäßig stattfinden. Als Entschädigung senden wir Ihnen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein über 1200,00 € für zwei Personen.
 
Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code 55T4LUUJYYA0F4GP ist drei Jahre gültig und übertragbar. Er gilt für die Buchung eines Condor-Fluges mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Buchung auf unserer Internetseite www.condor.com online eingeben oder in Ihrem Reisebüro vorlegen.
 
Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die Verzögerung Ihres Fluges und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
 
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
 
61440 Oberursel
GERMANY
 
E-Mail: condor@kb-2.de
 
Unser Vorgang: CON-xxx
 
Wir lieben Fliegen.
 
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 

Ich weiß aber, dass man Condor Fluggutscheine nicht annehmen soll. Wollen wir auch gar nicht. Aber Condor zeigt sich wegen des Gutscheins total bockig. Ich habe denen immer wieder geschrieben, dass ich keinen Fluggutschein akzeptiere, sondern mein Geld will. Condor blockt aber total:

 

Sehr geehrter Herr Hofmann,

wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Mit Bedauern haben wir dieser entnommen, dass Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind.

Wir sind Ihrem Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheidung getroffen. Auch unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die es ermöglichen, weiteren Forderungen zu entsprechen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Condor Flugdienst GmbH

Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36

61440 Oberursel
GERMANY

E-Mail: condor@kb-2.de

 

Im Gesetz steht doch eindeutig, dass man eine Entschädigung als Geld bekommt. Wieso muss Condor sich nicht an Recht und Gesetz halten? Wir sind echt verzweifelt, weil Condor sich komplett stur stellt. Was können wir machen?

Gefragt in Flugverspätung von
+11 Punkte

15 Antworten

+3 Punkte

Guten Tag,

 

Condor hat durch das Angebot eines Fluggutscheines versucht, einen außergerichtlichen Vergleich herbeizuführen, um keine Ausgleichszahlung erbringen zu müssen. Sie können diesem Vergleich natürlich zustimmen – da es sehr wahrscheinlich ist, dass Sie einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung haben, können Sie jedoch auch weiterhin darauf bestehen.

 

Ihr Anspruch auf die Ausgleichszahlung besteht dann, wenn die erhebliche Verspätung nicht aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ hervorgerufen wurde. Außergewöhnlich sind Umstände dann, wenn sie nicht von der Airline beeinflusst werden können und unweigerlich zu einer Verspätung führen (etwa Streiks des Flughafenpersonals).

Auf solche außergewöhnlichen Umstände versucht sich auch Condor hier zu berufen. Airlines müssen allerdings belegen können, dass tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben, sie können nicht einfach behaupten, dies sei der Fall gewesen. Insbesondere müsste Condor hier darlegen, was genau der Grund für die Verspätung gewesen sein soll. Das tut Condor aber nicht: Es wird lediglich schwammig von „allen zumutbaren Maßnahmen“ gesprochen, die die Verspätung nicht verhindern konnten. Das reicht für eine fundierte Begründung nicht aus, daher hat Condor nicht genügend geltend gemacht, dass außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben sollen.

 

Der Fluggutschein soll nun vermutlich dazu führen, dass Sie keine Handhabe mehr gegen Condor haben, Ihre Ausgleichszahlung einzufordern. Durch die Formulierung „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ will Condor zum Ausdruck bringen, dass Ihr eigentlich fälliger Anspruch nicht anerkannt wird und „aus Kulanz“ der Streit beigelegt werden soll. Sofern Sie sich auf das Angebot einlassen und den Fluggutschein annehmen, haben Sie anschließend tatsächlich keinen Anspruch mehr auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung. Gemäß Art. 7 der EU-Fluggastrechteverordnung können Airlines die fällige Ausgleichszahlung mittels eines Fluggutscheins erbringen – darin müssen Sie als Passagier jedoch schriftlich einwilligen. Es steht Ihnen frei, stattdessen eine Überweisung zu verlangen. Sie müssen also das Angebot von Condor nicht annehmen und haben dann auch nicht zu befürchten, letztendlich leer auszugehen.

Rechtlich gibt es also kein Problem, Ihre Ausgleichszahlung durchzusetzen. Praktisch bedeutet das, dass Sie weiterhin hartnäckig bleiben und auf Ihre Ausgleichszahlung bestehen sollten. Wenn Condor endgültig jede Zahlung verweigert, können Sie einen Anwalt engagieren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten hierfür muss Condor dann zusätzlich tragen, da es für Sie dann keine andere Möglichkeit mehr gab, an Ihr Recht zu kommen.

 

Urteile:

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.05.2010, Az 31 C 2339/10(74)

(zu finden über die Google-Suche „31 C 2339/10 (74) reise-recht-wiki“)

 

Auch wenn eine Airline bereits die Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung zurückgewiesen hat, kann ein betroffener Passagier einen Anwalt einschalten, um dennoch seine Ansprüche durchzusetzen. Die Anwaltskosten muss in diesem Fall die Airline tragen. Denn auf andere Weise ist es in solchen Fällen nicht mehr möglich, noch die Ausgleichszahlung durchsetzen zu können.

 

LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, Az 7 S 200/08

(zu finden über die Google-Suche „7 S 200/08 reise-recht-wiki“)

 

Eine Airline muss bei einer großen Verspätung eine Ausgleichszahlung an die betroffenen Passagiere erbringen. Dies gilt nicht, wenn sie belegen kann, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurde. Der hierbei von Airlines häufig genannte „technische Defekt“ ist jedoch kein außergewöhnlicher Umstand, auch die Behauptung, man habe „alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen“ reicht alleine als Begründung nicht aus.

Beantwortet von (4,570 Punkte)
Bearbeitet von
+3 Punkte
Ich empfehle euch die Rechtsanwälte Bartholl & Partner aus Berlin, die hatten wir und die sind sehr gut. Müsste www.rechtsanwalt-bartholl.de oder so sein, einfach googlen "Bartholl Berlin", da hab ich sie gefunden.
wir hatten einen komplizierten fall weil unser erster Flug nur etwas verspätet war, wir dadurch aber den Weiterflug verpasst haben. Ich habe lange im internet nach den besten Anwälten für solche flugrechte gesucht. Wir haben dann die kanzlei Bartholl Legal Services in Berlin eingeschaltet.

Hat alles super geklappt. wir können die empfehlen.
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
+1 Punkt

Lieber Fragensteller,

zu deinen Ausführungen ist folgendes zu sagen:

In einem Fall wie deinem, ergibt sich dein Recht auf Zahlung einer Entschädigung grundsätzlich aus der Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 in Verbindung mit der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (AZ: C-402/07). Denn grundsätzlich sieht der Wortlaut im Fall einer Verspätung gem. Artikel 6 VO keine Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichszahlung gem. Artikel 7 VO vor. Allerdings hat der EuGH in dem oben genannten Urteil entschieden, dass Fluggäste, die eine große Verspätung erleiden (Verspätung von mehr als 3 Stunden) auch in diesem Fall einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsleistung gem. Artikel 7 haben. D.h. in deinem Fall ergibt sich ein Anspruch aus Artikel 6 und 7 analog der VO in Verbindung mit dem Urteil des EuGHs.

Außerdem ist es in deinem Fall weiterhin von Bedeutung, dass der EuGH in diesem Urteil entschieden hat, dass im Fall einer großen Verspätung der Artikel 7 analog anwendbar ist. D.h. die gesamten Regelungen des Artikels 7 sind auch im Fall einer großen Verspätung anwendbar und somit auch Artikel 7 Abs. 3 VO. Dort heißt es:

Die Ausgleichszahlungen nach Abs. 1 erfolgen durch Barzahlungen, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisungen, durch Scheck, oder mit schriftlichen Einverständnis des Fluggastes, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen. D.h. für deinen Fall, wenn du einen Gutschein nicht annehmen möchtest, musst du das nicht tun. Lehnst du dies ab, ist Condor dazu verpflichtet dir das Geld bar auszuzahlen, zu überweisen oder dir einen Scheck auszustellen.

Aus diesem Grund ist es in deinem Fall empfehlenswert, Condor darauf hinzuweisen, dass sie eine Rechtspflicht zur Zahlung des Betrages von 1200 € gem Artikel 6, 7 VO analog in Verbindung mit dem EuGH-Urteil haben und dass sie nicht berechtigt sind, dies in Form eines Reisegutscheines zu tun, wenn du diesem als Reisenden nicht zustimmst. Solltest du hiermit erneut nichts bei Condor erreichen, gibt es für dich entweder noch die Möglichkeit dich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr zu wenden, welche Verbraucher bei Problemen mit Airlines unterstützt oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der deiner Forderung Nachdruck verleihen kann.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt
Beantwortet von (2,070 Punkte)
+1 Punkt
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
0 Punkte

@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

Beantwortet von (1,610 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Lieber Fragesteller,

das Sie in einer solchen Situation langsam am verzweifeln sind, ist völlig verständlich. Eine solche Situation ist sehr ärgerlich.

Zunächst einmal haben Sie völlig richtig festgestellt, dass Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung zusteht, da Sie mit einer Flugverspätung von über 11 Stunden Ihren Zielflughafen in Puerto Plata erreicht haben. Bestätigend dazu das folgende Urteil:

EuGH, Urteil vom 26.02.2013, Az.: C-452/13 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Der EuGH hat klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist nach dem Urteil des EuGH das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

Die Fluggesellschaft muss jedoch keine Ausgleichszahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004/EG Ursache der Verspätung geworden sind. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaft beweisen muss, dass ein ausgewöhnlicher Umstand wirklich vorlag.

In Ihrem Fall gibt Condor jedoch keinen außergewöhnlichen Umstand als Grund der Verspätung an. Generell gibt Condor den Grund der Verspätung nicht preis. Condor teilt Ihnen zwar mit, dass alle vertretbaren Maßnahmen getroffen wurden, jedoch muss Condor dies auch beweisen können. Folglich steht Ihrem Recht auf Ausgleichszahlungen ein außergewöhnlicher Umstand nicht entgegen. Lediglich außergewöhnliche Umstände können die Fluggesellschaft von der Zahlung von Ausgleichsleistungen befreien.

Das es sich bei Ihrem Flug von Frankfurt nach Puerto Plata um eine Entfernung von mehr als 3.500 km handelt und Ihnen somit tatsächlich je Fluggast 600 Euro zustehen, also insgesamt 1.200 Euro, haben Sie ebenfalls bereits richtigerweise festgestellt.

Condor möchte Ihnen diese Summe jedoch ausschließlich als Reisegutschein ausstellen lassen. In Art. 7 Abs. 3 der Europäischen Flugastrechteverordnung ist jedoch das Folgende geregelt:

3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

In diesem Artikel ist ausdrücklich geregelt, dass die Ausgleichszahlungen in Bar zu erfolgen haben und nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Fluggastes möglich. Ein solches Einverständnis liegt in Ihrem Fall nicht vor. Sie haben Condor bereits mehrmals mitgeteilt, dass Sie die Ausgleichszahlungen Bar möchten. Das muss von Condor akzeptiert werden.

Abschließend ist zu sagen, Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung in Geld. Es gibt keine Regelung die Sie dazu verpflichtet, den Ihnen angebotenen Gutschein anzunehmen. Fordern Sie somit den Ihnen zustehende Geld ein. In Ihrem Fall sollten Sie eventuell weiterhin in Erwägung ziehen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Beantwortet von (8,030 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte
DANKE DANKE DANKE yessmileysmileyheart an alle aus der community hier!
 
Nur durch euch haben wir unsere Entschädigung von Condor endlich ausgezahlt bekommen und nur durch eure netten Infos haben wir jetzt 1586 € Urlaubsgeld mehr! Ihr seid Super! Wir hatten mit Condor den Urlaub über Neckermann gebucht. Leider eine Flugverspätung auf dem Rückflug nach Frankfurt am Main gehabt. Zuerst hat Condor auf unseren Beschwerdebrief wegen der Entschädigung nur 75 € angeboten:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Sie von einer Flugverspätung betroffen waren und bitten für die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Da Sie im Rahmen Ihrer gebuchten Pauschalreise verspätet am Zielort angekommen sind, haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung. Das Reiserecht sieht für die ersten vier Verspätungsstunden keine finanzielle Entschädigung vor. Ab der fünften und jede weitere Verspätungsstunde erfolgt eine Minderung von 5% des Tagessatzes (Tagessatz = Reisepreis : Reisedauer). Ihre Reisepreisminderung liegt somit bei 75,00 € für 2 Personen. Einen Scheck über diesen Betrag erhalten Sie in Kürze mit separater Post.
 
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Wir dachten schon, dass es dann eben bei den 75 € bleibt und wollten schon alles beiseitelegen. Nur durch die community hier yessmiley haben wir durch eure posts rausgefunden, dass uns ja noch viel mehr zusteht und nicht nur die Reisepreiminderung von 75 €. Das nennt man wohl "Trick 3 Verwirrung schaffen"
 
 
Trick 3: Verwirrung schaffen (bei web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Fluggesellschaften versuchen Kunden manchmal auch gezielt hinters Licht zu führen. "Wir kennen Antwortschreiben, die sind völlig inhaltslos. Da wird sieben Seiten lang über europäisches Recht geschrieben und mit abstrakten Rechtsbegriffen verwirrt. Und am Ende des Schreibens teilt man mit, dass die Airline nicht verpflichtet sei, die Ausgleichszahlung zu leisten. Es sind eben Nebelkerzen der Airlines", erzählt Bartholl. Es werde zudem tunlichst vermieden, sich auf einen Grund für die Verspätung festzulegen. Nur ganz selten werde die Ursache für die Verspätung oder Annullierung genannt.
 
 
Zum Glück hatten wir durch euch rausgefunden, dass dies die typische Masche der Condor ist. Eure Tips haben uns geholfen und bestärkt, zu einem Fachanwalt zu gehen. Unser Anwalt sagte uns, dass die Reisepreisminderung natürlich Quatsch und eine Nebelkerze ist, um uns von unserer gesetzlichen Entschädigung abzulenken. 
Der Anwalt riet uns, einfach nochmal an Condor zu schreiben und eine ganz kurze Frist zu setzen (10 Tage). Wenn die Frist dann verstreicht und Condor immer noch nicht gezahlt hat, können wir dann den Anwalt einschalten und die Condor ist in Verzug. Dann haben wir nochmal an Condor geschrieben und schon kam ein Fluggutschein von Condor (wie viele andere hier auch schon berichtet haben), was ja wohl ein Schuldanerkenntnis erster Güte ist. Aber Condor weiß, eben, wie mans macht:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten. Obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden, konnte Ihr Flug nicht planmäßig stattfinden. Als Entschädigung senden wir Ihnen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein über 1200,00 € für zwei Personen. Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code 43TOZ88RW3L0PRYZ ist drei Jahre gültig und übertragbar. Er gilt für die Buchung eines Condor-Fluges mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Buchung auf unserer Internetseite www.condor.com online eingeben oder in Ihrem Reisebüro vorlegen. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die Verzögerung Ihres Fluges und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Ich habe denen dann geschrieben, dass wir Geld wollen und keinen Gutschein. Diese Gutscheine sind nur sehr beschränkt einsetzbar (DE-Flugnummer usw.). Da bleiben so gut wie keine Flüge übrig und wenn man nur ganz bestimmte Flüge buchen kann, bringt mir ein Gustchein gar nichts. Außerdem wurde mir klar, dass das Ganze ja auch ein Ablenkungsmanöver ist: Viele denken sich wohl, ich nehme lieber den Gutschein, bevor ich mich weiter streiten muss. Warum? Das Gesetz spricht eine klare Sprache: Condor muss Geld zahlen und nicht einen Flug-Gutschein! Trick 4: Gutschein als Lockmittel (web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Sehr geehrter Herr XXX,
wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Mit Bedauern haben wir dieser entnommen, dass Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind. Wir sind Ihrem Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheidung getroffen. Auch unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die es ermöglichen weiteren Forderungen zu entsprechen.
 
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüc
Beantwortet von (2,620 Punkte)
0 Punkte
+1 Punkt

@alle: Schuldigung, meine Antwort war eben irgendwie abgerissen worden:

NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüche nicht das geringste! Daher sofort zum Anwalt – und wie so viele andere hier auch schreiben, war es bei uns genauso, die Condor wartet einfach ab, ob Verbraucher es wirklich ernst meinen oder nur mit dem Anwalt bluffen. Wer es ernst meint, wie wir, kommt auch an seine Entschädigung. Condor scheint bei renommierten Rechtsanwaltskanzleien sofort zu zahlen. Wir haben nach nur 3 Wochen von unserem Anwalt die Nachricht gekriegt, dass Condor jetzt plötzlich doch unsere Entschädigung und sogar einen Bonus zahlen will.
 
Beantwortet von (2,620 Punkte)
+1 Punkt
0 Punkte

Wir haben von Condor 1600 € erhalten, obwohl die uns auch erst gar nichts, dann einen Gutschein und erst ganz zum schluss mit deren Anwälten das Geld geboten haben. Im Schreiben der Anwälte wir auch erstmal seitenlang geschrieben, weshalb Condor nicht zahlen muss, um dann aber in der letzten Zeile die Entschädigung anzubieten. was das soll?

ich denke, wer unbeirrt seine Entschädigung mit einem Anwalt einfordert, kommt irgendwann zu seinem Geld. man muss den Fluggesellschaften nur zeigen, dass man als Verbraucher nicht dummer Hansel ist, sondern deren Maschen kennt, heutzutage gibt es die Schwarmintelligenz und durch foren und Communitys werden tricks leicht aufgedeckt.

Kopf hoch an alle, ihr schafft das wie wir und dann habt ihr das Geld, was euch nach Gesetz zusteht endlich yessmiley

Beantwortet von (2,310 Punkte)
0 Punkte
+1 Punkt
 
Damit hatten die Condor Anmwälte uns die 1600 € dann doch zugestanden:
Beantwortet von (2,310 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Ich habe Condor 4 Briefe geschrieben und höflich gebeten, uns unsere Entschädigung zu überweisen. Aber immer wieder kamen die üblichen Ausreden (die Schreiben sind hier und auf anderen Foren ja schon zu tausenden gepostet). Als die Condor dann auf mein letztes Schreiben richtig unverschämt wurde, riss mir mein Geduldsfaden (und ich habe sonst eine Menge Geduld blush). Wir haben dann beschlossen zum Anwalt zu gehen. Und das war die beste Entscheidung, die wir machen konnten. Wir hätten am besten schon am ersten Tag zum Anwalt gehen sollen, aber nachher ist man immer schlauer devil

Wir können euch unsere Anwälte empfehlen:

Rechtsanwalt Bartholi aus Berlin, findet man sofort wenn man nach "Fachanwalt für Reiserecht Bartholi" oder so was ähnliches sucht. Achtung: Es gibt mehrere Kanzleien, die Bartholi heissen, die Fachanwälte sind aus Berlin.

Beantwortet von (2,730 Punkte)
+1 Punkt
...