Lieber Fragensteller,
in einem Fall, in dem du wegen zu langem Anstehen und zu großer Dauer der Sicherheitskontrolle deinen Flieger verpasst, hast du grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin der Bundespolizei, welche am Flughafen die Sicherheitskontrollen durchführt. Dies entschied u.a. das OLG Frankfurt mit Urteil AZ: 1 U 276/12 (bei Google zu finden unter "Reise-Recht-Wiki 1 U 276/12") in einem Fall, in dem der Reisende seinen Flug aufgrund einer 3-stündigen Sicherheitskontrolle verpasst hatte. Anders sieht dies nur dann aus, wenn der Reisende den Verdacht gegen sich selbst auf ein Sicherheitsrisiko durch sein Verhalten selbst verursacht hat.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Reisende seinen Flug allein durch zu langes Anstehen am Check-In-Schalter verpasst. In einem solchen Fall hat der Reisende nämlich kein Anspruch aus der EU-VO 261/2004 auf Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung gem. Art. 4 und 7 VO gegen die Airline, da hier keine Nichtbeförderung, d.h. eine Verweigerung der Beförderung durch die Airline, obwohl sich der Reisende rechtzeitig zum Check-In eingefunden hat, vorliegt. Dies entschied u.a. der BGH mit Urteil X ZR 83/12 (bei Google nachzulesen unter "Reise-Recht-Wiki X ZR83/12")
D.h. für deinen Fall, aufgrund der Tatsache, dass du zu lange am Check-In-Schalter gestanden hast, kannst du die Airline nicht auf Zahlung von Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen. War der Grund für das Verpassen deines Fluges jedoch eine über das notwendige Maß hinaus erforderliche Sicherheitskontrolle, weil diese entweder an sich zu lange Zeit in Anspruch genommen hat oder einfach fehlerhaft und schlecht organisiert war und dadurch lange Wartezeiten entstanden sind, kannst du grundsätzlich Schadenersatz für die daraus entstandenen zusätzlichen Kosten wie z.B. für neue Flugtickets von der Bundes Republik Deutschland verlangen.