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Hallo, habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ich wegen einer sehr langen Schlange vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt am Main meinen Flug verpasst habe?

Ich wollte mit meiner Schwester am 13. Februar von Frankfurt nach Polen fliegen und der Flug sollte um 07:05 sein und wir waren um 5:30 am Flughafen. Sobald wir da waren, haben wir uns am Schalter eingecheckt und unser Gepäck abgegeben, dies verlief zügig. Als wir dann zur Sicherheitskontrolle ging, war eine sehr lange Schlange. Es ging offnkundig nur sehr langsam voran und wir haben ganze Zeit gewartet. Endlich waren wir dran und meine Schwester musste wieder warten, weil die Sicherheitsleute meine Schwester aufgefordert haben, ihre Schuhe auszuziehen und durchs Röntgenbild laufen laufen zu lassen. Danach sind wir sofort zum Gate gerannt. Dort sagten unsdie Mitarbeiterinnen der Lufthansa, dass wir unseren Flug verpasst hätten. Sie haben auch behauptet, dass sie uns gesucht haben, was uns ärgert. Wenn Sie uns gesucht haben, hätten sie uns an der Sicherheitskontrolle gefunden. Wir mussten uns neue Tickets kaufen und kamen sechs Stunden später in Polen an. 

Da wir durch die langen Wartezeit unseren FLug verpasst haben, können wir Schadensersatz oder Entschädigung geltend machen? An wen muss ich mich wenden: An die Fluggesellschaft Lufthansa? Oder an den Flughafen oder die Bundespolizei? Wer haftet in diesem Fall. Ich bedanke mich im Voraus. 

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (220 Punkte)
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9 Antworten

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Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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Sowas ähnliches ist mir am Flughafen Frankfurt auch schon mal passiert. Da war eine elendig lange Warteschlange an den Security Schaltern. Und die Leute am Flughafen dort haben seelenruhig an zwei Schaltern einen nach dem anderen komplett durchgefilzt. Die Leute sind echt fast durchgetickt.

Da muss es doch Möglichkeiten geben, den Flughafen oder die Fluggesellschaft in die Haft zu nehmen. Sonst wäre man deren Willkür ja völlig ausgesetzt.
Beantwortet von (6,180 Punkte)
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Das Geschäft der Fluggesellschaften heutzutage ist es, schnell das Geld von Flugpassagieren für Flüge einzuziehen und mit dem kostenlosen Kredit (Vorkasse) von den Kunden zu arbeiten. 

Lästig ist dann für die Airlines nur noch, dass die Leute so dreist sind und auch noch die pünktliche Beförderung aus der Flugbuchung fordern. Daher werden Passagiere am besten zu hunderten fließbandartig "abgewickelt": Hunderte schon aneinandergereihte Sardinen am Checkin, dann die gleiche Schlange zum Security Check und weiter gehts zum Gate und ab ins Flugzeug. Dass sich niemand von den hörigen Flugpassagieren über den Kommandoton und die Befehle der Airline-Mitarbeiter wundert, ist ein Phänomen unserer Tage. Airline, Dein Wille geschehe!

Und wenn die Fluggesellschaft dann gerade mal wegen zwei Euro fünfzig einen Mitarbeiter einspart und deshalb die Maschine erst Stunden später abheben kann, stehen sich die Passagiere am Flughafen die Beine in den Bauch. Mich wundert echt, dass sich nicht mehr Leute gegen die Fluggesellschaften wehren. Wenn man so als Transportgegenstand und nicht mehr als Mensch behandelt wird, finde ich es traurig, dass sich die Airlines nicht wenigstens den älteren Reisenden oder Familien mit Kleinkindern annehmen. Stattdessen werden einfach alle im Regen stehen gelassen.

Dem wollte der Gesetzgeber ja einen Riegel vorschieben und hat den Airlines ja ziemlich eindeutig gezeigt, dass es so nicht geht. Aber die unbelehrbaren Airlines zahlen die Entschädigungen bei Flugverspätung natürlich nicht aus. 

Wieso auch?

Wer als Flugpassagier erst einmal am Flughafen genügend rumkommandiert und eingeschüchtert wurde, traut sich nach einer heftigen Flugverspätung natürlich auch nicht mehr, überhaupt darüber nachzudenken, deswegen eine Entschädigung zu fordern.

So macht man sich Verbraucher untertan. Kommandieren, abschrecken und schön verwirren, bis auch der letzte Verbraucher darüber zweifelt, ob er denn vielleicht möglicherweise etwas netter behandelt werden könnte und eventuell ein kleines Entgegenkommen erwarten könnte.

 

Die Ohnmacht des Menschen in Mäßigung oder Hemmung der Affekte nenne ich Knechtschaft; denn der von seinen Affekten abhängige Mensch ist nicht Herr über sich selbst, sondern dem Schicksal untertan.

 

Spinoza

Beantwortet von (6,900 Punkte)
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Sie haben zufällig eine Fluggesellschaft und wollen lästige Kunden Bittsteller einfach loswerden. Hier die BLAUPAUSE für den Service-Mitarbeiter:

1. EGAL, WAS ein Kunde schreibt, sagt oder tut: Zuerst NICHTS TUN und NIEMALS eine Reaktion zeigen.

2. Nur wer dann nach Wochen immer noch rummacht, erhält ein Schreiben. In dem Schreiben möglichst VIELE Rechtsbegriffe verwenden. Die eigene Rechtsmeinung als Gesetz darstellen und auf IRGENDWELCHE Paragraphen verweisen.

3. Wer dann immer noch nicht ruhig ist, erhält - AUS KULANZ - einen Fluggutschein.

4. Auch wenn Du denkst, es geht gar nicht: Fluggäste sind IMMER DÜMMER, als man denkt. Daher:

5. DIE SACHE EINFACH AUSSITZEN.

Die paar Leute, die ihre Drohungen wahr machen und wirklich zum Anwalt rennen, kann man für ein paar Hundert Euro mit der Rechtsabteilung loswerden. So spart man schön einige Milliönchen an Geldern, die eigentlich Verbrauchern zustehen.

Aber so ist eben die europäische Gesetzgebung: Sieht immer schön aus. Hört sich immer gut an. Bringt in der Praxis gar nix. Nur wer gute Anwälte seine Berater nennt, kann es sich leisten, einer Fluggesellschaft Paroli zu bieten.

Beantwortet von (5,470 Punkte)
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STOP !

Leute, hier wird gepostet was das Zeug hält. Aber kaum einer sagt klar, was Sache ist. Ich hatte mit meinen Kollegen eine Reise mit TUI gebucht. Am Flughafen sagte uns TUIfly dann plötzlich, dass der Flug auf spätabends verschoben wäre. Sonst nichts. 

NATÜRLICH waren wir uns auch unsicher, ob wir die Entschädigung wegen der Flugverspätung fordern durften, da das bei uns zusammen immerhin 10800 € ausmachte und ein Vielfaches des Reisepreises war, den wir überhaupt bezahlt hatten. Aber genau das ist schon der ERSTE FEHLER aller Passagiere: Selbstzweifel.

Wer sich nicht erhobenen Hauptes und selbstsicher an die Fluggesellschaft wendet, hat schon verloren. Der kleinste Zweifel wird von den Fluggesellschaften ausgeschlachtet. Ich denke, dass unser Fehlöer war, dass wir in unseren Briefen zu nett waren. Wir hätten es machen sollen wie einige hier im Forum: SOFORT KNALLHART eine Frist setzen und danach zum Anwalt. Wir waren leider etwas zu zaghaft und haben immer wieder selbst versucht, TUIfly zu überzeugen. Hat nichts gebracht.

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass nur konsequentes Handeln hilft:

1. Brief mit Forderung und sofort auch einer kurzen FRIST an Fluggesellschaft PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN schicken. Sagen, dass nach Ablauf der Frist sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

2. Ist die Frist abgelaufen, einen Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommt eh nichts.

Und bei uns war es echt GENAUSO wie viele hier posten. Erst nachdem wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hatten, hat die TUIfly reagiert. Dann aber (zu unserer großen Überraschung und Freude cheeky gleich mit einem Scheck über 10 Tausend euro).

Leider posten hier alle meistens, wenn es schon zu spät ist. Also, für die die wissen wollen, wie man an die Entschädigung gelangt, hier nochmal das Ergebnis

yescool

 

Beantwortet von (6,920 Punkte)
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Honi soit qui mal y pense

Die Fluggesellschaften sind schlau. Sehr schlau. Und die meisten Flugpassagiere sind menschlich, was leider bedeutet: ehrfürchtig, scheu, zaghaft und träge! Ja, das will keiner hören. Ist aber Fakt.

Die großen europäischen Fluggesellschaften müssen gesetzliche Verbraucherrechte einhalten. Bei Flugverspätung ist gesetzlich eindeutig geregelt, dass die Airlines eine Entschädigung zahlen. Wollen sie aber nicht.

Die Fluggesellschaften müssten bei einem durchschnittlichen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastverordnung 261/2004 über 416,66 EUR pro Person !!! (250 EUR / 400 EUR / 600 EUR) und bei über 132.500 Flugverspätungen in Europa (alleine im Jahr 2012) eigentlich über 55 Millionen Euro gesetzlich festgeschriebene Entschädigung an Flugpassagiere zahlen. Da die Fluggesellschaften das aber einfach nicht wollen, gehen die eiskalt betriebswirtschaftlich vor:

20 „Sachbearbeiter“ im Service-Center im Kundenmanagement (sprich: mit einem Wochenendkurs angelernte Hilfskräfte, die Verbraucher in den „Orbit“ des Kundendialogs schießen, Stichwort: Hinhalte- und Verzögerungstaktik) der Fluggesellschaft kosten jährlich ca. 500000 EUR. Damit hält man sich schon Mal 99% aller „hartnäckigen“ Verbraucher vom Halse, die dann auf die von den 20 Mitarbeitern zusammengebastelten Schreiben glauben, was sie vorgesetzt bekommen und ihre Fluggastansprüche fallen lassen.

Die restlichen 1% der „ganz hartnäckigen“ Flugpassagiere werden dann eben mit einem Fluggutschein abgespeist oder man zahlt eben doch die gesetzlich zustehende Entschädigung: Kostenpunkt weit unter > 100000 EUR.

Macht Kosten von weit unter einer Millionen EUR gegenüber 55 Millionen EUR, die man eigentlich gesetzlich zahlen müsste.

ERSPARNIS für die Fluggesellschaften: 54 Millionen EUR!!!!

Davon kann man dann natürlich noch PR-Agenturen, Lobby-Agenturen in Brüssel und Berlin und Anwaltskanzleien bezahlen, die dann bei den Politikern den Dauer-Blues auflegen, wie teuer doch so gesetzliche Fluggastrechte sind und dass man doch viele Millionen Euro jährlich dafür zahlen müsste und dass die Fluggastrechte abgeschafft gehören und so weiter und so fort. Ach ja, dass Fluggesellschaften auch noch von der Umsatzsteuererhebung befreit sind, ist ja selbstverständlich. Eine Extrawurst schließt sich an die andere an.

Das nennt sich Demokratie. Oder Rechtsstaat. Oder beides.

Hat sich schon mal jemand gefragt, warum die Fluggesellschaften trotz Nachfragen (sogar von Bundestagsabgeordneten) nie genaue Zahlen über die tatsächlich ausgezahlten Summen aus Fluggastrechten der VO 261/2004 nennen, sondern sich immer im Gejammer mit ungefähren Zahlen verstecken!?

Und da wundert sich noch jemand über Politikverdrossenheit!?

Ich jedenfalls lasse mich nicht von den Fluggesellschaften an der Nase herumführen. Wofür gibt es von Steuerzahlern gesponserte Gerichte in Deutschland? Wofür gibt es Fluggastgesetze? Die Airline wird von mir hören. Ganz sicher.

Beantwortet von (7,510 Punkte)
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Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

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Hallo odko,

hier ergeben sich mehrere Probleme: Zuerst muss abgegrenzt werden, wer überhaupt als (1) Anspruchsgegner in Frage kommt, bevor dann festgestellt werden kann, welche (2) Ansprüche überhaupt bestehen.

 

(1) Anspruchsgegner

Wichtig ist, zwischen Anfahrt, der Sicherheitskontrolle, dem Check-In, der Abfertigung und anderen Vorgängen am Flughafen zu unterscheiden.

Während beispielsweise das Check-In und die Gepäckabfertigung die Aufgabe der Fluggesellschaft ist, kümmert sich hingegen der Staat mithilfe der Bundespolizei um die Sicherheitskontrolle. Dafür zu sorgen, dass etwa im Winter die Wege vor dem Flughafen geräumt sind und die Passagiere auch auf das Gelände fahren können, ist hingegen die Aufgabe des Flughafenbetreibers.

Das ausschlaggebende Ereignis bestimmt demnach den Anspruchsgegner.

Wenn durch langes Warten an der Sicherheitskontrolle oder durch übermäßiges Kontrollieren der Flug verpasst wurde, dann wäre der Staat zum Schadensersatz verpflichtet. Wir befinden uns dann auf dem Gebiet des Staatshaftungsrechts.

 

(2) Ansprüche

Prinzipiell ist es die Pflicht des Fluggastes, rechtzeitig (in dem von der Fluggesellschaft vorgegebenem Zeitfenster) zum Einchecken am Gate zu erscheinen. Dazu muss er immer ausreichend Zeit für die Vorgänge vor dem Flug einzuplanen.

Kommt er dieser Pflicht nicht nach, dann verliert er den Anspruch auf Beförderung. Was passiert aber, wenn die Gründe für das Zuspätkommen nicht bei dem Fluggast liegen?

Letztendlich ist es gerade hier schwer, die einzelnen Gründe richtig zu bewerten. Hätte der Passagier nicht früher ankommen müssen? War die Schlange wirklich ungewöhnlich lang? Ein rechtwissenschaftlich fundiertes Ergebnis lässt sich schwer auf die Worte „Was wäre wenn, ...“ aufbauen.

Den jeweiligen Ereignissen mehr oder weniger Bedeutung zuzumessen ist im Streitfall deshalb die Aufgabe des Gerichts.

Orientierung bietet die Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2013, Az. 1 U 276/12 (zu finden nach der google-Sucheingabe „1 U 276/12 reise-recht-wiki“ gleich als erstes Ergebnis in der Liste)

Der Passagier war von einer Maßnahme des Sicherheitspersonals betroffen, da sein Handgepäck den Verdacht lieferte, gefährlich zu sein. Weil das nötige Personal vor Ort fehlte und erst anfahren musste verpasste der Betroffene seinen Flug. Letztendlich konnte er die Kosten für Ersatztickets nach den Aufopferungsgrundsätzen ersetzt verlangen, da er selbst nicht für die Entstehung des Gefahrenverdachts verantwortlich war.

Ausschlaggebend ist hier, dass der Passagier einerseits nicht für die Entstehung des Verdachts verantwortlich war und es andererseits an Personal mangelte.

Es kann also davon ausgegangen werden, dass gerade wenn Personal für die Sicherheitskontrollen fehlt und die Abfertigung bei der Kontrolle außergewöhnlich lang dauert, dass dann ein Anspruch auf Schadensersatz für die Verspätung gegenüber dem Staat nach dem Aufopferungsgrundsatz besteht.

Beantwortet von (2,290 Punkte)
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