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Es hätte so ein schöner Urlaub werden können...

Mein Kumpel und ich buchten über ein Reisebüro X eine Reise nach Südafrika. Wir fanden recht schnell das Passende für uns in deren Angebotskatalog.
Ich war während meines Studiums schon einmal in Südafrika. Es gefiel mir sehr gut, weshalb ich nach langer Zeit es endlich wieder geschafft hatte, dort hin zu reisen.
Man könnte sagen, dass die Reise aus 2 Abschnitten bestand:
1. Abschnitt : vom 24.12. bis zum 07.01. buchten wir eine sog. "Cape in Style" Reise, also eine
                     Mietwagen Rundreise (also mussten wir uns noch einen Mietwagen reservieren). Vom
                     05.01. bis zum 07.01. hatten wir dann noch zusätzlich eine Unterkunft in einem            
                     anderen Hotel.
                     Weiter war in dem Katalog folgendes aufgelistet :
„Individuelle Wildbeobachtungen“: „Der Vormittag steht Ihnen für individuelle Aktivitäten zur freien Verfügung. Am Nachmittag erleben Sie die Höhepunkte der afrikanischen Wildnis während einer Wildbeobachtungsfahrt im offenen Safarifahrzeug. Am Abend kehren Sie zu Ihrer Unterkunft zurück zum Abendessen“.
                            Auf diesen Part freuten wir uns besonders sehr, denn so etwas ähnliches habe ich während
                            meines Auslandsaufenthaltes dort auch gemacht und war sehr sehr begeistert.
                          
2. Abschnitt :     vom 07.01. bis zum 17.01 auf den Seychellen (Ostafrika).

Rückflug erfolgte sodann am 18.01.

Bei unserer Südafrikaankunft erhielten wir weder Reiseunterlagen noch irgendwelche Voucher. Erst bei der Abholung unseres Mietwagens wurde uns mitgeteilt, dass wir 80 € dafür bezahlen mussten.

Als wir am 24.12. unser Hotel in Kapstadt erreichten, teilte uns die Frau am Hotelschalter mit, dass unsere Buchungen bereits 1,5 Monate vorher storniert worden seien. Die Dame war allerdings so nett und hatte noch ein Zimmer für uns gefunden. Allerdings wurde uns der Zugang für die Chipkarte täglich gesperrt und die Voucher erhielten wir erst nach 4 Tagen. Wir kontaktierten sofort mehrmals das Reisebüro, die sich wiederum für die Unannehmlichkeiten entschuldigten.
Am 5.01. fand die erste Safaritour statt, die wir auch mitmachten. Ich sag euch eins; es war wirklich mega mega geil! 100% empfehlenswert.
Am nächsten Tag fand erneut eine Safaritour statt, allerdings nahmen wir die am Vormittag, weil eine andere Route vorgesehn war, und nicht die wie gebucht am Nachmittag. Leider passierte an diesem Tag ein Unfall; wir sind zu schnell (meiner Meinung nach zumindest) in eine Kurve reingefahren, die auch noch ziemlich hügelig war, wodurch ich von meinem Sitz wegrutschte und mir heftig den Kopf gestoßen habe, dass ich eine (zunächst vermeintliche) Platzwunde und eine leichte Gehirnerschütterung erlitt. Ich musste ins Krankenhaus und musste dies behandeln lassen.
Wie sich später noch herausstellte, sind die Bremsen des Jeeps nicht 100 in Ordnung gewesen (aber wenig verwunderlich, da der gesamte Jeep keinen verkehrstüchtigen und sicheren Eindruck machte)

Nachdem ich mich etwas im Hotelzimmer ausgeruht habe, führten wir unsere Reise fort und verbrachten die restliche Zeit in Sychellen. Ich fühlte mich während der ganzen Zeit nicht 100% fit und wohl, dachte mir aber nicht viel dabei. Leider war es mir auch unmöglich an den Tauchgängen teilzunehmen, die leider den größten Teil unseres Seychellen Urlaubes ausmachten.
Ich ließ mich nochmal auf den Seychellen untersuchen, aber auch dort meinten sie zu mir, dass soweit alles ok war und es nur an der Kopfprellung liegt.

Als ich in DE wieder ankam, ließ ich mich ordentlich vom Arzt abchecken.
Er stellte fest, dass ich neben meiner Platzwunde und Gehirnerschütterung auch noch Prellungen an der Halswirbelsäule hatte, die Hals-und Nackenbereich beeinträchtigten bzw. Schmerzen an diesen Stellen hervorriefen ( sog. HWS Syndrom) sowie eine Nasenbeinfraktur.

Diese Arztbefund hatte mich mehr als geschockt.  Ein Glück habe ich nur noch sehr wenige Schmerzen, die hoffentlich bald ganz verschwunden sind.

Natürlich möchte ich jetzt auch, dass das Reisebüro für seine miserable Planung und ihr Angebot gerade steht und sie entsprechnd zur Zahlung bitten!

Ich möchte deshalb wissen, wie meine/unsere Chancen stehen, folgende Sachen zu verlangen:
a) Telefonkosten im Hotel für insg. 120 €
b) zusätzliche, nicht genannte Mietwagenkosten 80€
c) Behandlungskosten in Südafrika in der Notfallaufnahme 190 €
d) Arztkosten in Seychellen 10 €
e) Arztbehandlungskosten in DE 190 € (inkl. Medikamente 50€ )  ?


Außerdem würde ich wissen wollen, ob ich eine Reisepreisminderung oder evtl. eine vollständige Rückzahlung des Reisepreises verlangen kann und eine Entschädigung für den dadruch beeinträchtigten Urlaub verlangen kann? Haftet der Reiseveranstalter?
Denn als ich das Reisebüro auf diese "Ansprüche" aufmerksam machte, teilten sie mir lediglich mit, dass etwa der Jeep sehr wohl verkehrstauglich war und wir es selbst zu verschulden haben, wenn wir uns auf die Tour einlassen, obwohl wir wussten, wie schnell der Fahrer fuhr. Außerdem hätten wir so oder so keinen Anspruch, weil wir die Vormittagstour genommen haben und nicht die gebuchte Nachmittagstour.
Und außerdem könne man ja auch mit einer Gehirnerschütterung schwimmen; man muss nur den Kopf über Wasser halten.


Und hat es vllt. rechtliche Konsequenzen, dass wir nicht wie gebucht unser eigntl. Hotelzimmer in Kapstadt erhalten haben ?
Hilfreiche (rechtliche) Tipps zu dieser Geschichte?

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Hallo,

eure Afrika-Reise verlief alles andere als glimpflich. Das Hotelzimmer wurde immer wieder versperrt, weil euch die Voucher fehlten. Auf der Safari ereignete sich ein schlimmer Unfall, weshalb die restliche Reise auch nicht glimpflich verlief. Nun stellst du also die Frage, ob du einen Anspruch auf Erstattung diverser Mehrkosten hast.

Eine ähnliche Frage wurde in diesem Forum bereits hier beantwortet:

Jeep-Safari-Tour Unfall: Haftet Reiseveranstalter für Unfall bei einer Jeep-Safari-Tour wenn er Tour nur als Zusatzleistung vermittelt hat?

auch in diesem Fall ereignete sich ein schlimmer Unfall auf einer Safari. Die Beteiligten wollten daraufhin wissen, wie dies rechtlich zu bewerten ist und welche Ansprüche gegen wen geltend gemacht werden können.

Zunächst einmal sei geklärt, wie es sich mit dem Hotelzimmer verhält.

Um Ansprüche geltend machen zu können, muss ein Reisemangel vorliegen. Ein Reisemangel ist das Vorhandensein eines Fehlers oder das Nichtvorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft. Die genaue Definition kannst du hier nachlesen:

http://passagierrechte.org/Reisemangel#Definition_des_Reisemangels

Dadurch, dass euer Zimmer 4 Tage lang immer wieder gesperrt wurde, liegt meiner Auffassung nach ein Reisemangel vor. Das Hotel wollte zwar erreichen, dass ihr die Voucher vorlegt, die habt ihr aber von der Reiseleitung nicht erhalten. Ein Durchschnittsreisender kann erwarten, dass eine ständige Rücksprache mit dem Hotelpersonal nicht nötig ist, um das eigene Zimmer aufsuchen zu können. Es liegt also eine unerwartete Beeinträchtigung vor, die einen Mangel begründet.

Für die Dauer des Mangels (also 4 Tage) steht dir nach § 651 m BGB eine Reisepreisminderung zu:

(1) Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

Nun zu dem wirklich schlimmen Unfall. Welche Ansprüche hast du in Bezug auf den Unfall?

In Betracht käme ein Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Anspruchsgrundlage ist hier § 651 n BGB:

(1) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel
1. ist vom Reisenden verschuldet,
2. ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, und war für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar oder
3. wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

Die zweite Safari habt ihr in einem Prospekt gefunden, das im Hotel auslag. Daraufhin habt ihr diese Safari gebucht und unternommen. Grundsätzlich ist es so, dass ein Reisevertrag, der hier vorliegt, den Reiseveranstalter dazu verpflichtet, die Leistungen vertragsgemäß zu erbringen, die vorher vereinbart wurden. Dadurch, dass du die Safari erst im Hotel gebucht hast, ist sie meiner Meinung nach, nicht Bestandteil des Vertrags.

Es ist bei einem Reisevertrag zwar eine Leistungsänderung möglich, wodurch sich auch die Pflichten des Reiseveranstalters ändern. Allerdings muss für eine Leistungsänderung eine Vereinbarung beider Vertragsparteien vorliegen. Du hast es nicht mit dem Reiseveranstalter abgesprochen, weshalb hier keine Leistungsänderung vorliegt.

Ihr habt die Safari im Hotel gebucht, allerdings ist das Hotelpersonal grundsätzlich nicht befugt, den Reisevertrag so zu ändern, dass der Reiseveranstalter für die Safari haften müsste.

Vom Reiseveranstalter war also nur die erste Safari geschuldet und musste nicht damit rechnen, dass eine weitere Safari zu seinen Lasten wahrgenommen wird. Der Reiseveranstalter hatte keinen Einfluss auf diese Safari, weshalb das Verhalten des Hotelpersonals nicht zugerechnet werden kann. Des Weiteren ist der Hinweis in der Broschüre, dass der Vormittag zur individuellen Aktivität zur freien Verfügung steht, ausschlaggebend dafür, dass der Reiseveranstalter nicht für die Aktivitäten am Vormittag verantwortlich ist.

Zu einem ähnlichen Fall hat das LG Frankfurt ein Urteil gesprochen. Du kannst das Urteil einfach finden, wenn du auf Google „2-24 O 135/14 reise-recht-wiki.de“ eingibst:

LG Frankfurt, Urt. v. 23.07.2015, Az: 2-24 O 135/14
Die wiederholte Sperrung des Zugangs zum Hotelzimmer aufgrund fehlender Vouchers, sowie daraus entstehende Umstände und Kosten stellen einen Reisemangel dar, der durch den Reiseveranstalter zu entschädigen ist.
Ein Reiseveranstalter muss keinen Ersatz für Schäden leisten, die dem Reisenden während der Teilnahme an touristischen Angeboten entstehen, wenn diese nicht Teil der gebuchten Pauschalreise sind.
Ich fürchte also, außer der Reisepreisminderung wegen des versperrten Zimmers, stehen euch keine weitere Entschädigung zu.

Ich lege dir dennoch ans Herz, einen Anwalt aufzusuchen, um eine qualifizierte Rechtsberatung einzuholen. Die jeweiligen Entscheidungen hängen immer vom Einzelfall ab, was durch einen Anwalt besser beurteilt werden kann.
 

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