Sie haben eine Pauschalreise nach Bulgarien gebucht. Sie buchten bei der Reiseleitung eine Safari, auf welcher der Jeep jedoch einen Unfall hatte, bei dem Ihre Frau sich verletzte. Sie fragen sich nun, ob Sie dadurch einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Meines Erachtens besteht dann ein Anspruch, wenn der Reiseveranstalter für den Unfall verantwortlich ist.
Das könnte in Ihrem Fall problematisch sein, da der Reiseveranstalter die Safari nur vermittelt hat. Dazu auch folgendes Urteil:
AG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2004, Az: I-12 U 90/04 ( Das Urteil können Sie unter: Az: I-12 U 90/04 reise-recht-wiki bei Google finden)
Eine Urlauberin verletzt sich während eines Jeep-Ausflugs, den sie im Rahmen ihres 2-wöchigen Urlaubs in Venezuela gebucht hatte. Sie verlangt nun von ihrem Reiseveranstalter Schadensersatz und ein entsprechendes Schmerzensgeld. Der Veranstalter weigert sich der Zahlung. Er habe den Jeep-Ausflug lediglich vermittelt und sei somit nicht für die Folgen eines Unfalls verantwortlich.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Der Beklagte habe im Vorfeld des Ausflugs ausreichend deutlich gemacht, dass er diesen lediglich vermittle. Eine Verantwortlichkeit oder gar eine Haftung sei deshalb ausgeschlossen.
Ich könnte mir daher vorstellen, dass auch Ihnen leider kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
Um eine konkrete Einschätzung zu bekommen, könnte es wegen der komplexen Einzelheiten aber sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen