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Hallo, da hab ich ja richtig gefunden die Seite. Ist bei mir auch das gleiche passiert mit der Fluggesellschaft voriges Jahr. Wir waren 2 Erwachsene 1 Rentnerin und Kind 10, haben auf ein Flughafen übernachten dürfen auf jedenfall nach unserer Reise hab ich ein Anwalt eingeschaltet für Reiserecht, die Air line hat auch geantwortet und wir bekommen viel Geld zurück  so jetzt sind schon 4 Wochen vergangen und immer noch nicht das Geld zurück. Der Anwalt meint normalerweise zahlen die auch. Wir sollen noch bis Ende August warten dann müssen wie was ich nicht hoffe klagen, vielleicht haben die ja bei der Air line Urlaub
Gefragt in Flugverspätung von
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Lieber Fragesteller,

auf Ihrem Flug ist eine Flugverspätung aufgetreten. Tatsächlich ist es so, dass wenn der Flug auf einen anderen Tag verlegt wird, bereits eine Annullierung des ursprünglichen Fluges vorliegt.

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (einfach zu finden bei Google unter „reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

BGH- X ZR 34/14 (einfach zu finden bei Google unter „reise-recht-wiki“)

Der BGH hatte bisher nur entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

Im Falle einer Annullierung kann Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen. Die Höhe bemisst sich wie folgt:

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

Nur im Falle dessen, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss eine Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlungen leisten. Außergewöhnliche Umstände können schlechte Wetterbedingungen sein oder ein Streik des Bodenpersonals.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Sie die Ausgleichszahlungen bekommen werden, wenn sich sogar bereits ein Anwalt um die Sache kümmert.

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Hallo,

ihr Flug wurde auf einen darauffolgenden Tag verschoben, was einer Annulierung ihres ursprünglichen Fluges entspricht.

Urteil des EuGH, vom 13.10.2011, Az C-83/10 (nachzulesen auf reise-recht-wiki.de):

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Die VO (EG) 261/2004 ist besagte Fluggastrechteverordnung der EU.

Nach Art. 7 VO (EG) 261/2004 stehen Ihnen, bemessen an der Strecke des Fluges, diverse Ausgleichszahlungen zu.

Folgendermaßen teilen die Möglichkeiten sich auf:

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern

Ihre Ansprüche ergeben sich aus der jeweilligen Reiseroute bzw der Entfernung.

Sofern sich bereits ein Fachanwalt um die Sache kümmert, sollte die Airline sich schnell um ihre Zahlungen kümmern.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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