Lieber Fragensteller,
welche Fluggesellschaft für eine aufgetretene Gepäckverspätung zu haften hat, wird grundsätzlich durch die Normen des Übereinkommens von Montreal geregelt. Hiernach hat der Luftfrachtführer dem Reisenden die Schäden zu ersetzten, die durch die verspätete Beförderung von Reisegepäck entstanden sind. Die Frage ist daher, wer ist der Luftfrachtführer in einem Fall wie deinem, in dem dein Gepäck von mehreren Airlines transportiert wurde.
Nach dem Übereinkommen von Montreal gibt es vor allem zwei Luftfrachtführer: den vertraglichen Luftfrachtführer und den ausführenden Luftfrachtführer. Der vertragliche Luftfrachtführer ist immer dein Vertragspartner, d.h. die Airline oder auch der Reiseveranstalter, mit der/dem du den Luftbeförderungsvertrag bzw. Reisevertrag abgeschlossen hast. Deiner Frage ist dies leider nicht zu entnehmen mit wem du diesen Vertrag geschlossen hast, doch dies ist einfach deiner Buchungsbestätigung zu entnehmen.
Der ausführende Luftfrachtführer ist hingegen immer die Airline, mit der du in keiner vertraglichen Beziehung stehst, die jedoch von dem vertraglichen Luftfrachtführer dazu beauftragt wurde den gesamten Flug oder auch nur eine Teilstrecke hiervon zu übernehmen.
Wenn du für dich geklärt hast, welche Airline vertraglicher welche ausführender Luftfahrtunternehmer auf diesem Flug war, ist es einfach zu bestimmen, an wen du dich bezüglich der Gepäckverspätung wenden kannst. Denn das Übereinkommen von Montreal regelt grundsätzlich in Art. 39 und 40 MÜ, dass für den Fall, in dem es sowohl einen vertraglichen als auch einen ausführenden Luftfrachtführer gibt, dass beide Luftfrachtführer den Regeln des Art. 19 MÜ unterworfen sind. D.h. grundsätzlich haften beide Luftfrachtführer nebeneinander und der Reisende kann wählen, welchen von beiden er in Anspruch nehmen möchte. Wichtig ist hierbei jedoch die zweite Hälfte des Art. 40 MÜ in der es heißt, dass der vertragliche Luftfrachtführer für die gesamte im Vertrag vorgesehen Beförderung haftet und der ausführende Luftfrachtführer nur die Beförderung, die er selbst ausführt. Das bedeutet für den Fall einer Gepäckverspätung, das es vollkommen egal ist, wo das Problem aufgetreten ist, das zur Verspätung geführt hat, wenn man den vertraglichen Luftfrachtführer in Anspruch nimmt. Will man jedoch den ausführenden Luftfrachtführer in Anspruch nehmen, muss man wissen wann und wo das Problem mit dem Gepäck aufgetreten ist, denn der ausführende Luftfrachtführer haftet nur dann für die Verspätung, wenn es auf seinem Teil der Beförderung aufgetreten ist.
Aus diesem Grund und aufgrund der Tatsache, dass es für den Reisenden meist unmöglich ist heraus zu finden, wann und wo das Problem mit dem Gepäck aufgetreten ist, ist es empfehlenswert sich direkt an den vertraglichen Luftfrachtführer zu wenden und ihm gegenüber die Ansprüche gem. Art. 19 MÜ geltend zu machen. D.h. für dich, du musst dich an deinen Vertragspartner halten.