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Unser Flug von Condor wurde auf den nächsten Tag verschoben, weil laut Angaben der Condor-Mitarbeiter und des Kapitäns auf dem Vorflug ein technischer Defekt den Flieger lahmgelegt hat und die erst in Frankfurt reparieren mussten. Daher musste für uns erst nochmal eine neue Maschine organisiert werden, was nicht geklappt hat. Am nächsten Tag kam dann der repariert Flieger. Wir hatten dann eine Verspätung von 17 Stunden.

Condor schreibt auf meine Forderungen wegen Entschädigung nach der Fluggast Richtlinie:

"Nach der uns vorliegenden Stellungnahme unserer Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern. Aus oben genannten Gründen weisen wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalles bald wieder einmal bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können.

Mit freundlichen Grüßen,

Condor Kundenbetreuung
Dorothea Schümann
"
 

Stimmt das, was COndor sagt? Kann man dagegen was tun? Kennt jemand Gerichtsurteile in solchen Fällen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gefragt in Flugannullierung von (860 Punkte)
wieder getaggt von
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19 Antworten

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Wir hatten so einen ähnlichen Fall mit Vueling Airlines in Spanien. Die müssen am Ende sowieso ALLES zahlen. Bei mir hatten sie auch die Anwaltskosten und alle andere Kosten gezahlt. Mir kam es eh nur auf die 400 EUR an.

Bei Vueling heißt es: einen laaaaaaaaaaaaangen Atem mitbringen und sehr sehr hartnäckig sein.

Ich habe die Sache gleich einem Fachanwalt übergeben, nachdem sich Vueling 8 Wochen auf meine Schreiben einfach nicht gemeldet hat. Und siehe da: Der Anwalt hat es tatsächlich geschafft, dass die gezahlt haben. Nach 2 Monaten hatte ich die 400 Euro auf meinem Konto und den Anwalt hat die Vueling auch noch zahlen müssen. Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die es echt darauf anlegen, dass immer erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Hier können Sie einige Nachrichten der Vueling sehen, die mir mein Anwalt zugeschickt hat:

Vueling Flugverspätung Entschädigung

Vueling Flugverspätung Umbuchung Email

Vueling Faxnummer

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Hallo, ich schildere hier mal unsere Condor „Erfahrungen“: Unser Flug war über 24 Stunden später angekommen. Wir wurden von Condor einfach umgebucht auf den gleichen Flug, aber am nächsten Tag. Am Flughafen haben wir nur den Info-Zettel der Condor erhalten, auf dem aber schon drauf stand, dass wir bei einer Flugverspätung pro Person 600 eur von Condor aus dem Gesetz EU-Verordnung 261/2004  verlangen können. Das haben wir dann nach unserem Urlaub auch getan.

 

 

Erst habe ich einen Brief an Condor geschrieben. Es kam keine Antwort. Erst auf einen erneuten Brief (mit Einschreiben verschickt) hat Condor einen Antwortbrief gesendet, dass sie es prüfen und es etwas dauern könne. Dann hat mir eine Frau Hunnekuhl einen Brief geschrieben, in dem man uns einen Gutschein von 80 EUR pro Person angeboten hatte:

Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel

Unser Vorgang: CON-13/12-01995

Sehr geehrte Frau

Vielen Dank für Ihre Geduld seit unserem Zwischenbescheid.

Es tut uns Leid, dass wir Ihren Rückflug von ... nicht wie geplant durchführen konnten und Sie aufgrund der zweistünden Ankunftsverspätung in Frankfurt Ihren Anschlussflug nach Berlin nicht erreichten. Für die entstandenen Unannhemlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Für die Unregelmäßigkeit stellen wir Ihnen einen Reisegutschein über 80,00 € zur Verfügung.

Ihr Gutscheincode xx, der bei uns hinterlegt ist, hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und ist übertragbar. Der Gutschein kann eingesetzt werden für einen Ihrer nächsten Flüge, gebucht über Condor, mit DE Flugnummer.  Er kann direkt im Internet eingegeben bzw. in Ihrem Reisebüro vorgelegt werden.

Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin unsere Fluggesellschaft nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung

 

Offenbar versucht Condor, wie Air Berlin und andere Fluggesellschaften, Kunden, die ihre gesetzliche Entschädigung wegen einer Flugverspätung einfordern, mit Fluggutscheinen zu ködern. Über die Masche hatte ich in einem Bericht der WELT am Sonntag mal gelesen. In dem Artikel der WELT steht ja drin, dass man am besten sofort seine Fluggastrechte durch einen Rechtsanwalt anbringt. Zum Glück hat mein Mann sich ein bisschen schlau gemacht. Er hat gesagt, dass es eine Rechtsanwaltskanzlei gibt, die auf solche schwierigen Flugrechtsfälle spezialisiert ist. Wir haben dann die Kanzlei angerufen. Herr Rechtsanwalt Bartholl war sofort persönlich am Telefon !!! und hat uns genau aufgezeigt, was wir tun sollten. 

 

 

Wir haben Herrn Bartholl dann beauftragt und ES IST WIRKLICH WAHR: Wir haben statt 80 Eur Fluggutschein jetzt 2400 EUR von der Kanzlei überwiesen bekommen.

Ich empfehle jedem, der von Condor einen Gutschein vorgelegt bekommen hat, den sofort abzulehnen und einen Fachanwalt für Fluggastrechte einzuschalten. Solche Experten holen für euch die gesamte gesetzliche Entschädigung raus!

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Leute, jetzt haltet euch fest:

Die Condor hat mir in unserem Fall als Antwortschreiben eine Email geschickt, in der sie wohl das typische Textbaustein Antwortschreiben als pdf Dokument oder Bild Datei oder einfach Email zusenden wollten. Stattdessen haben die aus Versehen die Word Dot. Vorlage ihrer typischen Antwort rausgesendet:

Das Word-Dokument hat den Dateinamen "Condor Vorlage KBII-2" (soll wohl Kundenbetreuung II heißen) und trägt die üblichen Absender

Unser Vorgang: CON-13-
Ihr Ansprechpartner: Frau Schümann
Tel.: 06171 88718061 E-Mail: condor@kb-2.de

Und dann steht in der Standardvorlage das Übliche, was Condor allen Kunden schickt, die sich an die wegen einer Flugverspätung wenden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Es tut uns leid, dass Sie Unannehmlichkeiten hatten.

Nach der uns vorliegenden Stellungnahme unserer Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges am 14.09.2013 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern. Aus oben genannten Gründen weisen wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalls bald wieder einmal bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können.

Mit freundlichen Grüßen

Condor Flugdienst GmbH

Kundenbetreuung

 

Da steht noch im Dokument, "Antwortschreiben erstellen" als Aufgabe. Das ist doch wohl der beste Beweis, dass Condor immer nach Schema F verfährt und alle Kunden einfach für blöd verkauft. Da wird gutgläubigen und treuherzigen Fluggästen immer wieder vorgespielt, dass man sich um "ihren Fall" kümmern würde oder die Sache wirklich prüfen würde. Stattdessen senden die immer die gleiche Antwort raus und hoffen, dass sich die Flugpassagiere dadurch beeindrucken lassen. Ich habe die Word-Vorlage hier vorliegen. Es ist echt unglaublich! Die haben mir aus Versehen sogar die echte Word-Vorlage zugeschickt. Da stehen alle Meta Daten im Dokument (Company: Thomas Cook AG, Normal.dotm, Autor U..., Zuletzt geändert durch S...). 

Da kann man wohl allen Condor Betroffenen, die ihre berechtigten gesetzlichen Ansprüche wahrnehmen wollen wirklich nur raten, sich bloß nicht von irgendwelchen Antworten der Condor in die Irre führen zu lassen. Das sind vorgefertigte Textbaustein-Vorlagen, die JEDER Flugpassagier bekommt. Ich möchte nicht wissen, wieviele vertrauensselige und leichtgläubige Flugpassagiere auf so was reinfallen. Das werden Tausende sein. Damit spart sich die Condor Millionen von Geldern. Und nur die paar Fluggäste, die mit einem Anwalt antanzen, erhalten dann - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht- die ihnen zustehende gesetzlich festgelegte Entschädigung. 

Klar, die kann man dann ja "großzügig" zahlen, wenn man vorher Tausende armer Trottel abgewimmelt hat mit ihren Textbausteinschreiben.

Mann, echt- Fluggäste dieser Welt: TUT EUCH ZUSAMMEN!

GEBT NICHT AUF!

yes

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So ein Unsinn!!! was soll denn das schon heißen:

dass es sich bei dem grund, der zu der Verspätung des Fluges am 02.12.2012 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden.

 Da versucht Condor doch nur wieder Sand in die Augen naiver und ahnungsloser Passagiere zu streuen. Die zitieren einfach den gesetzestext. Der sagt doch zu der Verspätung gar nichts aus. Das ist einfach irgendein Gesetzesbegriff, den man auf alle Fälle anwenden kann. Das scheint mir gezielte Augenwischerei zu sein: Passagiere so viele und so schwierige Rechtsbegriffe wie möglich vor die Füße werfen, dass leichtgläubige Leute den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.

frown

So wird man heutzutage also als Kunde behandelt, der nicht nur bereits den ganzen Ärger und Stress wegen einer Flugverspätung mitmachen musste, sondern als Zugabe dann auch noch zum narren gehalten wird.

Und da wundern sich die Fluggesellschaften, dass Passagiere ärgerlich sind? Hallo? gehts noch?

Da ist doch die Entschädigung der Richtlinie wegen Flugverspätung nur ein kleiner Anfang. Eigentlich müsste man die Fluggesellschaften auf Schmerzensgeld verklagen. Wenn die Bahn sogar bei Unwetter, Schnee und Streik wegen Verspätung zahlen muss, wieso können die Fluggesellschaften sich bei jeder Verspätung rausreden.

Übrigens scheint Condor wohl alle Fälle erstmal abbügeln zu wollen (Bericht aus der Frankfurter Rundschau):

Fluggäste hatten in einem Fernsehbericht der ARD heftige Vorwürfe gegen Condor. Die Fluggesellschaft lehne generell eine Entschädigung ab, obwohl die Rechtslage klar sei.

Und wer dann klagt, hat wohl gute Aussichten, zu gewinnen:

Aus dem Rüsselsheimer Amtsgericht ist zu hören, dass die meisten Fälle gegen Condor entschieden würden.

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Honi soit qui mal y pense

Die Fluggesellschaften sind schlau. Sehr schlau. Und die meisten Flugpassagiere sind menschlich, was leider bedeutet: ehrfürchtig, scheu, zaghaft und träge! Ja, das will keiner hören. Ist aber Fakt.

Die großen europäischen Fluggesellschaften müssen gesetzliche Verbraucherrechte einhalten. Bei Flugverspätung ist gesetzlich eindeutig geregelt, dass die Airlines eine Entschädigung zahlen. Wollen sie aber nicht.

Die Fluggesellschaften müssten bei einem durchschnittlichen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastverordnung 261/2004 über 416,66 EUR pro Person !!! (250 EUR / 400 EUR / 600 EUR) und bei über 132.500 Flugverspätungen in Europa (alleine im Jahr 2012) eigentlich über 55 Millionen Euro gesetzlich festgeschriebene Entschädigung an Flugpassagiere zahlen. Da die Fluggesellschaften das aber einfach nicht wollen, gehen die eiskalt betriebswirtschaftlich vor:

20 „Sachbearbeiter“ im Service-Center im Kundenmanagement (sprich: mit einem Wochenendkurs angelernte Hilfskräfte, die Verbraucher in den „Orbit“ des Kundendialogs schießen, Stichwort: Hinhalte- und Verzögerungstaktik) der Fluggesellschaft kosten jährlich ca. 500000 EUR. Damit hält man sich schon Mal 99% aller „hartnäckigen“ Verbraucher vom Halse, die dann auf die von den 20 Mitarbeitern zusammengebastelten Schreiben glauben, was sie vorgesetzt bekommen und ihre Fluggastansprüche fallen lassen.

Die restlichen 1% der „ganz hartnäckigen“ Flugpassagiere werden dann eben mit einem Fluggutschein abgespeist oder man zahlt eben doch die gesetzlich zustehende Entschädigung: Kostenpunkt weit unter > 100000 EUR.

Macht Kosten von weit unter einer Millionen EUR gegenüber 55 Millionen EUR, die man eigentlich gesetzlich zahlen müsste.

ERSPARNIS für die Fluggesellschaften: 54 Millionen EUR!!!!

Davon kann man dann natürlich noch PR-Agenturen, Lobby-Agenturen in Brüssel und Berlin und Anwaltskanzleien bezahlen, die dann bei den Politikern den Dauer-Blues auflegen, wie teuer doch so gesetzliche Fluggastrechte sind und dass man doch viele Millionen Euro jährlich dafür zahlen müsste und dass die Fluggastrechte abgeschafft gehören und so weiter und so fort. Ach ja, dass Fluggesellschaften auch noch von der Umsatzsteuererhebung befreit sind, ist ja selbstverständlich. Eine Extrawurst schließt sich an die andere an.

Das nennt sich Demokratie. Oder Rechtsstaat. Oder beides.

Hat sich schon mal jemand gefragt, warum die Fluggesellschaften trotz Nachfragen (sogar von Bundestagsabgeordneten) nie genaue Zahlen über die tatsächlich ausgezahlten Summen aus Fluggastrechten der VO 261/2004 nennen, sondern sich immer im Gejammer mit ungefähren Zahlen verstecken!?

Und da wundert sich noch jemand über Politikverdrossenheit!?

Ich jedenfalls lasse mich nicht von den Fluggesellschaften an der Nase herumführen. Wofür gibt es von Steuerzahlern gesponserte Gerichte in Deutschland? Wofür gibt es Fluggastgesetze? Die Airline wird von mir hören. Ganz sicher.

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Lieber Fragesteller!

Bei der verspäteten Startzeit hätte der Fluggast nach der europäischen Fluggastrechteverordnung nun einen Ausgleichsanspruch gegen das Luftfahrtunternehmen. Jedoch könnte die Fluggesellschaft sich auf einen außergewöhnlichen Grund berufen und somit von ihrer Zahlungspflicht befreit werden. Die Richter des Amtsgerichts in Rüsselsheim hatten einen Fall zu entscheiden, in dem ein Passagier aus dem „übernächsten“ Flug aufgrund der Verspätung seinen Anspruch geltend machen wollte (vgl. AG Rüsselsheim, Urt. v. 05.07.2013 – 3 C 145/13 (37), siehe auch AG Rüsselsheim, Urt. v. 02.11.2012 – 3 C 855/12 (37)). Der vorangegangene Flug war wegen Flugsicherungsanlagen bzw. Kapazitätsbeschränkungen ausgefallen.

Die Richter urteilten, dass ein Ereignis, dass während des Fluges eingetreten ist, allenfalls für den unmittelbar folgenden Flug als außergewöhnlicher Umstand herangezogen werden kann (Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechteverordnung). Für alle weiteren nachfolgenden Flüge ist das nicht mehr möglich. Die Berufung auf einen außergewöhnlichen Umstand befreit die Airline also nur dann, wenn der Umstand sich nicht auf dem unmittelbaren Vorflug ereignet hat, sondern schon bei davorliegenden Vorumlaufflügen eingetreten ist.

Die Fluggastrechteverordnung trifft keine eindeutige Entscheidung, ob ein außergewöhnlicher Umstand, der die Verspätung eines Fluges zur Folge hat, das Luftfahrtunternehmen auch für die weiteren Flüge von ihrer Ausgleichszahlungspflicht entbindet. So spricht die Verordnung an einer Stelle von einem Flug im Singular, an einer anderen Stelle im Plural. Was die Richter dazu bewegte, so zu entscheiden, war, dass es sich bei den außergewöhnlichen Umständen, die zu einer Befreiung führen, um eine Ausnahme der Regelung geht. Grundlegend soll dem Fluggast im Falle einer Annullierung oder Verspätung ein Ausgleichsanspruch zustehen. Deswegen sind die Ausnahmevorschriften stets eng auszulegen (vgl. EuGH, Urt. v. 04.10.2012 – C-22/11 – Finnair/Lassooy). Eine beliebige Verlängerung der Verkettung der außergewöhnlichen Umstände würde das eigentliche Ziel der Verordnung – die Rechte der Fluggäste zu stärken -  unterlaufen.

Die Flüge im Umlaufverfahren durchzuführen, ist eine betriebswirtschaftliche Organisationsentscheidung der Fluggesellschaft. Solche Entscheidungen dürfen und sollen nicht zulasten des Fluggastes gehen (vgl. LG Hannover, Urt. v. 18.01.2012 – 14 S 52/11).

Die Unvermeidbarkeit eines außergewöhnlichen Umstands liegt nur dann vor, wenn das Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Umstand zu verhindern, diese Maßnahmen aber gescheitert sind (vgl. BGH, Urt. v. 04.10.2010 – Xa ZR 15/10). Die Fluggesellschaft muss umfassend vortragen, welche personellen, materiellen und finanziellen Mittel zur Verfügung standen, um den Flug zum geplanten Zeitpunkt durchzuführen. Außerdem muss das Unternehmen hinreichend begründen, warum es ihm nicht zumutbar war, auf diese Möglichkeiten zurückzugreifen (vgl. AG Paderborn, 15.03.2012 – 50 C 254/11). Im oben genannten Urteil aus Rüsselsheim fehlte es hinzukommend an einem umfassenden Vortrag der Fluggesellschaft. Dieser ist jedoch für die Befreiung von der Ausgleichszahlungspflicht unumgänglich.

Praxistipps:

  • Wenn ein Flug erheblich Verspätung hat, so kann der Fluggast von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung fordern. Diese Zahlung richtete sich nach der Länge des Fluges (Art. 7 Fluggastverordnung).
  • Der Fall des außergewöhnlichen Umstandes befreit die Airline nur von ihrer Zahlungspflicht, wenn der Flug unmittelbar an die Ursache der Verspätung anknüpft. Bei Umlaufflügen ist das also der erste Flug nach Eintritt der Verspätung.

Bei dieser Fragestellung heißt es die Augen offen zu halten. Das Landgericht Hannover hat im November ein Verfahren mit einer ähnlichen Rechtsfrage ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen. Die Richter fragen explizit nach der Auslegung der Fluggastrechteverordnung, wenn es bei Umlaufflügen zu Verspätungen kommt. Eine Antwort der obersten Richter der Europäischen Union steht noch aus (Stand: April 2014, vgl. LG Hannover, Beschluss vom 29.11.2013 – 14 S 50/13).

 

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@Flugrechtler: Zur Anwaltskostenübernahme durch die Fluggesellschaft:
 
Da hier ja einige viel zusammengegoogelte (Fehl- und Falsch-) Informationen verbreiten, habe ich mir mal die Mühe gemacht, nur ein paar blind herausgegriffene Urteile von einigen Gerichten zusammenzustellen (die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, es gibt tausende gleichlautender Gerichtsurteile). Daraus geht ganz klar hervor:
 
Die Airline muss die Rechtsanwaltskosten und vorgerichtlichen Anwaltskosten bezahlen!
 
und dazu noch
 
5 % Zinsen auf die Gesamtsumme (vgl AG Frankfurt/Main Urteil vom 07. März 2014 – Aktenzeichen 30 C 3855/13 (68)
 
Alles andere ist einfach falsch. Ich frage mich, warum einige solche Fehlinformationen streuen (CUI BONO?). Sollen Verbraucher hier etwa abgehalten werden, zum Anwalt zu gehen und ihre berechtigten gesetzlichen Entschädigungen einzuklagen? Da könnte man ja glatt den Verdacht schöpfen, dass hier von Fluggesellschaften bezahlte Leute Stimmung machen und hoffen, dass allein gelassene Flugpassagiere sich nicht die Hilfe von Rechtsanwälten holen, da die Airline die Anwälte dann letzten Endes zahlen müsste...
 
Aus den Gerichtsurteilen geht ganz klar hervor:
 
1. Die Fluggesellschaft muss dem Verbraucher die Anwaltskosten erstatten
 
2. Die Fluggesellschaft muss sogar zusätzlich noch 5% Zinsen auf Entschädigung und Rechtsanwaltskosten zahlen
 
3. Eine vorhergehende Anmahnung der Fluggesellschaft ist nicht notwenig
 
4. Die Fluggesellschaft mus die vollen Anwaltskosten zahlen und kann diese nicht anrechnen (Art. 12 der Flugverordnung)
 
5. Eine extra Rechnung vom Rechtsanwalt ist nicht notwendig
 
Alles andere ist Augenwischerei von irgendwelchen Seiten, die nicht wollen, dass Leute an ihre Entschädigung kommen. Hier die Urteilsliste:
 
1. Amtsgericht Rüsselsheim
 

 

Die Entscheidung über die Zinsen und der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ergibt sich aus §§286, 288 Abs. 1 S. 2 BGB. Verzug ist vorliegend mit der Ablehnung der Ansprüche durch die Beklagte mit Schreiben vom 9.9.2011 eingetreten. Die nach Verzugseintritt entstandenen Rechtsverfolgungskosten kann der Kläger von der Beklagten als Verzugsschaden ersetzt verlangen. Ein ersatzfähiger Schaden liegt vor. Die Belastung des Klägers mit der Gebührenforderung seines Prozessvertreters stellt unabhängig davon, ob diese durch den Kläger gezahlt wurde oder nicht  einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der §§ 249 ff. BGB dar. Es kann auch dahinstehen, ob seitens des Prozessbevollmächtigten des Klägers eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erfolgt ist. Die Rechnungsstellung nach § 10 Abs. 1 RVG ist nur für die Erforderlichkeit der Vergütung im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten maßgeblich und ohne Bedeutung für die Fälligkeit des Anspruchs insbesondere im Hinblick auf einen materiellrechtlichen Kostenanspruch (vgl. OLG München, NZV 2007, 211 m.w.N.).

Ein Verstoß des Klägers gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach eigenem erfolglosen Anschreiben und durch dessen anschließendes vorprozessuales Tätigwerden liegt nicht vor. Es war aus der ex-ante-Sicht des Klägers nicht unwahrscheinlich, dass die Beklagte erst auf ein fundiertes Schreiben eines Rechtsanwalts entsprechend reagiert und nicht bereits auf das erste laienhafte Schreiben des Klägers selbst. Dies zeigt nicht zuletzt das Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Beklagten an den Prozessbevollmächtigten des Klägers, in welchem dem Kläger ein (Vergleichs-)Angebot in Höhe von 400,- EUR unterbreitet wurde.

Eine Anrechnung gemäß Art. 12 VO kommt nicht in Betracht, da es sich bei den Rechtsanwaltskosten um Verzugskosten handelt. Eine Anrechnung ist nur bei solchen Schadensersatzansprüchen möglich, die ihre Ursache im Ergebnis ebenfalls in der Flugverspätung haben, aber ihre Grundlage jenseits der Verordnung finden. Grundlage der Rechtsanwaltskosten ist allerdings der eingetretene Verzug der Beklagten und nicht die Flugverspätung selbst (so bereits AG Rüsselsheim, BeckRS 2011, 21459).

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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

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@Orchila: Doch es ist bei Condor wirklich immer das gleiche. Hier haben ja schon etliche Betroffene ihre Geschichten gepostet. Ich kann gerne auch meinen Fall hier einstellen. Es ist wirklich immer 1 zu 1 nach Schema F wie @Suleman schreibt.

Wir hatten eine Flugverspätung aus Cancun mit Condor. Das war sehr ärgerlich, da unsere kleine Tochter besondere Medikamente benötigt und wir immer nur schrittweise über die immer später werdende Flugverspätung informiert wurden und sozusagen auf heißen Kohlen im Hotel saßen. Es war für die ganze Familie ein echter Horrortrip. Und das schlimmste ist ja, dass der Urlaub bis dahin toll war. Wir waren bis kurz vor Abflug perfekt erholt und dann kam der Horror-Rückflug mit Megaverspätung mit Condor und als wir wieder in Deutschland waren, waren wir eigentlich alle schon wieder urlausbsreif. Das ist keine Übertreibung, sondern Fakt. 

Wer einmal eine solche Verspätung mitgemacht hat (ob mit Condor oder einer anderen Fluggesellschaft ist ja egal), der weiß was ich meine. Das ist Stress pur.

Umso dreister, dass sich Condor dann nicht ihrer Verantwortung stellt und die berechtigte GESETZLICH FESTGESCHRIEBENE Entschädigung an die Verbraucher auszahlt, sondern immer wieder nach gleichem Vorgehen versucht, die Leute an der Nase herumzuführen.

Sieh Dir unseren Fall an und du wirst sehen, es ist genauso wie bei dir:

Erst kam die Bestätigung über die Flugunregelmässigkeit der Condor. Wir haben sie dann gleich mehrfach gefordert, weil wir nicht wussten, ob das nochmla wichtig werden kann

 

 

So dann wie immer die übliche Ausrede der Condor 

Sie teilten uns mit, dass Ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt wurde. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung.
Zum Sachverhalt teilen wir Ihnen Folgendes mit: Nach Auskunft unserer Verkehrszentrale wurde die Verspätung durch einen unerwartet aufgetretenen
Flugsicherheitsmangel verursacht. Wir hatten keine zumutbaren Möglichkeiten, die eingetretene Verspätung zu
verhindern. Ihre Forderung auf eine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 müssen wir daher leider
ablehnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH Kundenbetreuung II Karl-Hermann-Flach Str. 36 61440 Oberursel GERMANY
E-Mail: condor@kb-2.de http://www.condor.com
 
Wir lieben Fliegen.
 
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr.
83385.
 
Wir haben es dann noch viele Male im Guten versucht, aber die Condor blieb stur. Ich denek wir waren am anfang einfach viel zu gutmütig unf blauäugig, weil wir echt dachten die condor würde doch bei uns nicht so reagieren. Aber man muss leider erst mit einem Anwalt vorstellig werden (selbst mit einem Anwalt zu drohen, ist denen völlig egal) , bevor die dann erst die gesetzliche Entschädigung zahlen.
 
letzten Endes haben wir unsere 1800 EURO bekommen. Aber natürlich - wie alle hier - nur mit einem Anwalt. Das wird für Condor auf dauer ganz schön teuer, wenn die sich immer auch mit den Anwälten auseinandersetzen müssen. Aber Mitleid habe ich mit der Fluggesellschaft nicht.
 
 
Sehr geehrter Herr Kollege Bartholl,
hiermit zeigen wir an, dass wir die Condor Flugdienst GmbH in
65451 Kelsterbach vertreten. Wir sind beauftragt, Ihr Schreiben
vom zu beantworten.
Unsere Mandantin bedauert die Verspätung des Fluges und möchte sich an dieser Stelle für die
hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihrer
Mandantschaft in aller Form entschuldigen. Unsere Mandantin
erklärt sich insofern bereit, für Ihre Mandantschaft aufgrund der
verspäteten Ankunft einen Betrag in Höhe von € 1800,- aus
Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu
erstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden
zurückgewiesen. Vorsorglich wird die Anrechnung nach Art. 12
Abs. 1 der EG-VO 261/04 erklärt. Über den vorgenannten
Betrag wird Ihnen in Kürze von unserer Mandantin ein
Verrechnungsscheck übersandt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Anwaltssocietät T&M
 

 

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Ich kann euch nur raten: Lasst euch nicht blenden!! Die Fluggesellschaft versucht immer auf Zeit zu spielen. Ist doch klar. Kurz nach dem Urlaub steckt einem der Stress der Verspätung und des Fluges noch in den Beinen. Da ist man natürlich "kampfeslustiger"  cool als ein paar Monat später, wenn einen der Alltag wieder erfasst hat und man wieder andere Probleme hat.

Genau das nutzen die Fluggesellschaften aus. Ich hatte mir noch am Flughafen fest vorgenommen, die Sache auf jeden Fall anzupacken und durchzuziehen. Komme was wolle. Ich bin ein Mensch mit Prinzipien. Wenn Condor uns wenigstens ehrlich vorher mitgeteilt hätte, dass der Flug verspätet sein wird, hätten wir uns vorbereiten können. Von denen kam aber nix. Wir wurden einfach am Flughafen immer wieder mit irgendwelchen Ausreden abgespeist. Aber selbst das hätte ich ja noch irgendwie tolerieren können. Was aber gar nicht geht, ist das Verhalten der Condor nach der Verspätung. Meine Briefe wurden erstmal einfach ignoriert. Auf meine Anrufe wurde man fast schon pampig am Telefon. So ein Verhalten einer Fluggesellschaft wie Condor lasse ich mir bieten. Condor ist als Tochter der Thomas Cook AG (mit über 12 Milliarden Euro Umsatz im Jahr) ein Riesen Unternehmen. Und wie die sich ihren Kunden gegenüber verhalten, geht gar nicht. So darf man seine Kunden nicht behandeln!

Ich bin genauso vorgegangen wie viele (besser informierte und erfahrene) Mitstreiter hier geschrieben haben: Brief per Einschreiben lossenden, Frist: 1 Woche, wenn Zahlung bis dahin nicht eingeht, Anwalt. Dann habe ich eine gute Fachkanzlei eingeschaltet. Und dann passiert doch tatsächlich genau das, was viele hier auch schreiben. Plötzlich tritt Condor nicht mehr so selbstsicher und arrogant auf, sondern bietet erst 600 Euro. Ich habe meinem Anwalt gesagt, er soll die Sache durchziehen. Ich will die 800 EUR plus 150 Euro Selbstbeteiligung bei unserem Rechtsschutzversicherer. OK, am Ende wurden es dann 900 EUR, aber mit gut 95% der Entschädigung + Selbstbeteiligung war ich zufrieden. Ich habe die Entschädigung von Condor erhalten und denen gezeigt, dass die Kunden wie mich SO NICHT behandeln können laugh

Ach so, fast vergessen. Wenn ihr eine gute Kanzlei sucht, die euch gegen die Fluggesellschaft vertritt, kann ich euch die hier empfehlen. Sind wirklich gut und machen das auch für ganz Deutschland:

Kanzlei Bartholl Legal Services
Berlin
 

 

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