Guten Tag,
Ihre Ansprüche richten sich danach, ob Sie einen Flug oder eine Pauschalreise gebucht haben. In beiden Fällen kann Ihnen jedoch eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch Condor zustehen.
Dieser Anspruch besteht nach einem Urteil des EuGH grundsätzlich bei jeder Verspätung von mindestens drei Stunden. Es ist dabei unerheblich, dass der Flug zunächst pünktlich starten konnte und das Sicherheitsproblem erst später aufgetreten ist. Denn gemessen wird die Verspätung am Zielort, dort kamen Sie erst mit einer Verspätung von über 21 Stunden an.
Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt gemäß Art. 7 der Verordnung bei einem Flug nach Kuba 600 € pro Person (der Flug war nicht innereuropäisch und ging über eine Distanz von über 3.500 km).
Condor will sich mit dem Flyer offenbar auf außergewöhnliche Umstände berufen, die dazu führen würden, dass die Airline Ihnen nichts zahlen muss. Dies ist in manchen Situationen tatsächlich der Fall, nicht jedoch auf Ihrem Flug. Ursache für die Umkehr war ein technischer Defekt. Dieser liegt jedoch im Verantwortungsbereich von Condor, da eine Airline dazu verpflichtet ist, ein Flugzeug bereit zu stellen, welches einwandfrei und sicher fliegen kann. Wenn – wie von Condor beschrieben – das Navigationsgerät defekt ist, dann muss dieses Risiko die Airline tragen, ein außergewöhnlicher Umstand liegt daher nicht vor.
Daher ist es auch falsch, wenn Condor in dem Flyer behauptet, dass es bei Sicherheitsproblemen keine Entschädigungen geben soll. Denn die Sicherheitsprobleme können – wie auch hier geschehen – durch solche technischen Defekte hervorgerufen werden. Dann besteht eindeutig ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, unabhängig davon, dass Condor das Gegenteil behauptet.
Sollten Sie keinen Flug, sondern eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie vom Reiseveranstalter zudem eine Reisepreisminderung aufgrund eines Reisemangels verlangen. Ein Reisemangel ist immer dann gegeben, wenn die Reise nicht so dargeboten wurde, wie Sie sie gebucht haben. Das ist hier der Fall, da Sie durch die große Verspätung einen kompletten Reisetag verloren haben.
Folgerichtig müssen Sie diesen Reisetag auch nicht bezahlen. Der Reisepreis wird insofern um genau den Betrag gemindert, den Sie für einen Reisetag bezahlt hätten (Beispiel: Bei einer Reisedauer von sieben Tagen könnten sie ein Siebtel des gesamten Reisepreises zurückverlangen).
Fordern Sie daher die Ausgleichszahlung von Condor ein (und im Fall einer Pauschalreise zusätzlich die Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter). Dies sollten Sie zunächst ohne anwaltliche Hilfe tun. Es empfiehlt sich, erst dann einen Anwalt einzuschalten, wenn Condor endgültig und eindeutig jede Zahlung verweigert. Ab diesem Zeitpunkt muss Condor Ihre Anwaltskosten tragen, da Sie durch die fehlende Einsicht der Airline nur so Ihre Ansprüche durchsetzen konnten. Dies gilt auch dann, wenn es zum Prozess kommen sollte und Sie diesen gewinnen.
Sollten Sie (unwahrscheinlicherweise) jedoch verlieren, muss Condor Ihre Anwaltskosten nicht übernehmen. Zudem kämen die Prozesskosten auf Sie zu.
Urteile:
AG Wedding, Urteil vom 27.06.2011, Az 19 C 84/11
(zu finden über die Google-Suche „19 C 84/11 reise-recht-wiki“)
Bei einer großen Verspätung muss eine Airline eine Ausgleichszahlung an die betroffenen Passagiere erbringen. Eine große Verspätung ist dabei eine Verspätung von mindestens drei Stunden gemessen am Zielort des gesamten Fluges. Es ist also unerheblich, wenn eine letztendlich stark verspätete Maschine zwar pünktlich starten kann, aber aufgrund eines Defektes zunächst wieder umkehren muss – auch so kann eine große Verspätung entstehen, die eine Ausgleichsleistung nach sich zieht.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.05.2010, Az 31 C 2339/10(74)
(zu finden über die Google-Suche „31 C 2339/10 (74) reise-recht-wiki“)
Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Airline endgültig eine Ausgleichszahlung (zu Unrecht) verweigert, sollten betroffene Passagiere einen Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten trägt dabei ebenfalls die Airline (sofern die Ausgleichszahlung wirklich gezahlt werden muss), da erst durch deren uneinsichtiges Verhalten diese Kosten verursacht wurden.