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hallo zusammen,

uns ist folgendes passiert:

wir flogen am 23.04. mit condor de 4188 von frankfurt richtung kuba.

nach über 2 stunden flug kehrte die maschine wegen eines technischen problems (angeblich funktionierte das navi für den atlantiküberflug nicht richtig) nach frankfurt zurück. laut personal bestand keinerlei sicherheitsrisiko, dennoch wurden wir beim landeanflug von der flughafenfeuerwehr ( ca. 8 fahrzeuge) empfangen und zum gate begleitet.

das technische problem war (aussage crew) nach einer stunde behoben.

das flugzeug startete aber erst am nächsten morgen nach einer nacht im hotel mit über 21 stunden verspätung nach kuba, so dass der erste urlaubstag verloren war.

nun meine frage, steht uns von condor eine entschädigung zu? laut dem flyer den wir von condor bekamen wäre eine entschädigung bei sicherheitsproblemen ausgeschlossen. stimmt das in diesem fall, oder wollen die nur von forderungen abhalten?

hat hier jemand erfahrung in so einem fall und kann uns einen tip geben, was wir unternehmen sollen?

welche rechtsanwaltskosten(wir haben keine rechtschutzversicherung) kommen auf uns zu, falls wir vor gericht gehen und dort verlieren?

vielen dank schon ein mal für eure antworten und tipps.

 

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_55198703
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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14 Antworten

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Guten Tag,

 

Ihre Ansprüche richten sich danach, ob Sie einen Flug oder eine Pauschalreise gebucht haben. In beiden Fällen kann Ihnen jedoch eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch Condor zustehen.

 

Dieser Anspruch besteht nach einem Urteil des EuGH grundsätzlich bei jeder Verspätung von mindestens drei Stunden. Es ist dabei unerheblich, dass der Flug zunächst pünktlich starten konnte und das Sicherheitsproblem erst später aufgetreten ist. Denn gemessen wird die Verspätung am Zielort, dort kamen Sie erst mit einer Verspätung von über 21 Stunden an.

Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt gemäß Art. 7 der Verordnung bei einem Flug nach Kuba 600 € pro Person (der Flug war nicht innereuropäisch und ging über eine Distanz von über 3.500 km).

 

Condor will sich mit dem Flyer offenbar auf außergewöhnliche Umstände berufen, die dazu führen würden, dass die Airline Ihnen nichts zahlen muss. Dies ist in manchen Situationen tatsächlich der Fall, nicht jedoch auf Ihrem Flug. Ursache für die Umkehr war ein technischer Defekt. Dieser liegt jedoch im Verantwortungsbereich von Condor, da eine Airline dazu verpflichtet ist, ein Flugzeug bereit zu stellen, welches einwandfrei und sicher fliegen kann. Wenn – wie von Condor beschrieben – das Navigationsgerät defekt ist, dann muss dieses Risiko die Airline tragen, ein außergewöhnlicher Umstand liegt daher nicht vor.

Daher ist es auch falsch, wenn Condor in dem Flyer behauptet, dass es bei Sicherheitsproblemen keine Entschädigungen geben soll. Denn die Sicherheitsprobleme können – wie auch hier geschehen – durch solche technischen Defekte hervorgerufen werden. Dann besteht eindeutig ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, unabhängig davon, dass Condor das Gegenteil behauptet.

 

Sollten Sie keinen Flug, sondern eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie vom Reiseveranstalter zudem eine Reisepreisminderung aufgrund eines Reisemangels verlangen. Ein Reisemangel ist immer dann gegeben, wenn die Reise nicht so dargeboten wurde, wie Sie sie gebucht haben. Das ist hier der Fall, da Sie durch die große Verspätung einen kompletten Reisetag verloren haben.

Folgerichtig müssen Sie diesen Reisetag auch nicht bezahlen. Der Reisepreis wird insofern um genau den Betrag gemindert, den Sie für einen Reisetag bezahlt hätten (Beispiel: Bei einer Reisedauer von sieben Tagen könnten sie ein Siebtel des gesamten Reisepreises zurückverlangen).

 

Fordern Sie daher die Ausgleichszahlung von Condor ein (und im Fall einer Pauschalreise zusätzlich die Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter). Dies sollten Sie zunächst ohne anwaltliche Hilfe tun. Es empfiehlt sich, erst dann einen Anwalt einzuschalten, wenn Condor endgültig und eindeutig jede Zahlung verweigert. Ab diesem Zeitpunkt muss Condor Ihre Anwaltskosten tragen, da Sie durch die fehlende Einsicht der Airline nur so Ihre Ansprüche durchsetzen konnten. Dies gilt auch dann, wenn es zum Prozess kommen sollte und Sie diesen gewinnen.

Sollten Sie (unwahrscheinlicherweise) jedoch verlieren, muss Condor Ihre Anwaltskosten nicht übernehmen. Zudem kämen die Prozesskosten auf Sie zu.

 

Urteile:

AG Wedding, Urteil vom 27.06.2011, Az 19 C 84/11

(zu finden über die Google-Suche „19 C 84/11 reise-recht-wiki“)

 

Bei einer großen Verspätung muss eine Airline eine Ausgleichszahlung an die betroffenen Passagiere erbringen. Eine große Verspätung ist dabei eine Verspätung von mindestens drei Stunden gemessen am Zielort des gesamten Fluges. Es ist also unerheblich, wenn eine letztendlich stark verspätete Maschine zwar pünktlich starten kann, aber aufgrund eines Defektes zunächst wieder umkehren muss – auch so kann eine große Verspätung entstehen, die eine Ausgleichsleistung nach sich zieht.

 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.05.2010, Az 31 C 2339/10(74)

(zu finden über die Google-Suche „31 C 2339/10 (74) reise-recht-wiki“)

 

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Airline endgültig eine Ausgleichszahlung (zu Unrecht) verweigert, sollten betroffene Passagiere einen Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten trägt dabei ebenfalls die Airline (sofern die Ausgleichszahlung wirklich gezahlt werden muss), da erst durch deren uneinsichtiges Verhalten diese Kosten verursacht wurden.

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Ich empfehle euch die Rechtsanwälte Bartholl & Partner aus Berlin, die hatten wir und die sind sehr gut. Müsste www.rechtsanwalt-bartholl.de oder so sein, einfach googlen "Bartholl Berlin", da hab ich sie gefunden.
wir hatten einen komplizierten fall weil unser erster Flug nur etwas verspätet war, wir dadurch aber den Weiterflug verpasst haben. Ich habe lange im internet nach den besten Anwälten für solche flugrechte gesucht. Wir haben dann die kanzlei Bartholl Legal Services in Berlin eingeschaltet.

Hat alles super geklappt. wir können die empfehlen.
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+1 Punkt

Als wir am Flughafen davon erfuhren, dass unser Flug storniert war, waren wir natürlich erstmal total hilflos. Wir wusste ganz ehrlich nicht einmal, dass wir überhaupt irgendwelche Rechte gegen Lufthansa hatten. Diese Plakate über Flugpassagierrechte der EU hängen zwar überall am Flughafen aus. Aber in der konkreten Situation und irgendwie auch der ganzen Aufregung und Panik, nimmt man die gar nicht wahr.

Als wir dann aus dem urlaub wieder zurück waren, habe ich mich dann im Internet erkundigt. Ich war ganz schön überrascht, dass uns eine Entschädigung gegen Lufthansa über 1200 € zusteht und Lufthansa auch noch unser Essen am Flughafen über 22,72 € zahlen müsste. Ich habe Lufthansa dann angeschrieben, aber immer nur die üblichen Ablehnantworten erhalten.

Es scheint sich für Fluggesellschaften auszuzahlen, unkundige Bürger (wie meinen Mann und mich) erstmal mit beeindruckend klingenden Schreiben von ihren Rechten abzuhalten. Gut für Lufthansa ist es natürlich auch, wenn man nichts sagt. Wir haben am Flughafen nie auch nur ein einziges Wörtchen von den Lufthansa-Mitarbeitern gehört, dass uns eine Entschädigung zustehen könnte. Nee, es hieß immer nur: Wenn Sie Glück haben, können wir sie umbuchen auf den und den Flug. Darüber waren wir auch schon ganz glücklich, da wir ja unseren Urlaub starten wollten.

Ich glaube, dass sehr viele Bürger gar keine Ahnung von ihren Rechten und dem Gesetz haben. Als ich dann erfuhr, dass wir 1200 € von Lufthansa fordern können, wollte ich die auch haben. Warum auch nicht? Wenn das Gesetz uns 1200 € für den ganzen Stress und den Ärger zuspricht, möchte ich mein gesetzliches Recht auch haben. Lufthansa hat sich aber geweigert zu zahlen.

Ganz schnell ging es dann aber, nachdem unser Anwalt denen geschrieben hatte. Plötzlich hat uns die Lufthansa dann 1438,56 € überwiesen (da waren auch noch die Anwaltskosten zu den 1200 € gekommen). Die werden wohl wissen warum cheeky

 

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Lieber Fragensteller,

Ihre Fragen würde ich gern wie folgt beantworten:

In einem Fall wie Ihrem, könnten sich eventuelle Ansprüche gegen Condor aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung VO (EG) 26/2004 ergeben. Diese Verordnung regelt nämlich die Ansprüche von Flugreisenden bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung. In ihrem Fall, kommt insbesondere die Variante der Verspätung in Betracht, da der EuGH im Jahre 2011 in dem Fall Sousa Rodriguez ./. Air France entschied, dass es sich auch dann um eine Annullierung im Sinne der Verordnung handelt, wenn ein Flugzeug zwar pünktlich startet, aber anschließend zum Ausgangsflughafen zurückkehren muss und die Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden. So war ja auch ihr Fall gelagert, weshalb von einer Annullierung gem. Artikel 5 VO ausgegangen werden kann.

Nach der VO haben Sie als Passagier, der von einer solchen Annullierung betroffen war grundsätzlich gem. Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 7 VO einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, dessen Höhe sich nach der Entfernung der Flugstrecke bemisst. Bei einem Flug Frankfurt - Kuba, mit einer ungefähren Entfernung von ca. fast 8.000 km, würde sich diese Ausgleichsleistung auf 600 € pro Reisenden belaufen.

Allerdings regelt Artikel 5 Abs. 3 VO, dass das Luftfahrtunternehmen dann nicht verpflichtet ist eine solche Ausgleichszahlung zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Daher ist es in ihrem Fall entscheidend, was der genaue Grund für die Annullierung des Fluges war. Grundsätzlich hat die Rechtsprechung nämlich entschieden, dass technische Probleme eines Flugzeuges, die zu einer Annullierung des Fluges führen, nur dann als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren sind, wenn sie nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens sind und damit von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen sind (vergl. u.a. BGH, Urteil v. 12.11.2009, AZ: Xa ZR 76/07). D.h. grob gesagt, der Umstand muss wirklich außergewöhnlich sein und nicht von der Airline zu beherrschen. So entschied die Rechtsprechung, dass z.B. der Defekt der Höhenruderanzeige, ein defekter Flow Sensor, der Ausfall des Wetterradargeräts oder der Ausfall des Geschwindigkeitsanzeigers keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt.

D.h. die pauschale Aussage von Condor, technische Probleme stellen immer einen außergewöhnlichen Umstand dar und befreien die Airline von einer Ausgleichspflicht, ist schlichtweg falsch. Meiner Meinung nach ist der Ausfall des Navis außerdem vergleichbar mit den oben aufgezählten technischen Defekten, die durchweg keinen außergewöhnlichen Umstand darstellten. Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, sich an Condor zu wenden und von diesen die Ausgleichszahlung gem. Artikel 5 und 7 VO zu verlangen und gleichzeitig bereits darauf verweisen, dass die pauschale Angabe eines technischen Defekts als Entlastung nicht geeignet ist. Sollte dies zu keinem Erfolg führen, würde es sich durchaus lohnen einen Fachanwalt für Reiserecht mit dieser Angelegenheit zu betrauen.
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Lieber Fragensteller,


Unterschieden wird zunächst danach, ob Sie einen (1) Nur-Flug-Vertrag oder einen (2)

Vertrag über eine Pauschalreise abgeschlossen haben.

 

(1) Nur-Flug-Vertrag
Ansprüche könnten sich aus Fluggastrechte-Verordnung VO (EG) 26/2004 aufgrund einer Annullierung
des entsprechenden Fluges gem. Artikel 5 VO ergeben. Dies gilt auch, wenn ein Flug pünktlich startet, aber dann wieder zum Startflughafen umkehren muss.
Demzufolge hätten sie gem. Art.7 Ansprüche auf Ausgleichsleistungen. Ab einer Flugstrecke von 3.5000 km betragen diese 600 Euro pro Person.

Da Condor sich aber auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen beruft, könnte es sein, dass Condor diese Ausgleichszahlungen nicht zahlen muss. Dazu muss die Fluggesellschaft allerdings beweisen können, dass Sie alle möglichen Maßnahmen zur Verhinderung des Auftreten dieser Umstände ergriffen haben. Nun muss aufgezeigt werden, was genau der Grund für die Annullierung war. Laut Ihrer Schilderung war die Ursache ein technischer Defekt. In den meisten Fällen ist ein solcher technischer Defekt allerdings nicht als Ausschlussgrund für die Zahlung von Ausgleichszahlungen anzusehen, da das Verhindern solcher technischer Defekte in der Macht- und Umgangssphäre des Luftfahrtunternehmens liegt.
Dementsprechend können Sie die entsprechenden Ausgleichszahlungen von Condor verlangen.

 

(2) Pauschalreise

Bei einer gebuchten Pauschalreise könnten Sie zusätzlich eine Reisepreisminderung aufgrund des Reisemangels der Verspätung verlangen. Für den verlorenen Reisetag können Sie vom Reiseveranstalter also einen bestimmten Teil des Preises zurückverlangen.


 

Urteile:

EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07

Passagiere haben wie bei einer Annullierung auch bei einer großen Verspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Verspätung muss hierbei mindestens drei Stunden am Zielort betragen. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der insgesamt zurückgelegten Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600€.


 

EuGH, Urteil v. 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07

Ausgleichansprüche für Fluggäste bestehen jedoch nicht, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass als Ursache eine „Außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt. Ein technischer Defekt des Flugzeugs zählt nicht als „Außergewöhnlicher Umstand“.


 

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@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

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DANKE DANKE DANKE yessmileysmileyheart an alle aus der community hier!
 
Nur durch euch haben wir unsere Entschädigung von Condor endlich ausgezahlt bekommen und nur durch eure netten Infos haben wir jetzt 1586 € Urlaubsgeld mehr! Ihr seid Super! Wir hatten mit Condor den Urlaub über Neckermann gebucht. Leider eine Flugverspätung auf dem Rückflug nach Frankfurt am Main gehabt. Zuerst hat Condor auf unseren Beschwerdebrief wegen der Entschädigung nur 75 € angeboten:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Sie von einer Flugverspätung betroffen waren und bitten für die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Da Sie im Rahmen Ihrer gebuchten Pauschalreise verspätet am Zielort angekommen sind, haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung. Das Reiserecht sieht für die ersten vier Verspätungsstunden keine finanzielle Entschädigung vor. Ab der fünften und jede weitere Verspätungsstunde erfolgt eine Minderung von 5% des Tagessatzes (Tagessatz = Reisepreis : Reisedauer). Ihre Reisepreisminderung liegt somit bei 75,00 € für 2 Personen. Einen Scheck über diesen Betrag erhalten Sie in Kürze mit separater Post.
 
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Wir dachten schon, dass es dann eben bei den 75 € bleibt und wollten schon alles beiseitelegen. Nur durch die community hier yessmiley haben wir durch eure posts rausgefunden, dass uns ja noch viel mehr zusteht und nicht nur die Reisepreiminderung von 75 €. Das nennt man wohl "Trick 3 Verwirrung schaffen"
 
 
Trick 3: Verwirrung schaffen (bei web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Fluggesellschaften versuchen Kunden manchmal auch gezielt hinters Licht zu führen. "Wir kennen Antwortschreiben, die sind völlig inhaltslos. Da wird sieben Seiten lang über europäisches Recht geschrieben und mit abstrakten Rechtsbegriffen verwirrt. Und am Ende des Schreibens teilt man mit, dass die Airline nicht verpflichtet sei, die Ausgleichszahlung zu leisten. Es sind eben Nebelkerzen der Airlines", erzählt Bartholl. Es werde zudem tunlichst vermieden, sich auf einen Grund für die Verspätung festzulegen. Nur ganz selten werde die Ursache für die Verspätung oder Annullierung genannt.
 
 
Zum Glück hatten wir durch euch rausgefunden, dass dies die typische Masche der Condor ist. Eure Tips haben uns geholfen und bestärkt, zu einem Fachanwalt zu gehen. Unser Anwalt sagte uns, dass die Reisepreisminderung natürlich Quatsch und eine Nebelkerze ist, um uns von unserer gesetzlichen Entschädigung abzulenken. 
Der Anwalt riet uns, einfach nochmal an Condor zu schreiben und eine ganz kurze Frist zu setzen (10 Tage). Wenn die Frist dann verstreicht und Condor immer noch nicht gezahlt hat, können wir dann den Anwalt einschalten und die Condor ist in Verzug. Dann haben wir nochmal an Condor geschrieben und schon kam ein Fluggutschein von Condor (wie viele andere hier auch schon berichtet haben), was ja wohl ein Schuldanerkenntnis erster Güte ist. Aber Condor weiß, eben, wie mans macht:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten. Obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden, konnte Ihr Flug nicht planmäßig stattfinden. Als Entschädigung senden wir Ihnen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein über 1200,00 € für zwei Personen. Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code 43TOZ88RW3L0PRYZ ist drei Jahre gültig und übertragbar. Er gilt für die Buchung eines Condor-Fluges mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Buchung auf unserer Internetseite www.condor.com online eingeben oder in Ihrem Reisebüro vorlegen. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die Verzögerung Ihres Fluges und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Ich habe denen dann geschrieben, dass wir Geld wollen und keinen Gutschein. Diese Gutscheine sind nur sehr beschränkt einsetzbar (DE-Flugnummer usw.). Da bleiben so gut wie keine Flüge übrig und wenn man nur ganz bestimmte Flüge buchen kann, bringt mir ein Gustchein gar nichts. Außerdem wurde mir klar, dass das Ganze ja auch ein Ablenkungsmanöver ist: Viele denken sich wohl, ich nehme lieber den Gutschein, bevor ich mich weiter streiten muss. Warum? Das Gesetz spricht eine klare Sprache: Condor muss Geld zahlen und nicht einen Flug-Gutschein! Trick 4: Gutschein als Lockmittel (web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Sehr geehrter Herr XXX,
wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Mit Bedauern haben wir dieser entnommen, dass Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind. Wir sind Ihrem Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheidung getroffen. Auch unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die es ermöglichen weiteren Forderungen zu entsprechen.
 
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüc
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@alle: Schuldigung, meine Antwort war eben irgendwie abgerissen worden:

NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüche nicht das geringste! Daher sofort zum Anwalt – und wie so viele andere hier auch schreiben, war es bei uns genauso, die Condor wartet einfach ab, ob Verbraucher es wirklich ernst meinen oder nur mit dem Anwalt bluffen. Wer es ernst meint, wie wir, kommt auch an seine Entschädigung. Condor scheint bei renommierten Rechtsanwaltskanzleien sofort zu zahlen. Wir haben nach nur 3 Wochen von unserem Anwalt die Nachricht gekriegt, dass Condor jetzt plötzlich doch unsere Entschädigung und sogar einen Bonus zahlen will.
 
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Wir haben von Condor 1600 € erhalten, obwohl die uns auch erst gar nichts, dann einen Gutschein und erst ganz zum schluss mit deren Anwälten das Geld geboten haben. Im Schreiben der Anwälte wir auch erstmal seitenlang geschrieben, weshalb Condor nicht zahlen muss, um dann aber in der letzten Zeile die Entschädigung anzubieten. was das soll?

ich denke, wer unbeirrt seine Entschädigung mit einem Anwalt einfordert, kommt irgendwann zu seinem Geld. man muss den Fluggesellschaften nur zeigen, dass man als Verbraucher nicht dummer Hansel ist, sondern deren Maschen kennt, heutzutage gibt es die Schwarmintelligenz und durch foren und Communitys werden tricks leicht aufgedeckt.

Kopf hoch an alle, ihr schafft das wie wir und dann habt ihr das Geld, was euch nach Gesetz zusteht endlich yessmiley

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Damit hatten die Condor Anmwälte uns die 1600 € dann doch zugestanden:
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Condor hat mich fast mit ihrem System und ihrer Masche rumgekriegt. Nur durch Zufall habe ich an einem Abend, an dem ich zum Glück nicht so viel zu tun hatte, nochmal kurz im Internet wegen unserer Flugverspätung nachgesehen. 

Und mir wurden die Augen geöffnet surprise

Ich dachte erst, dass wir wahrscheinlich die einzigste Familie sind, die eine Entschädigung von Condor fordert und fühlte mich fast schon peinlich, dass wir so oft nach der Zahlung der Entschädigung bei Condor angefragt hatten, Condor aber immer wieder sagte, dass die keine Entschädigung zahlen müssten, weil das Gesetz was anderes sagt. Als ich dann in einigen Foren exakt WORTWÖRTLICH die gleichen Antwortschreiben, die Condor auch an uns geschickt hat, wiedergefunden habe, war ich sauer. Sehr sauer. Damit hatte Condor meinen Kampfgeist geweckt. Ich bin dann gleich am nächsten Tag zu meiner Versicherung und habe denen gesagt, dass ich einen Fachanwalt brauche. Meine Versicherung hat mir freie Anwaltswahlt gegeben und dann bin ich zum besten Anwalt für Flugrecht.

Es hat so ca. 15 Wochen gedauert und dann hat uns der Anwalt das Schreiben der Condor Anwälte geschickt, in dem die uns dann also doch cool die uns zustehenden 1600 € zahlen: Natürlich "aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Mein Anwalt sagte mir noch so schön, dass die wohl genau wüssten, warum sie uns nach so langem Hinhalten dann doch ganz schnell die Entschädigung zahlen. Denn einen Gerichtsprozess trauen die sich mit so einer xxx-Taktik nicht zu. Über die "Tricks der Airlines" gibt es einen guten Beitrag bei web.de: Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken

Ich kann euch nur sagen: INFORMIERT EUCH! Ihr werdet sehen, dass man als kleiner Verbraucher von der Fluggesellschaft nach Strich und Faden in die Irre geführt wird. Holt euch einen guten Rechtsanwalt und schon akzeptiert Condor euch und diskutiert auf Augenhöhe, was sie sonst nicht tun.

Hier das Antwortschreiben der Condor Anwälte

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