Sehr geehrter Fragensteller,
ihre Frage bezieht sich darauf, ob die Meinungsfreiheit eines Nutzers durch das manuelle Löschen eines oder mehrerer Postings durch einen Administrator verletzt werden könnte.
Zuerst ist fraglich, inwieweit die Meinungsfreiheit überhaupt gewährleistet ist
Nach Art. 5 GG ist jedem Menschen in der Bundesrepublik Deutschland die generelle Äußerung und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild gewährleistet.
Nun sind Grundrechte auch als Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat zu verstehen. Mithilfe der Grundrechte soll verhindert werden, dass der Staat sich zu sehr in das Leben seiner Bürger einmischen kann.
Betreiber eines Internetportals oder einer Domain sowie der Ersteller eines Threads innerhalb eines solchen Portals sowie jegliche Kommentatoren einesThreads stellen jedoch nicht den Staat oder eines seiner Organe, sondern nur sich selbst als Person bzw. Repräsentanten einer Organisation, einer Firma oder eines Vereins dar.
Mithin ist zu klären, ob und inwieweit die Meinungsfreiheit einer solchen Person verletzt wird, wenn ein Admin einer Seite diverse Postings und/oder Kommentare aus jenem Portal entfernt.
Zuerst ist es hilfreich, die Nutzerbedingungen eines Internetforums zu lesen. In diesen Bedingungen ist meist festgehalten, welche Rechte dem Admin zugestanden werden.
Ein Admin eines Forums ist ürigens auch derjenige, der für jegliche Inhalte seines Forums haftet. Sollten sich des Erachtens des Admins nach Inhalte in dessen Portal befinden, die im Fall des Falles zu einer Haftbarmachung des Admins führen könnten, ist es natürlich das Recht des Admins, diese Beiträge zu entfernen, da ein Admin der Eigentümer eines Portals, Blogs etc. ist. Der User ist, wie der Name schon sagt, nur ein Benutzer, jedoch keineswegs Eigentümer des Forums.
Weiterhin greift das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §1 II 3, worin festgehalten wird, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte auch gegenüber nicht öffentlichen Einrichtungen (zb. dem Administrator eines Portals) gilt. Daran anschließen wäre zu klären, ob es sich in ihrem Fall bei dem Admin um eine öffentliche Einrichtung oder eine nicht öffentliche Einrichtung handelt. Eine Antwort darauf können sie dem BDSG §2 entnehmen.
Natürlich gilt die Meinungsfreiheit auch im Netz. Da der Admin eines Portals jedoch kein staatliches Organ ist, gelten die Bestimmungen zur Einschränkung von Grundrechten nicht für ihn. Der Admin besitzt sozusagen das "Hausrecht" innerhalb eines Portals. Erscheint ein Beitrag nicht angemessen, darf der Admin Beiträge korrigieren und teilweise bzw. ganz löschen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen,
CaptainCook