Guten Tag,
sie betreiben einen kleinen Reiseservice gemeinsam mit Ihrer Lebensgefährtin in ihrer Wohnung.
Die Wohnung dient somit gleichzeitig als Büro ihres Gewerbes.
Jetzt wurde sie bedauerlicher weise von der betreffenden Stelle aufgefordert zwei mal den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Der Vorfall ereignete sich 2015.
Ich gehe mal mangels gegenteiliger Angaben davon aus, dass Sie der Forderung nachgekommen sind und die Zahlungsforderung beglichen haben.
Sie fragen sich nun ob und wenn ja welche Ansprüche sie ggf. nachträglich gegen die Rundfunkanstalt geltend machen können.
In Betracht kommt eine Rückzahlung bei doppelter Zahlung.
Wenn Sie mit jemandem zusammen wohnen und beide Parteien den Rundfunkbeitrag entrichten, muss sich eine der beiden Personen zunächst abmelden.
Vorliegend hat sich Ihre Frau mangels gegenteiliger Angaben noch nicht abgemeldet.
Meines Erachtens nach sollte sie dies aber demnächst tun.
Das Abmelden ist in der Regel relativ einfach durch das angeben der beiden Beitragsnummern sowie dem Festlegen der Person welche weiterhin zahlen soll, möglich.
Weiterhin gilt es zu prüfen, ob Sie überhaupt zu viel bezahlt haben.
Das ist der Fall wenn beide bzw. alle in der Wohnung lebenden Parteien auch in dieser gemeldet sind.
Denn die Gebühren werden pro Wohnung fällig.
Falls doppelt bezahlt wurde müssen Sie sich für die Zukunft mit Ihrem Mitbewohner bzw. Partner absprechen wer den Beitrag begleichen soll.
Zurückholen konnten Sie sich Ihre zu viel bezahlten Rundfunkgebühren nur noch bis zum 31.12.2014.
Die Zahlungen können rückwirkend ab dem 01.01.2013 wiederbeschafft werden.
Vorliegend hatten sie die Frage 2015 gestellt.
Wir haben jetzt 25.07.2017.
Damit haben Sie meiner Meinung nach keinen Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir einen guten Start in die Woche und weiterhin alles gute :)