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Hallo Flugrechte-Community,

ich weiß, dass es eigentlich nicht hierhergehört und nichts mit Flugrecht zu tun hat, aber ich bitte um eure Hilfe!

Ich betreibe einen kleinen Reiseservice mit meiner Lebensgefährtin. Man kann eigentlich sagen dass wir das "aus unserem Wohnzimmer" betreiben, viel Geld verdienen wir damit auch nicht. Wir haben in unserer Wohnung unser Büro, weil wir eigentlich sowieso nur Computer, Drucker, Telefon und Internet brauchen. Das machen wir seit jahren so. Meine Lebensgefährtin arbeitet dann noch dreimal die Woche in einer größeren Reiseagentur, aber das ist hier jetzt egal.

Jetzt bekommen wir von der Stadt (Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde) einen roten Brief (sogar rotes Papier), auf dem draufsteht "Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankündigung durch den Vollziehungsbeamten"

so ungefähr wie hier geschildert: GEZ Zahlungsaufforderungen für Fernsehgebühren durch Finanzamt

oder hier: Zahlungsaufforderung durch GEZ ARD ZDF WDR Amtshilfeersuchen wegen Fernsehgebühren

Dadrin steht, dass der Beitragsservice vom WDR Köln im Rahmen eines Amtshilfeersuchens Fernsehgebühren und die Rundfunkgebühr von uns will. Meine Lebensgefährtin zahlt aber schon für uns die Rundfunkgebühr. Kann es sein, dass wir nochmal für den Reiseservice zahlen sollen? Der ist aber in der gleichen Wohnung. Ich dachte, dass die Rundfunkgebühr und die GEZ seit dem neuen Gesetz nur noch für eine Wohnung gezahlt wird und nicht mehr pro Person. Jetzt haben wir in unserer Panik den Beamten der Stadt angerufen. Der sagte bloss, dass er da nichts machen kann und uns nur rät, schnell zu zahlen. Das wollen wir aber nicht. Wir können doch nicht doppelt zahlen, wenn wir nur eine Wohnung haben. Der Beamte der Stadt sagte meiner Frau auch noch, dass es zur zeit wirklich so viele falsche Bescheide und Gebühren wegen der Rundfunkgebühr vom WDR Köln gibt, dass die nicht mehr hinterherkommen. Eigentlich hätte das schon auf einem Städtetag-Treffen zur Sprache kommen sollen, aber wegen der Flüchtlingskrise ist das Thema dann in den Hintergrund gerückt. Er sagte nur, dass zur Zeit richtiges Chaos bei den Städten herrscht und die sich auch vom WDR und dem Beitragsservice ausgenutzt fühlten.

Was kann man da machen? Kennt sich jemand hier aus mit den neuen GEZ Regelungen seit 2013? Gilt diese neue Rundfunkgebühr von ARD und ZDF auch für die Länder, also zB WDR Köln in Nordrhein-Westfalen?

Im Internet steht:

Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro monatlich (bis März 2015: 17,98 Euro) wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Damit müsste doch durch meine Lebensgefährtin für unsere Wohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt sein. Wieso wird das nochmal erhoben? Nur für mich? Oder für unseren Reiseservice?

Wir haben schon total viel gelesen. eine super Seite mit guten tips ist die von Dipl.-Ing. Rene Ketterer Kleinsteuber aus Trossingen: http://online-boykott.de/ Leider blicken wir aber nicht durch was wir jetzt konkret machen müssen. Es wäre eine große hilfe, wenn hier vielleicht einige schon Erfahrungen haben und uns tips gegen könnten, was wir gegen die Vollstreckungsankündigung tun können.

Vielen vielen DANK! heart

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Guten Tag,

sie betreiben einen kleinen Reiseservice gemeinsam mit Ihrer Lebensgefährtin in ihrer Wohnung.

Die Wohnung dient somit gleichzeitig als Büro ihres Gewerbes.

Jetzt wurde sie bedauerlicher weise von der betreffenden Stelle aufgefordert zwei mal den Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Der Vorfall ereignete sich 2015.

Ich gehe mal mangels gegenteiliger Angaben davon aus, dass Sie der Forderung nachgekommen sind und die Zahlungsforderung beglichen haben.

Sie fragen sich nun ob und wenn ja welche Ansprüche sie ggf. nachträglich gegen die Rundfunkanstalt geltend machen können.

In Betracht kommt eine Rückzahlung bei doppelter Zahlung.

Wenn Sie mit jemandem zusammen wohnen und beide Parteien den Rundfunkbeitrag entrichten, muss sich eine der beiden Personen zunächst abmelden.

Vorliegend hat sich Ihre Frau mangels gegenteiliger Angaben noch nicht abgemeldet.

Meines Erachtens nach sollte sie dies aber demnächst tun.

Das Abmelden ist in der Regel relativ einfach durch das angeben der beiden Beitragsnummern sowie dem Festlegen der Person welche weiterhin zahlen soll, möglich.

Weiterhin gilt es zu prüfen, ob Sie überhaupt zu viel bezahlt haben.

Das ist der Fall wenn beide bzw. alle in der Wohnung lebenden Parteien auch in dieser gemeldet sind.

Denn die Gebühren werden pro Wohnung fällig.

Falls doppelt bezahlt wurde müssen Sie sich für die Zukunft mit Ihrem Mitbewohner bzw. Partner absprechen wer den Beitrag begleichen soll.

Zurückholen konnten Sie sich Ihre zu viel bezahlten Rundfunkgebühren nur noch bis zum 31.12.2014.

Die Zahlungen können rückwirkend ab dem 01.01.2013 wiederbeschafft werden.

Vorliegend hatten sie die Frage 2015 gestellt.

Wir haben jetzt 25.07.2017.

Damit haben Sie meiner Meinung nach keinen Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir einen guten Start in die Woche und weiterhin alles gute :)

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