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Hallo!

Ich habe letztens Jahr einen Flug über Flugladen gebucht und darauf hin Gebührenpflichtig umgebucht. Die Bestätigung, das Flugladen das Geld für die Umbuchung bekommen hatte, habe ich erhlaten. Der Flug wurde allerding nicht Umgebucht sondern, es wurde an dem neuen Tag nur eine Reservierung vorgenommen. Jetzt habe ich für eine nicht erbrachte Leistung gezahlt und musste erneut, am Flughafen den Flug selbst erneut zahlen.

Vor Monaten habe ich mehrere Mails geschickt und Telefoniert mit Flugladen. Meine Mail liegt dort seit Monaten beim Supervisor zu bearbeitung vor. Mehr konnte mir nicht gesagt werden. Und es geschieht nichts.

Was kann ich tun?

Die Umbuchungsgebühr kann ich nicht zurück holen, da es eine Überweisung war.

Gruß, Natalie V
Gefragt in Rechtsberatung von (120 Punkte)
wieder getaggt von
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4 Antworten

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Liebe Fragestellerin,

Flugportale und Flugvermittler haben oft sehr günstige Flüge jedoch wenn es zu einer Stornierung oder Umbuchung kommt, ist es oft sehr probpematisch und kostenspieeg, wie auch in Ihrem Fall.

Laut Flugladen.de wird nach Ihrer Umbuchungsanfrage zuerst bei der Fluggesellschaft nachgefragt. Hier kann es sein, dass die Kosten aus diversen Gründen nicht zurückerstattet werden z.B. wenn die Umbuchung zu spät vorgenommen wurde oder die Gründe nicht ausschlaggebend genug waren. Somit ist es möglich, dass Sie von der Fluggesellschaft aus, das alte Ticket nicht erstattet bekommen bzw. überschrieben bekommen haben. Die Umbuchung an sich bzw. Reservierung eines neuen Tickets kostet beim Flugladen.de offensichtlich extra, sodass Ihre Rechnung sich nur auf diese Umbuchung bezogen haben könnte.

Ich persönlich rate Ihnen statt einer Mail ein schriftliches Schreiben aufzustetzen indem Sie die Lage noch einmal genau Schildern und vor allem um Klärung des Sachverhaltes bitten:

Wofür haben Sie genau bei der Umbuchung gezahlt?

Was ist mit den Kosten des ersten Tickets passiert, wurden diese erstattet oder ist das Ticket verfallen?

Setzen Sie eine angemessene Frist und verweisen auf die lange Wartezeit, die Sie bereits hinter sich haben.

Manchmal schadet es auch nicht mit rechtlichen Folgen vorerst zu drohen. Danach kann immer noch entschieden werden, ob ein Anwalt eingeschaltet werden muss oder nicht.

 

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit ein wenig weiter helfen.
Beantwortet von (1,460 Punkte)
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Hallo NatalieV,

 

In ihrem Fall handelt es sich um eine sehr verzwickte Angelegenheit, da Sie Ihren Flug gebührenpflichtig umgebucht, allerdings nur eine Reservierung vorgenommen, so dass Sie erneut buchen mussten.

 

Fraglich ist nun, warum die Kosten nicht zurückgebucht werden.

Problematisch ist, dass Ihre Schilderung nicht viele Hintergrundinformationen hergibt.

 

Bei Flugladen.de berechnet Umbuchungen noch einmal extra, dennoch frage Ich mich, für was die Umbuchungskosten angefallen sind und ob etwaige Steuern oder Gebühren zurück erstattet wurden?

 

 

Am besten Sie wenden sich noch einmal erneut telefonisch oder per E-Mail an die Veranstalter und wenden Sie sich, wenn keine Antwort kommt, an einem Fachanwalt. Dieser kann ein anwaltliches Schreiben verfassen, worauf der Veranstalter dann wohl mit Sicherheit antworten wird und zur Klärung des Sachverhalts Hilfe leistet.

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Hallo,

Flugportale sind eine heikle Sache, da sie oft günstigere Flüge anbieten als die Fluggesellschaften selbst, aber im Falle von Komplikationen in Form von Stornierungen und Umbuchungen es sehr kostspielig werden kann.

Sie geben an, dass ihre Anfrage auf Umbuchung zuächst bei der Fluggesellschaft einging. Nun lehnen Fluggesellschaften die Kostenrückerstattung in solchen Fällen hin und wieder ab, wenn die Umbuchung sehr spät bzw. zu spät vorgenommen wurde oder die jeweilligen Gründe für die Airline nicht ersichtlich sind.

Offensichtlich kostet die Reservierung eines neuen Tickets über Flugladen einen Extrapreis, weswegen die genannte Rechnung sich vermutlich nur auf die Umbuchung bezieht.

Ihre Korrespondenz bezieht sich derzeit auf rein elektronische Wege. Mit genügenden Sicherheitskopien ist dies vertretbar, jedoch sollten sich zur Sicherheit auf den Briefweg umsteigen.

Sie sollten sich mMn einen Fachanwalt für Reiserecht hinzuziehen, da dies ein sehr heikler Fall ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beantwortet von (6,200 Punkte)
Bearbeitet von
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hallo natalie,

da ich gerade auch riesen problem mit flugladen.de habe, die haben einfach so mein ticket storniert, bitte ich sie den namen vom supervisor zu nennen, so das ich dort die beschwerde einreiche. vielen dank! grüße njo
Beantwortet von (140 Punkte)
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Die Beschwerde liegt schon beim Supervisor. Ein Call Center Agent hat mir gesagt, das das normal das das dann dort länger liegt und man da nichts machen kann.
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