3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+2 Punkte
Hallo liebes Forum,

 

leider hat sich ein "kleines" Problem im Vorfeld unseres nächsten Urlaubs ergeben. Kurze Erklärung:

Ich habe für 6 Personen einen Flug von München nach Sansibar gebucht wobei Hin- und Rückflug jeweils eine Reisezeit von ca 15h hatten. Nun Fliegen wir 8h später hin mit selbiger Reisezeit und 2h später zurück mit 11h verspäteter Ankunft zuhause. Folgendes wurde gebucht

 

Abflug München 9.5.2016 12:30 (1 Stop mit ca 2h Aufenthalt in Muscut)

Ankunft Sansibar 10.5.2016 04:55 Ortszeit

Abflug Sansibar 24.5.2016 15:55

Ankunft München 25.5.2016 06:55

ÄNDERUNG

Abflug München 9.5.2016 21:35 +9h

Ankunft Sansibar 10.5.2016 13:00 Ortszeit +8h

Abflug Sansibar 24.5.2016 18:00 +2h

Ankunft München 25.5.2016 18:40 Ortszeit +11h

 

Das heißt wir haben beim Hinflug einen verspäteten Abflug von 9 h was in etwas auch der verspäteten Ankunft entspricht und bei Rückflug einen verspätete Ankunft von 11h in München was für uns keinesfalls akzeptabel ist (auch augrund der Tatsache von 13h Aufenthalt in Muscut).

 

Was sind meine Rechte ggü Flugladen.at welche meine Vertragspartner ist?

Herzlichen Dank im Voraus für eure Antworten!
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (180 Punkte)
wieder getaggt von
+2 Punkte

5 Antworten

+1 Punkt

Sehr geehrter Fragesteller!

Eine erhebliche Änderung der Abflugzeit könnte rechtlich einer Annullierung gleichgestellt werden. Fluggäste verlegter Flüge haben dann dieselben Ansprüche wie Fluggäste verspäteter oder annullierter Flüge.

Gem. Art. 5, Abs. 1, li. a), subli. i) Verordnung 261/2004 entfällt die Pflicht zur Ausgleichszahlung dann, wenn Fluggäste mindestens zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Abflug in Kenntnis gesetzt werden. Demzufolge steht Ihnen leider kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zu.

Sie haben jedoch das Recht, gem. Art. 8, Abs. 1, li. a) VO 261/2004 eine kostenlose Erstattung der Flugscheinkosten zu verlangen.

Im Übrigen wäre auch nicht die Seite, wo Sie Flüge gebucht haben, sondern die Fluggesellschaft Ihr Anspruchsgegner. Zum einen sind solche Unternehmen meist lediglich als Vermittler tätig. Zum anderen richten sich die Ansprüche aus der Verordnung 261/2004 immer gegen die ausführende Fluggesellschaft – dasjenige Luftfahrtunternehmen, das den Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.

Beantwortet von (4,850 Punkte)
+1 Punkt
0 Punkte

Hallo lieber Fragesteller,

 

 

zunächst einmal muss geklärt werden, ob Ihr Fall in den Anwendungsbereich der EU-Flugastrechteverordnung fällt.

Der Geltungsbereich wird im Art.3 VO (EG) 261/2004 bestimmt.

 

Die Fluggastrechte-VO gilt für sämtliche Flüge, die in der EU starten, für Flüge von Fluggesellschaften, deren Sitz in der EU liegt, und für solche Flüge, deren Flugunternehmen in der EU liegt und die in der EU enden. Somit können alle Fluggäste , die einen Flug auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaates der EU antreten wollen, sowie für Fluggäste, oder (wie Sie) die einen Flug von einem Drittstaat in die EU antreten möchten, so von ihren Rechten Gebrauch machen.

In Ihrem Fall wurden die Flugzeiten geändert. Unter einer Flugzeitenänderung versteht man die Verschiebung eines geplanten Fluges auf einen anderen als ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt.

Somit könnten Theoretisch Ausgleichszahlungen nach Art.7 der VO in Betracht kommen.

Problematisch ist bei Ihnen allerdings, dass die Verschiebung des Fluges lange Zeit im Vorfeld angekündigt wurde.

Somit ist eine im Vorfeld angekündigte Verschiebung der Abflugzeit nach hinten vom Passagier zu akzeptieren, sofern sie nach Maßgabe der EU Verordnung 261/2004 rechtzeitig erfolgt ist. Rechtzeitig ist mit einer Zeitspanne von bis zwei Wochen vor ursprünglichem Reiseantritt (Art. 5 I lit. c i EU-VO Nr. 261/2004) zu definieren.

Somit müssen Sie die Verschiebung wohl oder übel hinnehmen.


 

 


 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Wenn ich aus unserer Geschichte eins gelernt habe, dann, dass ich nächstes Mal sofort zum Anwalt gehe und mich nicht erst hinhalten lasse. Das ganze warten und Hin- und Hergeschreibe mit der Fluggesellschaft hat sowieso nichts gebracht. Erst als unsere Anwälte sich eingeschaltet hatten, ging es voran. Ich empfehle je nach Problemlage immer einen Fachanwalt einzuschalten. Wir wohnen in der Nähe von München, haben aber trotzdem eine Fachkanzlei in Berlin beauftragt und die sachbearbeitende Rechtsanwältin sass sogar in Steinhöfel. Es ist immer besser mit Fachanwälten vorzugehen. Die kennen sich aus. 

Die wissen eben auch (jetzt im Nachhinein weiss ich es auch, aber eben zu spät), wie Fluggesellschaften ihre Kunden an der Nase herumführen:

Bei web.de: Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken

 
Beantwortet von (2,680 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte
Herzlichen Dank für diese Vielzahl an Antworten. Kurzes Update:

 

Mittlerweile wurden unsere Flüge mit der Oman Air erfolgreich und kostenlos storniert. Dies nahm einige kostenpflichtige Telefonate sowie Erläuterungen der Rechtslage in Anspruch, jedoch "kostenlos" und dann auch recht prompt. Auf was wir jetzt noch warten ist unser bereits bezahltes Geld welches noch nicht auf meiner Kreditkarte gutgeschrieben ist. Dies kann nach Auskunft von flugladen 1-3 Monate in Anspruch nehmen, je nachdem wie schnell flugladen den Betrag von der Airline erstattet bekommt. Nach Rücksprache mit dem Kreditkarteninstitut können mir diese erst im kommenden Monat (sollte noch keine Gutschrift eingegangen sein) gehilflich sein.

 

Mein Fazit:

Will man günstige Flüge mit vernüftigen Flugzeiten (Reisezeiten) buchen muss man mit einem ziemlichen Aufwand rechnen ;)

PS: haben jetzt selbigen Flug ab Wien mit Quatar zum selben Preis (550€) und gleichen Reisezeitraum gebucht :)

 

Herzlichen Dank nochmals an die Antwortgeber
Beantwortet von (180 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Hallo,

 

eine Flugverschiebung kann die Reisepläne sehr erheblich beeinträchtigen.

 

Die Rechte werden je nach geflogener Strecke in Abhängigkeit zu einer zu vertretbaren Wartezeit gemessen:
 

  • Flugstrecke kleiner 1.500 km --> Abflugverspätung von 2 oder mehr Stunden

  • Flugstrecke größer 1.500 km innergemeinschaftlich, ansonsten 1.500 - 3.500 km --> Abflugverspätung von 3 oder mehr Stunden

  • Flugstrecke größer 3.500 km --> Abflugverspätung von 4 oder mehr Stunden


Die Pauschalhöhe der Ausgleichszahlungen ergibt sich folgendermaßen:

 

  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 km

  • 400 € für eine Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km

  • 600 € bei Flugstrecken über als 3.500 km

Problematisch ist allerdings, dass Sie weit aus eher als 14 Tage im Voraus über die Verlegung informiert wurden. Somit kommen Ausgleichsleistungen leider nicht in Betracht.

Gemäß Art. 8 der Verordnung:

vollständige Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen sowohl für noch anzutrende als auch für schon zurückgelegte Flüge, wenn diese aufgrund des Reiseplans des Fluggastes zwecklos geworden sind, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

ODER eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

 

ODER vorbehaltlich verfügbarer Plätze eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
0 Punkte
...