Hallo,
leider sind Ihre Ausführungen äußerst knapp gehalten. Ich kann Ihren Ausführungen jedoch entnehmen, dass es sich um eine Flugverspätung handelt für die Sie gerne eine Entschädigung erhalten möchten.
Grundsätzlich kann Ihnen im Falle einer Flugverspätung tatsächlich ein Anspruch auf Entschädigung zustehen. Für eine solche Entschädigung sind Ausgleichszahlungen vorgesehen, die eine Fluggesellschaft Ihrem Fluggast bei einer Verspätung oder Annullierung zu leisten hat.
Jedoch ist Voraussetzung für solche Ausgleichszahlungen, dass Sie auch tatsächlich mit einer Verspätung an Ihrem Endziel angekommen sind. Eine Verspätung die wieder eingeholt werden kann, während des Fluges, kann leider nicht berücksichtigt werden.
EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 (ganz einfach zu finden wenn Du bei Google eingibst " EuGH C- 452/13 reise-recht-wiki.de“)
Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).
Ist diese Voraussetzung gegeben, so steht Ihren Ausgleichszahlungen nicht mehr viel entgegen. Dabei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine Fluggesellschaft nicht dazu verpflichtet ist Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn ein außergewöhnlicher Umstand Grund für die Verspätung war. Außergewöhnliche Umstände können schlechte Wetterbedingungen oder ein Streik des Bodenpersonals sein. Liegt ein solcher außerhgewöhnlicher Umstand jedoch tatsächlich vor, so muss die Fluggesellschaft dies beweisen.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen bemisst sich nach der Entfernung wie folgt:
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Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
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Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
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Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€
Das ist zumindest der Anspruch den Sie gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können. Am besten Sie fragen einfach bei Ihrem Kreditanbieter nach und verschaffen sich Klarheit darüber, wie genau in Ihrem Fall vorgegangen wird. Das wird wohl die schnellste und sicherste Variante sein.