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+97 Punkte

Wir hatten bei Condor mit zwei Familien (vier Erwachsene und fünf Kinder) Flüge für unseren Urlaub auf der Dominikanischen Republik gebucht. Der Flug von Frankfurt am Main nach Punta Cana ist erst mit einer Flugverspätung von fast 12 Stunden gestartet. Für uns war der Urlaubsbeginn damit völlig verdorben. Jetzt habe ich gemeinsam mit meinem Bekannten die Condor angeschrieben und für uns eine Entschädigung wegen der Flugverspätung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit und entgangener Urlaubsfreude geltend gemacht. Die Condor hat erst nur geantwortet:

Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben.
 
Ihr Anliegen liegt unserer Kundenbetreuung bereits vor.
 
Aufgrund des nicht unerheblichen E-Mail Aufkommens und der sorgfältigen Betrachtung jedes Falles kann es in
Ausnahmefällen zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen. Die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt 8-10
Wochen.
 
Wir bitten Sie daher um Geduld. Die Kollegen werden sich bei Ihnen melden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Svenja Janke
 
 
Klicken Sie mit der rechten Maustaste hier, um Bilder herunterzuladen. Aus Datenschutzgründen hat Outlook das
automatische Herunterladen dieses Bilds aus dem Internet verhindert.
 
 
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail: reservation@condor.com
Fon: +49 (0) 1 80 6 767 767 (0,20 €/Anruf)*
* 0,20€/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,60€/Anruf
 
Wir lieben Fliegen.
 
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen
Mails beifügen.
 
Telefonisch erreichen Sie uns täglich - rund um die Uhr.
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
Dann haben wir Condor zwei Mal angemahnt. Als Antwort kam nur zurück:
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben.
 
Wie gewünscht, haben wir Ihr Anliegen intern an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Janina Facchin
 
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Dann haben wir denen eine letzte Frist gesetzt und mit Anwalt gedroht. Jetzt haben wir wieder so eine blöde Antwort erhalten:
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, an uns zu schreiben.
 
Um Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können, bitten wir Sie auf unserer Homepage das Formular
"Reklamation zum durchgeführten Flug" auszufüllen.
 
Damit ist gewährleistet, dass wir alle notwendigen Informationen vorliegen haben. Sie finden das Formular unter:
www.condor.com --> Kontakt (im unteren Bereich der Seite) und dann unter der Überschrift -Buchung & Flug- unter
Punkt "Reklamation zum durchgeführten Flug".
 
Wir benötigen von Ihnen:
 
- die vollständige Anschrift des Reisenden
- Flugscheine
- Buchungsbestätigung mit Reisepreis und -dauer
- ggf. Belege und Quittungen über entstandene Kosten
Selbstverständlich können Sie uns alle Unterlagen auch per Post senden an:
 
Condor Flugdienst GmbH
Beschwerdemanagement
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
 
Bei der Versendung per Post verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit aufgrund notwendiger Systemerfassung.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung ungeachtet des gewählten Sendeweges durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank.
 
Mit freundlichen Grüßen
Falko Mikolasczyk.
 
Wir haben bereits gelesen, dass die Condor immer wieder versucht, Fluggäste mit solchen Antworten hinzuhalten. Wir wollen uns nicht an der Nase herumführen lassen und auf jeden Fall die Sache weiterverfolgen. Habt ihr Tipps, wie wir am besten vorgehen? Kennt jemand einen richtig guten Rechtsanwalt, der uns gegen Condor vertreten könnte? Habt ihr schonmal gegen Condor geklagt?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+97 Punkte

83 Antworten

+57 Punkte

Hier findet ihr einen ähnlichen Beitrag mit vielen Tipps:

Wir haben auf einem Flug mit Condor 51 Stunden Verspätung gehabt. Was können wir tun?

Wir hatten wegen einer Flugverspätung (Flug in unseren Weihnachtsurlaub mit den Schwiegereltern) Ärger mit der Condor. Ich habe denen zig Mal geschrieben, habe aber immer wieder die hier auch zitierten Textbausteinantworten erhalten. Dann habe ich beim Luftfahrtbundesamt angerufen. Die haben mir gesagt, dass in Deutschland jeder Fluggast die ANsprüche auf Entschädigung durch einen Rechtsanwalt auf dem Zivilrechtswege verfolgen muss.

Da ich nicht wusste, wen man einschalten sollte, habe ich im Internet nach einem Fachanwalt für Fluggastrechte gesucht. Viele Flugpassagiere, die ähnliche Probleme wie wir hatten, empfahlen die auf europäisches Flugrecht spezialisierte Kanzlei Bartholl aus Berlin. Ich hatte erst Bedenken wegen der Entfernung. Aber es war völlig unproblematisch. Die Verbraucherzentrale hier vor Ort kannte Herrn Bartholl und hat die Einschaltung empfohlen. Ich habe dann dort angerufen und die vertreten Flugpassagiere tatsächlich bundesweit und wohl auch im Ausland. Dann habe ich den ganzen Vorgang zugesandt.

Herr Bartholl hat es tatsächlich geschafft, gegenüber den Anwälten von Condor 2400 Euro rauszuholen. Zwar wollten die erst gar nichts und dann nur 1200 Euro zahlen, aber durch die Bemühungen von Herrn Bartholl wurde unsere Geduld letztlich belohnt.

Wir sind wirklich superglücklich, dass wir durch die Empfehlung der Verbraucherzentrale die Kanzlei Bartholl gefunden haben. Wir haben sonst nie irgendwelche Rechtsstreitigkeiten und wussten überhaupt nicht, wen man da als Experten fragen kann.

DANKE nochmal an Herrn Bartholl!

yes

Beantwortet von (7,410 Punkte)
+57 Punkte
wir hatten einen komplizierten fall weil unser erster Flug nur etwas verspätet war, wir dadurch aber den Weiterflug verpasst haben. Ich habe lange im internet nach den besten Anwälten für solche flugrechte gesucht. Wir haben dann die kanzlei Bartholl Legal Services in Berlin eingeschaltet.

Hat alles super geklappt. wir können die empfehlen.
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Ich habe lange nach einem guten Fachanwalt für Reiserecht gesucht (wir hatten zusätzlich zur ärgerlichen Verspätung mit KLM auch noch eine Gepäckverspätung, also etwas kompliziert das ganze). Die beste Kanzlei für sowas ist

Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL & Partner aus Berlin (10789 Berlin)

Es gibt viele Kanzleien Bartholl (einige schreiben Bartholi Bartoli etc) zB in Kiel, Hamburg, Münster, Köln, aber die Kanzlei für Reiserecht sitzt in Berlin, habe bei denen schon angerufen. Ich werde denen den Fall schicken und werde mal sehen, dass es endlich vorangeht.

Ich berichte.
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
Ich kann euch Herrn Bartholl als anwalt empfehlen. Der hat für unsere Familie einen Fall gegen Lufthansa/Eurowings gewonnen. Ist vielleicht etwas schwer dort dranzukommen, aber wir wurden durch eine Empfehlung schnell angenommen.
Meine Frau und ich haben in unserem fall Rechtsanwältin Weber von der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl legal service eingeschaltet. Die Anwältin ist sehr freundlich und wir empfehlen die Kanzlei.
Wir sind auch zu den Anwälten, Adresse hast du falsch angegeben, die korrekte Adresse ist:

Rechtsanwälte Bartholi aus Charlottenburg
Mommsenstrasse 58
10629 Berlin
Wir hatten Probleme mit EasyJet wegen der Zahlung der Flugentschädigung. Ich hatte vorher alles probiert, aber es hatte nichts geholfen. Den ganzen Aufwand hätte ich mir gleich sparen können, denn es scheint als würden die Fluggesellschaften nur zahlen, wenn man mit einem Rechtsanwalt auftaucht. Bei uns wars jedenfalls so. Vorher 4 Monate kein rühren und dann 2 Wochen nachdem der Anwalt geschrieben hatte, sofort alles gezahlt. Kann Bartholl und Partner aus Berlin empfehlen (hatten Bartholl selber und Rechtsanwalt Oliver Schafeld)
+34 Punkte

Wer bei Condor ne Flugverspätung hat, wird nach Schema F abgefertigt. Die Fluggesellschaften wissen genau, dass man Flugpassagiere einfach nur wochenlang oder sogar monatelang hinhalten muss, dann verlieren die meisten entnervt, desillusioniert und aufgerieben die Kraft, solch einen Rechtsstreit weiterzuführen. An den Punkt will einen die Airline bringen, das man abwinkt und sich sagt: Hat alles keinen Zweck.

Nur wer hartnäckig weiter macht und einen Anwalt einschaltet, hat Erfolg. Bei mir kam erstmal am Flughafen die übliche Austeilung der Zettel:

Bestätigung einer Flugunregelmäßigkeit
Confirmation of a flight irregularity

Sehr geehrte Fluggäste,
Dear passengers,

 
Condor Flugdienst GmbH bestätigt hiermit die Verzögerung lhres Fluges beim Start.
Condor Flugdienst GmbH herewith confirms that your flight was delayed.
Wir bedanken uns für lhr Verständnis und enischuldigen uns für die entstandenen
Unannehmlichkeiten. Benötigen Sie weitere Bestätigungen (z.B. für den
Arbeitgeber, die Schule usw.), wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:
 
Thank you very much for your understanding and please accept our apologies for any
inconvenience caused. For further confirmations (e.g. for employer, school etc.) please
contact the following address:
 
Condon Kundenbetreuung I Condor Customer Relations
Thomas-Cook-Platz 1
D-61440 Oberursel
Fax.: +49 (0) 6171 65 2127
E-Mail: www.Condor.com / Kontakt /
Feedback zum durchgefühften Flug
Mit freundlichen Grüßen / Yours sincerely
lhre Condor Flugdienst GmbH
 
So, dann habe ich 600 Euro verlangt und bekam folgende Antwort:
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
 
Unser Vorgang: CON-13-...
Ihr Ansprechpartner: Dorothea Schümann
 
Sehr geehrter Herr,
 
wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Es tut uns Leid, dass Sie Unannehmlichkeiten hatten.
 
Nach der uns vorliegenden Stellungnahme unserer Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges am ... geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern. Aus oben genannten Gründen weisen wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche.
 
Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalles bald wieder einmal bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Schümann
Condor Kundenbetreuung
Nachdem ich dann im Internet recherchiert habe, stellte ich fest, dass ich nicht ein "bedauerlicher Ausnahmefall", sondern wegen der völlig veralteten Flotte von Condor ein Standardfall bin, den Condor offenbar auch genauso schnell und standardisiert loswerden wollte.
 
Daher habe ich dann die Kanzlei Bartholl BLS beauftragt, meine Interessen gegen Condor zu vertreten. Die Kanzlei habe ich nach langem Vergleichen gefunden und die werden als TOP Kanzlei in Fluggastrechten geführt.
 
UND SIEHE DA: Nach nur 3 Wochen erhielt ich die Nachricht von Herrn Rechtsanwalt Bartholl, dass Condor mir meine 600 Euro doch zahlen will:
 
 

Sehr geehrter Herr Kollege Bartholl,

 

hiermit zeigen wir an, dass wir die Condor Flugdienst GmbH in 65451 Kelsterbach vertreten. Wir sind beauftragt, Ihr Schreiben vom ... zu beantworten.

 

Unsere Mandantin hat sich bereits umfassend mit der Kundenreklamation Ihrer Mandantschaft auseinandergesetzt. Zur Vermeidung von Wiederholungen möchten wir inhaltlich hierauf vollumfänglich verweisen. Aus unserer Sicht ergeben sich aus Ihrem Schreiben keine neuen Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts führen. Daher verbleibt es bei der bereits mitgeteilten Entscheidung, wonach die Ansprüche Ihrer Mandantschaft weiterhin zurückgewiesen werden.

 

Lediglich aus Kulanzgründen und zur Vermeidung eines möglicherweise langwierigen Rechtsstreits erklärt sich unsere Mandantin bereit, einen Betrag in Höhe von insgesamt € 600,- im Erledigungsinteresse bei Kostenaufhebung zu erstatten.

 

Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihre Mandantschaft auf dieser Basis vergleichsbereit ist. Wir weisen darauf hin, dass dieses Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Unsere Mandantin hält sich bis zum ... an dieses Angebot gebunden.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Anwaltssocietät T&M
Romberg
Rechtsanwalt

FAZIT: Wer bei Condor nicht zaudert, sondern sofort mit einem Anwaltsschreiben antanzt, bekommt das Geld.

 

Beantwortet von (7,450 Punkte)
+34 Punkte
Als Fluggesellschaft würd ich das auch so machen. Versuchen kann mans ja
+32 Punkte

Unser Condor Flug von Santo Domingo (Dominikanische Republik) nach Frankfurt hatte fast 13 Stunden Verspätung. Condor hat dann nur einen Zettel ausgeteilt, auf dem stand:

 

Sehr geehrter Fluggast, bedauerlicherweise kann Ihr Flug nach Frankfurt nicht wie geplant durchgeführt werden. Hierführ entschuldigen wir uns bei Ihnen. Aufgrund der außerordentlichen Witterungsbedingungen am Frankfurter Flughafen kam es im gesamten Flugverkehr zu größeren Verspätungen. Dieser Umstand war für Condor weder vorhersehbar, noch beeinflussbar. Wir haben alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Behinderungen und Beeinträchtigungen für Sie so gering wie möglich zu halten.

 

Das war schon sehr komisch, dass die in Sekundenschnelle mit so einem Vordruck bei der Hand waren. Zumal das Wetter völlig normal war und auch sonst keine anderen Flugverspätungen festzustellen waren. Das hat unser Misstrauen geweckt. Daher habe ich mich im Internet mal schlau gemacht und bin- wie wohl viele hier im Forum- auf Beiträge anderer Condor-Kunden gestoßen. Condor wiegelt immer erst ab. Man muss sich nur mal einige Kommentare durchlesen: Es ist immer dasselbe. Die wollen „lästige“ Kunden einfach durch einfach Schreiben loswerden.

 

Ich war leider zu dumm und habe gutgläubig erstmal versucht, selbst eine Entschädigung bei der Condor einzufordern. Die Antwortschreiben waren reinste Zeitverschwendung, weil die Condor NIE, wirklich bei NIEMANDEM ein Einsehen hat. Die prüfen die Fälle gar nicht. JEDER, WIRKLICH JEDER, der ohne Anwalt dort antanzt, erhält dieselben Textbausteinschreiben.

Blöderweise bin ich dann auch noch zur Schlichtungsstelle Flug gegengen, da ich dachte, die können uns günstig helfen, an unser Geld zu kommen. Das hätte ich lieber gleich sein lassen sollen. Die Fluggesellschaften wie Condor lachen über die Schlichtungsstelle. Da bekommt man dann einen Fluggutschein für 50 EUR statt wie es einem gesetzlich zusteht 1200 EUR in Geld!

Ich bin dann leider viel zu spät auf die Dienste der Kanzlei Bartholl aufmerksam geworden. Ich hätte mir viel Zeit und Ärger ersparen können, wenn ich die Kanzlei sofort eingeschaltet hätte. Leider ist man erst hinterher schlauer. Schon nach 5 Wochen, nachdem ich Herrn Bartholl gesprochen hatte und er die Sache freundlicherweise übernommen hatte, haben mir die Condor-Anwälte ein Angebot gemacht: Erst hieß es: 600 EUR. Das habe ich nicht akzeptiert.

 

Herr Bartholl hat dann freundlicherweise nochmal für uns nachverhandelt und ich habe ihm auch gesagt, dass wir mit ihm durch alle Instanzen ziehen, koste es, was es wolle. Und genau so muss man gegen die Condor vorgehen. Auch wenn es einigen sträubt: Die Airlines verstehen nur die harte Tour. Und hart heißt, dem Anwalt alle Verfügungsgewalt geben, so dass der alles für einen durchsetzen kann. Bei uns kam dann schließlich unsere gesetzliche Entschädigung von 1200 PLUS die Anwaltskosten raus.

Hätte ich vorher gewusst, dass es so gute Kanzleien wie die Rechtsanwälte Bartholl BLS gibt, hätte ich mir viel Ärger und Zeit sparen können. Ich weiß auch nicht, weshalb ich erst nach so langer Zeit selbst nachgesehen habe. Ich war wohl etwas zu gutgläubig und dachte, ich könnte selbst gegen die Condor erfolgreich sein.

Mein Tip: Sofort zu Experten gehen. Die regeln so etwas mit der gebotenen Härte und mit Stehvermögen. Man bekommt ALLES Geld und die Rechtsanwaltsgebühren muss die Fluggesellschaft zahlen.

 
Beantwortet von (6,540 Punkte)
+32 Punkte
Condor versucht es doch wie alle Fluggesellschaften. Ihr braucht doch nur 5 Posts hier im Forum anzuschauen: Es ist immer die gleiche Masche, die ALLE Fluggesellschaften fahren. Erstmal die Passagiere auflaufen lassen und GAR NICHTS tun. Wer dann nicht Ruhe gibt, bekommt ein Hinhalteschreiben. Wer dann das letzte Mittel wählt und mit Anwalt vorbeischaut, bekommt eben die Entschädigung.

Ist vollkommen legal, was die Fluggesellschaften machen. Ärgerlich klar. Aber eben legal. Und wenn 99% aller Passagiere eben den Schwanz vor den Fluggesellschaften einziehen, muss man sich eben nicht wundern, dass die das machen. Ist doch erfolgreich und rechnet sich für die.
+27 Punkte

Hallo, ich schildere hier mal unsere Condor „Erfahrungen“: Unser Flug war über 24 Stunden später angekommen. Wir wurden von Condor einfach umgebucht auf den gleichen Flug, aber am nächsten Tag. Am Flughafen haben wir nur den Info-Zettel der Condor erhalten, auf dem aber schon drauf stand, dass wir bei einer Flugverspätung pro Person 600 eur von Condor aus dem Gesetz EU-Verordnung 261/2004  verlangen können. Das haben wir dann nach unserem Urlaub auch getan.

 

 

Erst habe ich einen Brief an Condor geschrieben. Es kam keine Antwort. Erst auf einen erneuten Brief (mit Einschreiben verschickt) hat Condor einen Antwortbrief gesendet, dass sie es prüfen und es etwas dauern könne. Dann hat mir eine Frau Hunnekuhl einen Brief geschrieben, in dem man uns einen Gutschein von 80 EUR pro Person angeboten hatte:

Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel

Unser Vorgang: CON-13/12-01995

Sehr geehrte Frau

Vielen Dank für Ihre Geduld seit unserem Zwischenbescheid.

Es tut uns Leid, dass wir Ihren Rückflug von ... nicht wie geplant durchführen konnten und Sie aufgrund der zweistünden Ankunftsverspätung in Frankfurt Ihren Anschlussflug nach Berlin nicht erreichten. Für die entstandenen Unannhemlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Für die Unregelmäßigkeit stellen wir Ihnen einen Reisegutschein über 80,00 € zur Verfügung.

Ihr Gutscheincode xx, der bei uns hinterlegt ist, hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und ist übertragbar. Der Gutschein kann eingesetzt werden für einen Ihrer nächsten Flüge, gebucht über Condor, mit DE Flugnummer.  Er kann direkt im Internet eingegeben bzw. in Ihrem Reisebüro vorgelegt werden.

Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin unsere Fluggesellschaft nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung

 

Offenbar versucht Condor, wie Air Berlin und andere Fluggesellschaften, Kunden, die ihre gesetzliche Entschädigung wegen einer Flugverspätung einfordern, mit Fluggutscheinen zu ködern. Über die Masche hatte ich in einem Bericht der WELT am Sonntag mal gelesen. In dem Artikel der WELT steht ja drin, dass man am besten sofort seine Fluggastrechte durch einen Rechtsanwalt anbringt. Zum Glück hat mein Mann sich ein bisschen schlau gemacht. Er hat gesagt, dass es eine Rechtsanwaltskanzlei gibt, die auf solche schwierigen Flugrechtsfälle spezialisiert ist. Wir haben dann die Kanzlei angerufen. Herr Rechtsanwalt Bartholl war sofort persönlich am Telefon !!! und hat uns genau aufgezeigt, was wir tun sollten. 

 

 

Wir haben Herrn Bartholl dann beauftragt und ES IST WIRKLICH WAHR: Wir haben statt 80 Eur Fluggutschein jetzt 2400 EUR von der Kanzlei überwiesen bekommen.

Ich empfehle jedem, der von Condor einen Gutschein vorgelegt bekommen hat, den sofort abzulehnen und einen Fachanwalt für Fluggastrechte einzuschalten. Solche Experten holen für euch die gesamte gesetzliche Entschädigung raus!

Beantwortet von (8,220 Punkte)
+27 Punkte
Cool, Respekt, dass ihr es geschafft habt!
+26 Punkte

Leute, jetzt haltet euch fest:

Die Condor hat mir in unserem Fall als Antwortschreiben eine Email geschickt, in der sie wohl das typische Textbaustein Antwortschreiben als pdf Dokument oder Bild Datei oder einfach Email zusenden wollten. Stattdessen haben die aus Versehen die Word Dot. Vorlage ihrer typischen Antwort rausgesendet:

Das Word-Dokument hat den Dateinamen "Condor Vorlage KBII-2" (soll wohl Kundenbetreuung II heißen) und trägt die üblichen Absender

Unser Vorgang: CON-13-
Ihr Ansprechpartner: Frau Schümann
Tel.: 06171 88718061 E-Mail: condor@kb-2.de

Und dann steht in der Standardvorlage das Übliche, was Condor allen Kunden schickt, die sich an die wegen einer Flugverspätung wenden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Es tut uns leid, dass Sie Unannehmlichkeiten hatten.

Nach der uns vorliegenden Stellungnahme unserer Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges am 14.09.2013 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern. Aus oben genannten Gründen weisen wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalls bald wieder einmal bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können.

Mit freundlichen Grüßen

Condor Flugdienst GmbH

Kundenbetreuung

 

Da steht noch im Dokument, "Antwortschreiben erstellen" als Aufgabe. Das ist doch wohl der beste Beweis, dass Condor immer nach Schema F verfährt und alle Kunden einfach für blöd verkauft. Da wird gutgläubigen und treuherzigen Fluggästen immer wieder vorgespielt, dass man sich um "ihren Fall" kümmern würde oder die Sache wirklich prüfen würde. Stattdessen senden die immer die gleiche Antwort raus und hoffen, dass sich die Flugpassagiere dadurch beeindrucken lassen. Ich habe die Word-Vorlage hier vorliegen. Es ist echt unglaublich! Die haben mir aus Versehen sogar die echte Word-Vorlage zugeschickt. Da stehen alle Meta Daten im Dokument (Company: Thomas Cook AG, Normal.dotm, Autor U..., Zuletzt geändert durch S...). 

Da kann man wohl allen Condor Betroffenen, die ihre berechtigten gesetzlichen Ansprüche wahrnehmen wollen wirklich nur raten, sich bloß nicht von irgendwelchen Antworten der Condor in die Irre führen zu lassen. Das sind vorgefertigte Textbaustein-Vorlagen, die JEDER Flugpassagier bekommt. Ich möchte nicht wissen, wieviele vertrauensselige und leichtgläubige Flugpassagiere auf so was reinfallen. Das werden Tausende sein. Damit spart sich die Condor Millionen von Geldern. Und nur die paar Fluggäste, die mit einem Anwalt antanzen, erhalten dann - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht- die ihnen zustehende gesetzlich festgelegte Entschädigung. 

Klar, die kann man dann ja "großzügig" zahlen, wenn man vorher Tausende armer Trottel abgewimmelt hat mit ihren Textbausteinschreiben.

Mann, echt- Fluggäste dieser Welt: TUT EUCH ZUSAMMEN!

GEBT NICHT AUF!

yes

Beantwortet von (2,550 Punkte)
+26 Punkte
Die Airlines sind nicht dumm. Die wissen genau, dass bei 98% aller Verbraucher die Standardmasche zieht: NIX TUN. Und den 2% der Flugpassagiere, die nicht aufgeben, kann man dann auch eben die Entschädigung auszahlen. Ist immer noch ein MEGA-GEWINN für die.
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+23 Punkte

Fluggesellschaften fahren alle die HINHALTE- und VERZÖGERUNGSTAKTIK.

Die Fluggesellschaften haben mit der Zeit gelernt, wie man sich effektiv gegen berechtigte Forderungen von Flugpassagieren wehrt: Man sitzt die Sache einfach aus, lässt die Passagiere mit ihren Begehren eiskalt auflaufen und gibt den "Gott des Gesetzes".

 

"Gott des Gesetzes":

Man sieht doch schon an den Fragen hier im Forum und in allen anderen Foren den vorauseilenden Gehorsam erniedrigter und gedemütigter Flugpassagiere. Da fragen sich mündige Bürger tatsächlich, ob die Fluggesellschaft sie bei bestätigter Buchung einseitig sitzen lassen, umbuchen oder an anderen Flughäfen aussetzen darf. Da fragen sich unbescholtene Verbraucher, ob es "Recht" wäre, wenn gesetzlich festgelegte Fluggastrechte von Fluggesellschaften mit Füßen getreten werden. Da sieht man, dass die schamlose Dreistigkeit und Unverfrorenheit der Airlines Früchte trägt: Mündige Bürger ergeben sich schon im Voraus gegen die Goliath-Airlines, da die ihre hanebüchenen und komplett abwegigen, zum Teil sogar erlogenen, Rechtsmeinungen als "Gesetz" verkaufen. Leute - wacht auf! Wer nur einen Hauch gesunden Menschenverstandes übrig hat, dem sagt doch schon das Gefühl, dass das nicht rechtens sein kann!

 

Aussitzen:

Fluggesellschaften machen sich ein menschliches Charaktermerkmal zu eigen: Der Mensch ist faul und risikoscheu. Die Fluggesellschaften wissen genau, wenn sie einfach dummdreist zumachen, sich ducken und die Sache nur lange genug aussitzen, haben die wenigsten Flugpassagiere das Rückgrat, um ihre "Drohungen", einen Anwalt einzuschalten und notfalls zu klagen, wahrzumachen. Die Airlines bekommen täglich tausende Briefe mit den leeren Drohungen, dass Passagiere sonst zum Anwalt gehen, wenn die Airline nicht zahlt. Die Fluggesellschaften wissen, dass 99,9% der Passagiere nicht den Mut haben, genau das auch zu tun. Also tut man, was man gelernt hat, dass es erfolgreich gegen solche Blender ist: NICHTS. Sind die Flugpassagiere erst einmal lange genug zermürbt, geben die meisten unerfahrenen, unsicheren und ängstlichen Passagiere auf. Diejenigen Fluggäste, die dann noch etwas rumzetern, bekommen eben ein nettes (Textbaustein-) Antwortschreiben, in dem irgendeine lächerliche Ausrede angeführt wird, weshalb man angeblich nicht zahlen müsste. Und wer dann immer noch nicht Ruhe gibt, erhält gnädigerweise einen "Fluggutschein" über 50 EUR und soll sich endlich ver...

Damit lösen Fluggesellschaften den Großteil aller Fälle. Diese sog. "Forderungsabwehr"-Taktik der Airlines ist bei den risikoscheuen und handzahmen Verbrauchern so erfolgreich, dass die Bosse in den Vorstandsetagen der Fluggesellschaften wahrscheinlich aus dem Lachen nicht mehr herauskommen. Die ersparten Millionen, die man eigentlich den Flugpassagieren schuldet, kann man ja dann als Boni an die Vorstandsetage ausschütten.

Man kann nur den Kopf schütteln über so einen Gehorsam mündiger Verbraucher. Aber schwarz auf weiß in der VO 261/04 gesetzlich festgelegte und geldwerte Ansprüche werden von Flugpassagieren einfach liegen gelassen und nicht weiter verfolgt. Da lesen sich mündige Verbraucher tagelang irgendwelche Testberichte durch, um beim Kauf der Digitalkamera 20 EUR zu sparen. Da fahren Autofahrer kilometerweit, um bei der nächsten Tankstelle das Benzin für 2 Cent billiger zu tanken, aber bei Airlines wo sie 250 EUR, 600 EUR oder vielleicht sogar mehrere Tausend Euro nach dem Gesetz fordern könnten, ziehen die meisten den Schwanz ein und geben die Sache nicht mal mehr einem Rechtsanwalt, der so was in Nullkommanichts einklagen könnte. Verrückte Welt.

Ich zücke wirklich den Hut vor den mutigen und unerschrockenen Flugpassagieren mit aufrichtigem Charakter, die gewillt waren, ihre Fluggastrechte auch wirklich durchzusetzen. Solche Menschen helfen, dass die Fluggesellschaften und andere große Konzerne nicht irgendwann glauben, dass es "normal" wäre, Verbraucherrechte mit Füßen zu treten und gute Kunden als Dummköpfe zu verkaufen.

yes 

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Ich empfehle euch die Rechtsanwälte Bartholl & Partner aus Berlin, die hatten wir und die sind sehr gut. Müsste www.rechtsanwalt-bartholl.de oder so sein, einfach googlen "Bartholl Berlin", da hab ich sie gefunden.
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Ich kann die anderen Poster hier nur bestätigen: Die Fluggesellschaften verkaufen gutgläubige Verbraucher wirklich als dumm. Bei mir ging es um eine Flugverspätung mit der Air Berlin. Ich habe wirklich mehrmals versucht, versöhnlich die Sache mit der Air Berlin zu lösen. ES HILFT ALLES NICHTS! Ich kann mich nur allen Postern hier anschließen: Die Airlines lachen sich kaputt über "freundliche und harmonisch gestimmte" Fluggäste. Man ist bei den Airlines nicht guter Kunder, sondern lästiger, unliebsamer und unbequemer Bittsteller, den es loszuwerden gilt. 

Leider war ich so blöd, es erst einmal mit drei eigenen Briefen im Gütlichen mit der Air Berlin regeln zu wollen. Natürlich habe ich- wie alle hier- die üblichen Textbaustein-Mails erhalten. Es ist traurig, aber es ist wirklich immer das gleiche. Wer nur einen Hauch von Entgegenkommen oder Verhandlungsbereitschaft signalisiert, wird von den "Kundenbearbeitern" der Airlines schamlos ausgenutzt. Das werten die nicht als Entgegenkommen oder Bereitschaft, die Sache ohne Rechtsstreit zu lösen, sondern als Eingeständnis dummer, unerfahrener und unwissender Verbraucher, die man dann schamlos ausnutzen kann. Und solche aus Sicht der Fluggesellschaften dummen Verbraucher kann man eben mit solchen Antwortbriefen schön hinhalten und die Sache aussitzen:

Air Berlin Flugverspätung Musterbrief

 

Ich schäme mich fast, dass ich auch kurz gezweifelt habe, ob ich mit dem Fall überhaupt weitermache. Ich dachte (zum Glück nur kurz), dass es irgendwie keinen Sinn macht. ABER GENAU DAS WOLLEN DIE AIRLINES!! Ich wäre fast drauf reingefallen. Aber nachdem ich in den Foren gelesen hatte, dass die Fluggesellschaften das immer nach Schema F mit jedem Flugpassagier so machen, war mein Kampfgeist geweckt. So naiv, kritiklos und treudoof, wie mich die Fluggesellschaften vielleicht haben wollen, bin ich nicht.

Ich habe Air Berlin dann ein letztes Schreiben geschickt und NATÜRLICH keine Antwort bekommen. Dann habe ich mich informiert und einen guten Fachanwalt für Flugrecht rausgesucht. Es gibt verschiedene Empfehlungen, aber ich habe auf der Seite EU Passagierrechte die Liste der besten Anwälte gefunden und die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin wird dort am besten bewertet. 

 

Wir haben dann die Kanzlei für Reiserecht in Berlin eingeschaltet. Und es ist kaum zu glauben, aber nach sage und schreibe 3 Wochen hat uns die Air Berlin 1800 EUR gezahlt und die Rechtsanwaltskosten mussten die auch noch drauflegen. ICH KANN ALLEN NUR RATEN, SOFORT ZU EINEM FACHANWALT FÜR REISERECHT zu gehen. Fluggesellschaften ignorieren Verbraucher, die selbst tätig werden. Die nehmen euch nicht ernst. Erst wer wirklich zum Anwalt geht und denen zeigt, dass man es wirklich ernst meint, den nehmen die auch ernst:

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Ich möchte hier unseren Fall mit der EasyJet mal kurz schildern, denn auch unser Fall zeigt, dass man mit dem richtigen Anwalt an sein Ziel kommt. Mein Mann und ich hatten einen Flug mit der EasyJet gebucht. Nach einer langen Flugverspätung haben wir von EasyJet 2 x 400 Euro gefordert. Die haben auf unsere E-Mail gar nicht geantwortet. Dann habe ich einen Brief per Einschreiben International gesendet. Dann kam endlich eine Antwort, aber natürlich eine Ablehnung:

Von: customer.service@easyjet.com
Gesendet:
An:
Betreff: easyJet Kundenebetreuung << Reference ID: 10xxx >>

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.

Vor allem möchte ich mich für die Verspätung Ihres Flugs und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz herzlich entschuldigen. Beachten Sie bitte, dass Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Wir versuchen immer unsere Maschinen sorgfältig zu überprüfen, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war. Wie Sie richtig bemerkt haben, können die Passagiere bei Verspätung des Flugs aufgrund der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Schadenersatz machen.

Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben aber in diesem Fall wurden sie als außergewöhnliche klassifiziert, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf sie hatten. Wir waren nicht im Stande, sie vorauszusehen.

In diesem Fall kann die Entschädigung nicht ausgezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen erklärt habe und dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Flug nur zu Ihrem Wohl verspätet war.

Mit freundlichen
Bartlomiej
easyJet Kundenebetreuung

Danach war der Fall für EasyJet beendet, obwohl ich noch mehrmals geantwortet und darum gebeten habe, mir doch mal genau zu sagen, was denn Hintergrund für die Flugverspätung war. Aber es kam nichts mehr. Dann habe ich bei angerufen, aber die sagten, dass sie nicht weiterhelfen können, wenn wir nicht bereit wären, auf einen Großteil der uns zustehenden Gelder zu verzichten. Das wollten wir auf keinen Fall, weil wir uns von der EasyJet einfach auch ungerecht behandelt fühlten. Die haben uns dann die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin empfohlen, das wären Fachanwälte und die hätten jahrelange Erfahrung. Wir haben dann im Internet gegoogelt und es gab sehr viele zufriedene Stimmen über die Arbeit der Rechtsanwälte. Also haben wir unseren Fall auch dort eingereicht. Ich hatte ehrlich gesagt eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben, überhaupt irgendwas zu bekommen. Aber nach nur 5 Wochen hatten wir WIRKLICH die 800 Euro OHNE IRGENDWELCHE ANWALTSGEBÜHREN zahlen zu müssen, denn die hat die EasyJet übernommen. Das war echt der Hammer: Erst lehnt EasyJet alles ab und dann schaffen die Anwälte es irgendwie, dass wir die kompletten 800 Euro doch bekommen. Das beste ist, dass wir nicht einmal die Anwaltskosten zahlen mussten:

 

An Rechtsanwalt Jan Bartholl

Ihr Az.:
Unsere Referenznummer: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer sorgfältigen Prüfung Ihres Anliegens konnten wir feststellen, dass die Maschine (Flug EZYxxx) am xxx mit einer Verspätung von x Stunden xx Minuten gelandet ist. Einige Faktoren, die zur Verspätung beigetragen haben, können nicht als außergewöhnlich eingestuft werden. Der Flug gehört zur Kategorie B – mehr als 1500 km, weniger als 3500 km. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gem. VO (EG) Nr. 261/2004 die Entschädigung i.H.v. 800 EUR (400 EUR pro Person) einzuräumen. 

Die Überweisung  wurde wunschgemäß auf das im o.g. Schreiben benannte Konto veranlasst. Wir haben uns eine Erstattungsfrist von 20 - 30 Werktagen notiert. 

Ihre Mandanschaft hat den verspäteten Flug in Anspruch genommen deswegen der Flugpreis wird nicht erstattet.

Hinsichtlich der Kosten Ihrer Inanspruchname möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir bereit sind diese zu begleichen sobald uns die ensprechende Kostennote eingereicht wird.

Die von Ihnen gewünschte personbezogene Informationen werden wir nur vom Gericht bzw. vom zuständigen Amt offenbaren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michal Gajewski

easyJet Regulatory Support Team

 

 

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Jetzt poste auch ich mal hier unseren LUFTHANSA Fall. Ich habe mich so über Lufthansa geärgert, dass ich anderen Passagieren mit meinem Fall zeigen will, dass man auch Riesen-Konzernen Paroli bieten kann, wenn man will.

Meine Frau und ich wurden von Lufthansa auf unserem Flug einfach nach einer verspäteten Zwischenlandung sitzen gelassen. Es hieß, dass der andere Flieger nicht warten konnte und der nächste leider einen technischen Defekt hatte. Wir hatten extra Business Klasse gebucht, wurden dann aber umgebucht und in der Economy geflogen. Dazu sagten die Lufthansa Mitarbeiter lapidar, die Business wäre eben leider ausgebucht. Wir sind in Frankfurt mit fast 32 Stunden Verspätung angekommen.

Wieder daheim habe ich sofort einen Brief an Lufthansa geschrieben. Ich war zu dem Zeitpunkt noch unwissend und hatte noch nicht aus diversen Foren (wie auch hier) in Erfahrung gebracht, dass Lufthansa - wie wohl alle europäischen Fluggesellschaften - starrsinnig und kompromisslos gegen Flugpassagiere eine Verzögerungstaktik anwendet. Ich bin natürlich auch erst darauf reingefallen. Es gab ein nettes Schreiben von Lufthansa, bei dem man sich auf einen technischen Defekt und eben den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 berief. Nachdem ich nicht weiter kam, habe ich mich in diversen Foren schlaugemacht und gemerkt, dass man als Flugpassagier alleine nie eine Chance gegen die Fluggesellschaften hat. Ich habe dann die hier auch empfohlene Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin beauftragt, unsere Rechte gegen Lufthansa wahrzunehmen.

Und es war auch bei uns, wie von vielen hier bereits geschildert. Herr Bartholl hat mit Lufthansa ausgehandelt, dass Lufthansa uns beiden jeweils 600 EURO zahlt, also insgesamt 1200 EURO und die Anwaltskosten übernimmt. Ich hoffe, dass unser Fall vielen betroffenen Flugpassagieren und Kunden von Lufthansa ein Beispiel sein kann, dass man gegen großen und mächtigen Flugkonzernen nicht gleich aufgeben und kapitulieren muss. Wer mutig und beherzt mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts an der Seite für seine Rechte kämpft, wird an sein Ziel kommen:

 
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Bei uns in der Kanzlei werden viele Flugpassagiere mit ihren Rechtsstreitigkeiten gegen die Fluggesellschaft und die Reiseveranstalter betreut. Die Masche der Fluggesellschaften ist IMMER die gleiche: 1. Aussitzen. 2. Wenn Passagiere dann noch rumquengeln, Standardschreiben raus mit einigen Nebelkerzen (wahllose Zitierung irgendwelcher Paragraphen). 3. NUR WER MIT EINEM RECHTSANWALT antanzt, wird ernst genommen. Den vertretenen Passagieren wird sofort ein Angebot unterbreitet (meistens die geforderte Summe OHNE Anwaltskosten). 

Natürlich haben Flugpassagiere Ansprüche auf Entschädigung der vollen Summe aus den europäischen Gesetzen (Europäische Fluggastverordnung Nr. 261/2004) PLUS Verzugszinsen PLUS angefallene Rechtsanwaltskosten. Die Fluggesellschaften wissen genau, dass die ihren Kunden die gesetzliche Entschädigung aus der VO 261/04 zahlen müssen. Es kommen aber nur die Fluggäste an ihr Geld, die MUT und COURAGE haben. Und genau da haben die Airlines die Schwäche der meisten Passagiere ausgemacht. Die meisten Fluggäste sind dermaßen ängstlich und risikoscheu, dass die Fluggesellschaften leichtes Spiel haben. Die haben das zigtausendfach erprobt und gemerkt, dass die wenigsten Passagiere dem Mumm haben, auch wirklich eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und die angedrohten rechtlichen Schritte wirklich zu gehen. Also lassen die Airlines die schüchternen und zaghaften Verbraucher eiskalt auflaufen und rühren sich erst dann, wenn Profi-Anwälte ins Spiel kommen. 

Die wenigsten Passagiere wissen, dass Rechtsanwaltskosten vom Schadensersatz und der Entschädigung, die die Fluggesellschaften zahlen müssen, umfasst sind. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Airlines die Rechtsanwaltsgebühren auch zahlen müssen. 

Nur wer mutig, beherzt und entschlossen seinen Anwalt auf die Airlines losschickt, bekommt, was ihm nach Gesetz zusteht. Das mag zwar ärgerlich sein, ist aber nicht zu ändern und das Blocken der Fluggesellschaften ist in einem Rechtsstaat legitim.

Hier nur eines von Tausenden Beispielen, dass die Airlines von den Gerichten zu Guter letzt auch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verurteilt werden:

Lufthansa Germanwings Entschädigung Flugverspätung

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Yes, das stimmt eindeutig.
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