Sie haben einen Flug bei Condor von München nach Rhodos gebucht. Der Hinlug sollte ursprünglich am 16. Juni 2016 um 8:00 Uhr, der Rückfllug am 03.Juli 2016 um 19:05 Uhr stattfinden. Nun wurden sowohl Hin- und Rückflug mehrere Male verlegt. Sie sollen nun am 16. Juni 2016 um 05:15 Uhr hin und am 03. Juli 2016 um 11:30 Uhr zurück fliegen.
Sie könnten durch die ständige Verschiebung der Flugzeiten einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben. Dieser ergibt sich aus Artikel 7 VO Nr. 261/2004 und bemisst sich nach der Entfernung.
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Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
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Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
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Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€
Die Strecke zwischen München und Rhodos beträgt 1.881 km. Sie könnten also einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 EUR gegen Condor haben.
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 c) i) entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlungen jedoch, wenn Sie über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden. In Ihrem Fall wurden Sie bereits mehrere Monate im Vorraus über die Verlegung der Flugzeiten informiert. Die Frist wurde also eingehalten. Sie haben damit leider keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Sie haben jedoch einen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung gemäß Artikel 8 VO Nr. 261/2004.
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Die Fluggesellschaft ist damit verpflichtet, Ihnen die Stornierung des Fluges zu gewährleisten und Ihnen die gesamten Flugscheinkosten zurück zu erstatten.