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3 Antworten

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Hallo,

Ihre Familie und Sie fliegen im Juli nach Kroatien. Sie haben einen Rückflug am Nachmittag gebucht, da Sie auf einer Insel Urlaub machen und die erste Fähre erst um 9:05 am Festland ankommt.

Nun hat Ihnen die Buchungsplatform eine Änderung der Flugzeiten geschickt und Ihren Rückflug auf 6:15 morgens verlegt.

Da Ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt werden, kann hier eine Annullierung Ihres ursprünglichen Fluges am Nachmittag vorliegen.

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

Leider geben Sie nicht an, wann genau Ihr ursprünglicher Flug gehen sollte. Grundsätzlich geht man bei einer Vorverlegung des Fluges bei ca. 10 Stunden von einer Annullierung aus.

 

AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Hannover 512 C 15244/10 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung um mehr als zehn Stunden beträgt.

 

Ein solcher Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt jedoch, wenn der Fluggast zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt wird. Ihr Flug soll im Juli gehen und Sie wurden bereits jetzt darüber informiert. Aus diesem Grund entfällt leider ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

Dennoch steht es Ihnen zu, bei einer Annullierung zwischen den folgenden drei Optionen zu wählen:

  • die Erstattung der kompletten Kosten für die Flugscheine, zu dem Preis zu dem sie gekauft wurden
  • eine anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen
  • eine anderweitige Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts, unter vergleichbaren Reisebedingungen

 

Somit können Sie eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen oder sich die kompletten Kosten für die Flugscheine zurückerstatten lassen und damit dann einen neuen Flug buchen, mit Zeiten die besser zu Ihren Vorhaben passen.

 

 

Beantwortet von (10,200 Punkte)
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Sehr geehrter Fragensteller,

zunächst einmal: Ja, Flugverschiebungen sind legal. Dies kann diverse Gründe haben und dadurch verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei einer Vorverlegung ihres Fluges ab einer Zeit von 10h wäre von einer Annulierung auszugehen. Sie schreiben leider nicht, wann ihr Flug ursprünglich gegangen wäre.

Grundsätzlich gilt:

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.

Die Chance auf Ausgleichszahlungen für eine Annulierung entfällt jedoch, da sie mehr als zwei Wochen im Voraus über die Situation informiert wurden und somit genug Zeit haben, ihre Pläne umzudisponieren.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich den Wert der Flugscheine erstatten zu lassen oder eine anderweitige Beförderungsmöglichkeit zum Endziel zum frühstmöglichen oder einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Was davon sie auswählen, liegt ganz bei Ihnen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beantwortet von (6,200 Punkte)
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Liebe Sabrina,

in dem von dir geschilderten Fall könnten sich mögliche Ansprüche nach der VO(EG) 261/2004 richten. Hiernach handelt es sich nämlich bei einer einseitigen nachträglichen Änderung der Flugzeiten durch die Airline um eine Annullierung des Fluges nach Art. 5 VO. Eine solche Annullierung zieht für dich als Reisenden grundsätzlich folgende Rechte nach sich:

  • Wahlrecht zwischen kostenloser Stornierung des Fluges und Rückerstattung der Kosten oder Anspruch auf einen Alternativflug zu einem späteren Zeitpunkt gem. Art. 8 VO
  • grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. Art. 7 VO, dieser Anspruch besteht in deinem Fall jedoch nicht, da die Airline dich mehr als 2 Wochen vor dem geplanten Flug über die Änderungen informiert hat

D.h. für deinen Fall, grundsätzlich kann die Airline einen gebuchten Flug einseitig annullieren. Du hast in einem solchen Fall dann jedoch einen Anspruch darauf den Flug nicht anzutreten und dir die Ticketkosten erstatten zu lassen. In deinem Fall würde dies bedeuten, du müsstest dir eigenständig einen neuen Rückflug buchen. Alternativ kannst du jedoch von der Airline auch einen späteren Alternativflug verlangen. Grundsätzlich hast du jedoch nur Anspruch auf den direkt nachfolgenden nächsten Flug. Bei späteren Flügen bist du darauf angewiesen, dass die Airline für diese Flüge noch freie Kapazitäten hat. Daher solltest du dich zunächst einmal mit der Airline in Verbindung setzten und dich erkundigen, welche Alternativflüge sie dir anbieten kann. Vielleicht ist hierbei schon ein Flug, den du tatsächlich wahrnehmen kannst. Wenn dies nicht der Fall ist, hast du leider nur die Variante, dir selbst einen Ersatzflug zu buchen.

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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