Hallo,
Ihre Familie und Sie fliegen im Juli nach Kroatien. Sie haben einen Rückflug am Nachmittag gebucht, da Sie auf einer Insel Urlaub machen und die erste Fähre erst um 9:05 am Festland ankommt.
Nun hat Ihnen die Buchungsplatform eine Änderung der Flugzeiten geschickt und Ihren Rückflug auf 6:15 morgens verlegt.
Da Ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt werden, kann hier eine Annullierung Ihres ursprünglichen Fluges am Nachmittag vorliegen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Leider geben Sie nicht an, wann genau Ihr ursprünglicher Flug gehen sollte. Grundsätzlich geht man bei einer Vorverlegung des Fluges bei ca. 10 Stunden von einer Annullierung aus.
AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Hannover 512 C 15244/10 reise-recht-wiki.de")
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung um mehr als zehn Stunden beträgt.
Ein solcher Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt jedoch, wenn der Fluggast zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung in Kenntnis gesetzt wird. Ihr Flug soll im Juli gehen und Sie wurden bereits jetzt darüber informiert. Aus diesem Grund entfällt leider ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Dennoch steht es Ihnen zu, bei einer Annullierung zwischen den folgenden drei Optionen zu wählen:
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die Erstattung der kompletten Kosten für die Flugscheine, zu dem Preis zu dem sie gekauft wurden
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eine anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen
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eine anderweitige Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts, unter vergleichbaren Reisebedingungen
Somit können Sie eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen oder sich die kompletten Kosten für die Flugscheine zurückerstatten lassen und damit dann einen neuen Flug buchen, mit Zeiten die besser zu Ihren Vorhaben passen.