Hallo Michaela,
leider kann man aus dieser Buchungsbestätigung keine festen Flugzeiten entnehmen, sondern lediglich das Datum.
Sie sollten sich die AGB des Reiseveranstalters einmal genauer ansehen. In diesen wird meist deutlich, ob die Flugzeiten ein fester Vertragsbestandteil geworden ist oder, ob eine Änderungsklausel vorliegt.
Liegt eine solche nicht vor, dann darf der Reiseveranstalter die Flugzeiten nicht einseitig ändern.
Ist eine solche gegeben, kommt es auf die gegeben Umstände und die tatsächliche Verschiebung an. Diese muss so erheblich sein, dass ein Reisemangel besteht, der zu einer Reisepreisminderung berechtigt. Siehe:
§ 651d BGB
Minderung
(1) Ist die Reise im Sinne des §651 c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. §638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.