3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Ich habe für mich und für zwei Hunde flug  gebucht von Istanbul nach Stuttgart , kurz vor dem Bord in  sind wir den nach Frankfurt umgeleitet worden, begründung keine Belüftung im Gepäck Fach sad ich müsste sehen mit zwei Hunde von Frankfurt nach Stuttgart komme, was nicht einfach und Kostspielig war.

Meine Frage was Steht mir zu, was kann ich für die Hunde verlangen? es war Pegasus Airlines.

Danke 

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
wieder getaggt von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Lieber Fragesteller,

Sie haben mit der Fluggesellschaft "Pegasus Airlines" einen Flug von Istanbul nach Stuttgart gebucht. Bei ihrer Buchung haben Sie bereits angemeldet, dass Sie mit 2 Hunden reisen würden. Kurz vor Beginn des Boardings wurden Sie dann informiert, da Sie mangels entsprechender technischer Möglichkeiten nicht mit den Hunden reisen könnten. Ihnen wurde daraufhin ein Alternativflug nach Frankfurt angeboten. Von dort mussten Sie sich selbst um die Weiterreise zum Zielflughafen kümmern und mussten diesen Transport auch selbst bezahlen. Sie fragen sich nun, ob Sie Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen können.

1. Anspruchsgegner

Ihr Anspruchsgegner wäre die ausführende Fluggesellschaft, also hier Pegasus Airlines. Bei diesem Luftfahrtunternehmen handelt es sich um eine türkische Fluggesellschaft mit dem Hauptsitz in Istanbul. Dies ist im Rahmen des Anwendungsbereiches zu problematisieren.

2. Rechtsgrundlage

Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine außereuropäische Fluggesellschaft handelt, könnte hinsichtlich der Rechtsgrundlage eine Problematik bestehen. Grundsätzlich könnte sich ein Anspruch aus der Fluggastrechte Verordnung ergeben. Diese Verordnung ist eine Regelung des europäischen Parlaments bezüglich der Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder (großer) Verspätung.

a) Anwendungsbereich

Damit diese zur Geltung kommen kann, muss zunächst der Anwendungsbereich eröffnet sein. Dieser richtet sich nach Art. 3 VO.

Art. 3 VO Anwendungsbereich (gekürzt)

„(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.“

Die europäischen Fluggastrechte gelten also für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Beginnt der Flug nicht in der EU, ist es also entscheidend, ob der Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Dies ist in Ihrem Fall leider zu verneinen, sodass die Fluggastrechte Verordnung nicht zur Anwendung kommen kann.

In einem solchen Fall, heißt das aber trotzdem nicht, dass der Sie überhaupt keine Ansprüche geltend machen können: Neben der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es in zahlreichen weiteren Staaten, wie beispielsweise der Türkei, ähnliche Fluggastrechte. Außerdem gibt es mit dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) eine Art weltweiten Mindeststandard an Passagierrechten. Dieses Abkommen ist von den meisten Ländern weltweit unterzeichnet worden.

In Ihrem Fall gibt es meiner Ansicht nach einige Tücken. Zum einen besteht die Problematik der türkischen Airline. Zum anderen wurden Sie wegen eines mir unbekannten Umstandes (Ihre Hunde) umgebucht. Falls Sie weiterhin danach streben, Ansprüche geltend zu machen, dürfte rechtlicher Beistand von Vorteil sein. Besonders empfehlenswert wäre ein Anwalt, welcher sich auf das Reisevertragsrecht spezialisiert hat.

Beantwortet von (5,780 Punkte)
0 Punkte
...