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Ursprüngliche Buchung: VIE-ZRH – Ankunft um 11h in ZRH
                                            Weiterflug ZRH-KGS Abflug um 16h

Flugzeitenänderung Folgeflug: VIE-ZRH – Ankunft um 11h in ZRH (bleibt gleich)

                                            ÄNDERUNG Weiterflug ZRH-KGS Abflug um 06h!!! (nicht Folgetag, sondern am selben Tag)

Gebucht bei "Edreams" :(

Fluggesellschaft: Swiss International Air Lines & Edelweiss Air

 

BITTE UM HILFE - keine der angegeben TelNummern im Internet (Edreams, Edelweiss) ist erreichbar - 

Was kann ich machen?

LG Stefanie

 

 

 

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
Bearbeitet von
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3 Antworten

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Hallo Stefanie,

du hast einen Flug mit der Fluggesellschaft Swiss International Air Lines & Edelweiss Air gebucht. Mit dem ersten Flug wolltest du von Wien nach Zürich reisen und von dort aus war eine Weiterreise nach Kos geplant. Nun wurden die Flugzeiten jedoch so ungünstig verschoben, dass du deinen Anschlussflug verpassen würdest. Um die Situation bestmöglich bewerten zu können, wäre es noch hilfreich zu wissen an welchem Tag diese Flüge geplant waren und ob du die Flüge zusammen, also als einheitlichen Flug oder separat voneinander gebucht hast.

Ganz allgemein ist zunächst darauf hinzuweisen, dass alle Flughäfen und alle Fluggesellschaften untereinander Mindestumsteigezeiten (Minimum Connecting Time = MCT) festgelegt haben. Diese richten sich danach, wieviel Zeit ein Passagier für das Umsteigen benötigt.

Die MCT wird von Airlines normalerweise aus Eigeninteresse nicht zu knapp berechnet, da ein Umsteigen innerhalb dieser vorgegebenen Zeit zu schaffen sein muss. Wenn durch Verspätung eines Zubringerfluges die MCT für den Anschlussflug unterschritten wurde und der Passagier den Flug verpasst hat, muss die Airline kostenfrei umbuchen, sofern es sich um einen Durchgangstarif (d.h. alle Flüge werden "am Stück" auf einem Ticket gebucht) handelt.

Wenn du also einen einheitlichen Flug gebucht hast, muss die Airline dafür Sorge tragen, dass die Anschlussflüge erreicht werden. Falls du die Flüge hingegen separat gebucht hast, liegt es in deinem Verantwortungsbereich, den nächsten Anschlussflug zu erreichen.

Falls du zwei separate Flüge gebucht hast, wäre es denkbar Ansprüche aus der Fluggastrechte Verordnung geltend zu machen. Um dies hinreichend zu erörtern wäre es wichtig zu wissen, ob sich die Flugnummer geändert hat und wie viele Tage vor Abflug du über die Änderung informiert wurdest. Poste die fehlenden Informationen einfach nochmal und dann gehe ich gern weiter darauf ein.
Beantwortet von (4,860 Punkte)
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Liebe Steffanie,

in dem von dir geschilderten Fall stellt sich meiner Meinung nach die Rechtslage wie folgt dar:

Grundsätzlich kommen für den Reisenden in einem solchen Fall Ansprüche nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung in Betracht. Voraussetzung für die Geltendmachung solcher Rechte ist es jedoch, dass die VO auch auf den betreffenden Flug Anwendung findet. Hierbei ist zu beachten, dass nach der VO ein Flug im Fall einer Flugroute, die einen Zwischenstopp beinhaltet, immer der einzelne Abschnitt ist.

Im vorliegenden Fall ist der betroffene Flug der Flug von ZRH nach KGS, welcher mit Swiss International Airlines bzw. mit Edelweiss Air durchgeführt wird. Auf diesen findet die VO jedoch keine Anwendung. Anwendbar ist die VO gem. Art. 3 Abs. 1 VO nämlich nur auf solche Flüge, die entweder auf einem Flughafen der EU starten oder zu einem solchen zurückführen, wenn der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt wird. Hier käme zwar grundsätzlich die zweite Variante in Betracht, da Griechenland ein Mitgliedsstaat der EU ist. Weder Swiss noch Edelweiss Air sind jedoch europäische Fluggesellschaften.

Aus diesem Grund kannst du auf Grundlage der VO keine Ansprüche gegen die Airline geltend machen. Ist der betroffene Flug Teil einer Pauschalreise kannst du allerdings u.U. Rechte gegen den Reiseveranstalter haben.
Beantwortet von (6,840 Punkte)
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Guten Tag Stefanie,

Sie haben zwei Flüge gebucht, einen nach Zürich, und einen Weiterflug von Zürich. Ihr Weiterflug von Zürich wurde verschoben, und zwar von 16 auf 6 Uhr - obwohl Sie in Zürich erst um 11 Uhr ankommen.

Ihren Weiterflug können Sie so natürlich nicht erreichen. Sie fragen nun, ob Sie Möglichkeiten haben.

Hier könnte es ein Problem Ihre Mindestumsteigezeit betreffend geben. Die Mindestumsteigezeit ist die Umsteigezeit an einem Flughafen und gibt die Zeitspanne an, die man zwingend braucht, um von einem Flug zum Anschlussflug zu gelangen. Diese Zeitangabe steht in Abhängigkeit zum Flughafen. Je nach Größe des Airports sowie den Zoll- und Einreisebestimmungen wird die Mindestumsteigezeit angepasst. Ihr Weiterflug geht früher als Sie eigentlich an dem Flughafen ankommen - dies dürfte von der Fluggesellschaft gar nicht erst so eingebucht werden.

Es sei denn, dass Sie zwei getrennte Flüge gebucht hätten - Sie geben an, dass es sich auch um zwei unterschiedliche Airlines handelt, nämlich Swiss International Airlines und Edelweiss Air. Wenn Sie jeden Flug einzeln gebucht haben ist so eine Verschiebung möglich und möglicherweise auch in Ordnung - um das festzustellen wäre es aber beispielsweise nötig zu erfahren, wie lange vor Ihrem Abflug Sie über die Umbuchung informiert wurden.

Haben Sie dagegen beide Flüge in einem gebucht, dann wird es sich bei dieser Umbuchung wahrscheinlich um einen Fehler handeln, der durch eine weitere Umbuchung wieder rückgängig gemacht werden sollte.

Ihnen ist deshalb zu empfehlen weiterhin zu versuchen Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen, die die Umbuchung vorgenommen hat - gerade falls Sie beide Flüge in einem gebucht haben, und nicht separat.
Beantwortet von (14,180 Punkte)
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