Liebe Wiki,
du hast einen Flug nach Spanien gebucht.
Die gebuchte Abflugszeit war mit 10:25 datiert.
Bedauerlicherweise wurde dir auf der Buchungsbestätigung 7:40 Uhr angegeben.
Hinsichtlich dieses Buchungsfehlers kommen meines Erachtens ebenfalls keine Ansprüche aus der Eu-Fluggastrechte VO in Betracht, wie bereits meine Vorrednerin festgestellt hat.
Eine Schadensersatzpflicht des Reisebüros bei fehlerhafter Dateneingabe bei einer Online-Buchung kommt in Betracht.
Jedoch wurde bereits in einem ähnlichem Fall entschieden, dass das Reisebüro an sich keine seiner Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt, da es die empfangenen Daten lediglich weiterleitet.
AG Baden-Baden, Urt. v. 02.07.2012, (einfach zu finden bei google unter "16 C 55/10reise-recht-wiki.de").
Allerdings solltest du folgendes tun.
Aufgrund der Tatsache, dass du dich bereits mit der Fluggesellschaft sowie mit dem Reisebüro auseinandergesetzt hast und beide dir eine Umbuchung Ihrerseits verwehrt haben besteht für dich noch eine weitere Möglichkeit.
Du könntest dich zunächst an das Luftfahrt Bundesamt wenden und denen deinen Fall schildern.
http://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Schlichtung/Schlichtung_node.html.
Diese Möglichkeit ist für dich kostenfrei. Du hast in diesem Fall nichts zu verlieren aus meiner Sicht.
Alternativ bleibt dir selbstverständlich der Weg zum Anwalt jederzeit offen, der meiner Meinung nach auch der beste, schnellste und einfachste Weg darstellt.
Solltest du über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann aufjedenfall ab zum Anwalt.
Solltest du finanziell nicht die Mittel aufbringen können, so besteht noch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
In jedem Fall solltest du meines Erachtens nach eins dieser 3 Möglichkeiten die Ich dir hier aufgezählt habe wahrnehmen oder zumindest in Betracht ziehen.
Ich wünsche dir weiterhin alles gute und einen guten Start ins neue Jahr 2017.