Lieber Fragesteller,
du hast eine Flugreise mit folgender Route angetreten: BOS-MUC-TXL-VIE. Leider ging dein Gepäck zeitweise verloren, sodass dir dieses erst 8 Tage später zugestellt wurde. Du fragst dich nun gegen wen du etwaige Ansprüche geltend machen kannst. Du bevorzugst es diese gegenüber Lufthansa geltend zu machen, jedoch ist Air Berlin auf dem Property Irregularity Report als verantwortliche Fluglinie genannt.
Wie du bereits korrekterweise festgestellt hast, ist in einem solchen Fall das Montrealer Übereinkommen als Gesetzliche Grundlage heranzuziehen. Aufgrund der Gepäckverspätung kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 19 MÜ ergeben.
Art. 19 Verspätungen
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Fraglich ist jedoch, wer hier der richtige Anspruchsgegener ist. Hier könnte ein Blick in Art. 39 MÜ weiterhelfen.
Art. 36 Aufeinanderfolgende Beförderung
(1) Jeder Luftfrachtführer, der Reisende, Reisegepäck oder Güter annimmt, ist bei Beförderungen im Sinne des Artikel 1 Absatz 3, die nacheinander durch mehrere Luftfrachtführer ausgeführt werden, den Vorschriften dieses Übereinkommens unterworfen; er gilt als Teil der Beförderung, der unter seiner Leistung ausgeführt wird, als Partei des Beförderungsvertrags
(2) Bei einer solchen Beförderung kann der Reisende oder die sonst anspruchsberechtigte Person nur den Luftfrachtführer in Anspruch nehmen, der die Beförderung ausgeführt hat, in deren Verlauf der Unfall oder die Verspätung eingetreten ist, es sei denn, dass der erste Luftfrachtführer durch ausdrückliche Vereinbarung die Haftung für die ganze Reise übernommen hat.
(3) Bei Reisegepäck oder Gütern kann der Reisende oder der Absender den ersten, der Reisende oder Empfänger, der die Auslieferung verlangen kann, den letzten, und jeder von ihnen denjenigen Luftfrachtführer in Anspruch nehmen, der die Beförderung ausgeführt hat, in deren Verlauf die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung erfolgt oder die Verspätung eingetreten ist. Diese Luftfrachtführer haften dem Reisenden oder dem Absender oder Empfänger als Gesamtschuldner.
Soweit du also nachweisen kannst, dass das Gepäckstück von Lufthansa verloren worden ist, solltest du die Ansprüche auch gegenüber Lufthansa geltend machen können. Falls du dies nicht kannst, muss wohl angenommen werden, dass das Gepäckstück von Air Berlin verloren wurde, da Air Berlin auf dem Property Irregularity Report als verantwortliche Fluglinie genannt wurde.
Falls es dir an Beweisen mangelt, könnte dir vielleicht ein Anwalt für Gepäckrecht weiterhelfen.