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Am 22.3. 2016 fanden die Terror-Anschläge in Brüssel statt. Am 24.3. abends sollten meine Tochter und ich von Burkina Faso mit Brussels Airlines über Brüssel nach Frankfurt zurückfliegen. Bis zum Morgen des Abflugtages gab es keine verbindliche Auskunft darüber, ob und wie der Flug stattfinden würde. Ich habe auf der Basis der Informationen auf der Website von Brussels Airlines (bis 28.3. kann jeder Flug nach oder über Brüssel kostenfrei und erstattungsfähig storniert werden) bei dem zuständigen Reisevermittler OPODO storniert und auch eine Stornobeatätigung erhalten. 

Seitdem haben mehrere fruchtlose Hotline-Gespräche mit OPODO stattgefunden, bei denen OPODO sich auf Brussels Airlines bezog, die angeblich sagten, ich hätte den Flug umgebucht und wäre dann nicht aufgetaucht. Ebenfalls habe ich Brussels Airlines kontaktiert. Online gab es keine Antwort und telefonisch sagte man mir, dass OPODO keine Anfrage an sie gestellt hätte. 

Nun möchte ich den formalen Weg gehen - bin mir aber nicht sicher, gegen wen ich nun meine Ansprüche durchsetzen kann, gegen OPODO als Reiservermittler oder gegen Brussels Airlines direkt?? Zumal ich keine direkte postalische Adresse von Brussels Airlines in Deutschland finde, um die ersten Zahlungsaufforderungen mit Fristsetzung zu senden, bevor ich Rechtsmittel einlegen kann.

Ich möchte den Musterbrief für Stornierungen von der Verbraucherzentrale nutzen, bin mir aber nicht sicher, ob ein  Terroranschlag nicht ein spezielles Vorkommnis ist, wo die im Musterbrief beschriebenen Gesetzeshinweise nicht greifen. 

Wie gehe ich am besten vor?

Danke!

Darina

 

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Liebe Darina,

 

ich könnte dir bezüglich deines Falls zwar mögliche Ansprüche dir schildern die für dich in Frage kommen etc. allerdings ist im Falle einer möglichen Flug Annulierung damit zu rechnen, dass sich die Fluggesellschaft von Ihrer Haftungsbeschränkung gebrauch machen wird und die Annulierung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückführen wird (Hier der Terroranschlag von Brüssel zu der Zeit).

AG Frankfurt, Urt. v. 21.09.2006, (einfach bei google zu finden unter "30 C 1565/06reise-recht-wiki".)

Interessant ist jedoch wie du erwähnt hast, dass OPODO seinerseits dem Fluggast die Möglichkeit geboten hat  bis zum 28.3. jeden Flug nach oder über Brüssel kostenfrei und erstattungsfähig zu stornieren.

Sehr vorteilhaft ist auch, dass du von dem zuständigen Reisevermittler OPODO auch eine Stornobeatätigung erhalten hast. Diese solltest gut aufbewahren und meines Erachtens einen Anwalt einschalten der sich mit Reiserecht auskennt und gegen den Reiseveranstalter vorgeht.

Weil meiner Meinung nach ist es nicht rechtens, wenn die auf dem besagten Flug unter Fristsetzung eine Kostenlose Stornierung angeboten wird und auch noch bestätigt wird und dir dann deine zugesagte Leistung nicht geleistet wird.

Wenn ich ehrlich bin, werden sich wahrscheinlich viele Passagiere hinsichtlich dieser oder einer ähnlichen Angelegenheit an die Fluggesellschaft wenden. Diese möchte natürlich so wenig zahlen wie möglich, ist ja klar. Die hofft darauf meiner Meinung nach, dass du es dabei belässt.

Aber meines Erachtens nach sehen die Chancen für dich gut aus, aufgrund der Tatsache, dass du hinsichtlich der kostenlosen Stornierung eine Stornobestätigung bekommen hast.

Damit sollte es für einen Anwalt der sich im Reiserecht auskennt, ein leichtes sein das gezahlte Geld für den Flug rückabzuwickeln. 

Durch die Stornierung /Stornierungsbestätigung, bist du vom Flug zurückgetreten.

Aufgrund der Tatsache, dass du die Stornierung bis zu der angegebenen Frist vorgenommen hast und dir auch bestätigt wurde, dass alles kostenfrei ist, solltest du sehr gute Chancen haben dein Geld zurückzubekommen.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Viel Glück und schöne Feiertage wünsche ich dir noch :)

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