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Ich habe von Deutschland aus über eine deutschsprachige Online-Agentur einen Flug von Frankreich/Paris nach Réunion/St.Denis gebucht und musste diesen wegen Krankheit stornieren. In Deutschland erhält man dabei Steuern und Gebühren des Fluges zurück. Wie verhält sich das in Frankreich? Gibt es dort eine ähnliche Regelung? Kann ich die Gebühren und Steuern zurück fordern, auch wenn die Airline das nicht von sich aus macht?
Gefragt in Rechtsberatung von (160 Punkte)
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Beste Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

eine kurze Recherche ergab, dass es eine entsprechende Regelung auch in Frankreich gibt.

Sie können auch bei der Stornierung eines innerfranzösischen Fluges die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurückverlangen.

Die offizielle Website der französischen Verwaltung (ich hoffe, ich habe auch die Bezeichnung richtig übersetzt) gibt Auskunft:

Erstattungsfähig sind Flughafengebühren (auf dem Ticket vermerkt mit den Buchstaben QW) und

Passagiergebühren (angegeben mit der Buchstabenkombination QX).

Andere Steuern und Zuschläge (z. B. Treibstoffzuschlag, Solidaritätssteuer) können nicht erstattet werden.

Ihren Erstattungsantrag sollen Sie zusammen mit der Kopie des Tickets dem Verkäufer (Airline oder Reisebüro) per Post oder online zusenden. Die Erstattung soll innerhalb von 30 Tagen nach dem Eingang der Unterlagen erfolgen.

Falls Sie des Französischen mächtig sind – hier die Informationen zum Nachlesen. Auf der Website wird sogar ein Musterschreiben zur Beantragung der Erstattung angeboten. Falls Sie des Französischen nicht mächtig sind – hilft auch Google Translator sehr gut weiter.

Viel Erfolg!

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