3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,814 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Ich habe von Deutschland aus über eine deutschsprachige Online-Agentur einen Flug von Frankreich/Paris nach Réunion/St.Denis gebucht und musste diesen wegen Krankheit stornieren. In Deutschland erhält man dabei Steuern und Gebühren des Fluges zurück. Wie verhält sich das in Frankreich? Gibt es dort eine ähnliche Regelung? Kann ich die Gebühren und Steuern zurück fordern, auch wenn die Airline das nicht von sich aus macht?
Gefragt in Rechtsberatung von (160 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

+1 Punkt
 
Beste Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

eine kurze Recherche ergab, dass es eine entsprechende Regelung auch in Frankreich gibt.

Sie können auch bei der Stornierung eines innerfranzösischen Fluges die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurückverlangen.

Die offizielle Website der französischen Verwaltung (ich hoffe, ich habe auch die Bezeichnung richtig übersetzt) gibt Auskunft:

Erstattungsfähig sind Flughafengebühren (auf dem Ticket vermerkt mit den Buchstaben QW) und

Passagiergebühren (angegeben mit der Buchstabenkombination QX).

Andere Steuern und Zuschläge (z. B. Treibstoffzuschlag, Solidaritätssteuer) können nicht erstattet werden.

Ihren Erstattungsantrag sollen Sie zusammen mit der Kopie des Tickets dem Verkäufer (Airline oder Reisebüro) per Post oder online zusenden. Die Erstattung soll innerhalb von 30 Tagen nach dem Eingang der Unterlagen erfolgen.

Falls Sie des Französischen mächtig sind – hier die Informationen zum Nachlesen. Auf der Website wird sogar ein Musterschreiben zur Beantragung der Erstattung angeboten. Falls Sie des Französischen nicht mächtig sind – hilft auch Google Translator sehr gut weiter.

Viel Erfolg!

Beantwortet von (6,750 Punkte)
ausgewählt von
+1 Punkt
...