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Hallo,

meine Familie (Ehefrau, 2 Teenager und ich), hatten eine Flug von Düsseldorf über Frankfurt nach Los Angeles gebucht. Wir sollten mit Lufthansa LH071 von Düsseldorf um 7:35 Uhr starten und um 8:25 Uhr in Frankfurt ankommen. Zum Umsteigen war unsere Zeit gut bemessen, denn unser Weiterflug sollte um 10:15 Uhr gehen, ebenfalls mit Lufthansa LH456. Unser Endflughafen Los Angeles hätten wir dann um 13:15 Uhr erreicht. Auf dem Rückflug war das gleiche, nur in umgekehrter Reihenfolge, also Abflug von Los Angeles mit Lufthansa LH457 um 15:10 Uhr, Zwischenlandung in Frankfurt mit Ankunft um 11:20 Uhr und Weiterflug, ebenfalls mit Lufthansa LH078, um 13:05 Uhr und Ankunft zuhause in Düsseldorf um 13:55 Uhr. Soweit der Plan, was wir auch so gebucht hatten.

Da die ganze Reise schon teuer genug war, entschieden wir uns bei der Ticketauswahl für Economy Basic, wo wir eh schon mehr als 3.600€ bezahlen mussten. Ich wusste zwar um den Vorteil von Economy Basic Plus, war mir aber zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass ich gerade dieses „Plus“ noch brauchen würde. Economy Basic Plus hat nämlich mehr Flexibilität bei Umbuchungen und Stornierungen.

Als ich später leider unsere Reise stornieren musste, hieß es im Fenster: Stornierung nicht möglich, verbrauchte Steuern und Gebühren sind erstattbar, nicht aber nationaler bzw. internationaler Zuschlag (steht auch in den ABB unter Punkt 5.1.3: https://www.lufthansa.com/cmn/de/geschaeftsbedingungen-1#4) Durch Anklicken des Fragezeichensymbols hinter dem Preis, konnte die Zusammensetzung der Steuern, Gebühren und Zuschläge aufgelistet vorfinden. Nachdem ich die Buchung storniert habe, forderte ich von Lufthansa den vollständigen Ticketpreis zurück. Da ich recherchiert habe, bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen:

Tarifbestimmungen das freie Kündigungsrecht auszuschließen unterliegt der Prüfung der §§305ff BGB und ist nach §§308 Nr.7a, 309 Nr.5b unwirksam. Nach §649 Satz 3 BGB sind demnach 95% des Ticketpreises zu erstatten.

Liege ich mit meinen Überlegungen falsch?

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Sie haben einen Flug von Düsseldorf über Frankfurt nach Los Angeles gebucht. Bei diesem hatten Sie die Wahl zwischen dem Economy Basic und dem Economy Basic Plus Tarif. Sie haben sich für den günstigeren Economy Basic Tarif entschieden. Nun wollen Sie den Flug stornieren. Die Fluggesellschaft hat die Stornierung jedoch im Falle des Economy Basic Tarifs ausgeschlossen und Sie fragen sich nun, ob dieses rechtens ist. 

Dazu hat das BGH folgendes entschieden:

BGH, Urteil vom 20.3.2018, Az. X ZR 25/17

 Der Kläger buchte einen Flug von Hamburg über Frankfurt nach Miami und von Los Angeles über Frankfurt nach Hamburg. Der Kläger begehrt von der beklagten Airline die Erstattung des gezahlten Flugpreises nach erklärter Kündigung des Vertrags. Der Buchung lagen für die innerdeutschen Teilstrecken die Buchungsklasse Economy und für die internationalen Teilstrecken die Klasse Premium Economy zugrunde, für die die Bedingungen der Beklagten folgende Regelung vorsahen:

"Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar."

Die Kläger erhielten auch nur diese nicht verbrauchten Steuern und Gebühren und fordern nun die Erstattung der Differenz.

Der BGH hat, nach dem die Klage in allen anderen Instanzen abgewiesen wurde, festgelegt, dass das Kündigungsrecht des Klägers durch die Beförderungsbedingungen der Beklagten tatsächlich vollständig ausgeschlossen werde könne. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts nach §649 BGB die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Eine Stornierung kann also wirklich wirksam ausgeschlossen werden.

Demnach könnte es leider tatsächlich rechtens sein, dass in Ihrem Fall die Flugstornierung ausgeschlossen wurde. 

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten. 

 

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