Sie haben einen Flug von Düsseldorf über Frankfurt nach Los Angeles gebucht. Bei diesem hatten Sie die Wahl zwischen dem Economy Basic und dem Economy Basic Plus Tarif. Sie haben sich für den günstigeren Economy Basic Tarif entschieden. Nun wollen Sie den Flug stornieren. Die Fluggesellschaft hat die Stornierung jedoch im Falle des Economy Basic Tarifs ausgeschlossen und Sie fragen sich nun, ob dieses rechtens ist.
Dazu hat das BGH folgendes entschieden:
BGH, Urteil vom 20.3.2018, Az. X ZR 25/17
Der Kläger buchte einen Flug von Hamburg über Frankfurt nach Miami und von Los Angeles über Frankfurt nach Hamburg. Der Kläger begehrt von der beklagten Airline die Erstattung des gezahlten Flugpreises nach erklärter Kündigung des Vertrags. Der Buchung lagen für die innerdeutschen Teilstrecken die Buchungsklasse Economy und für die internationalen Teilstrecken die Klasse Premium Economy zugrunde, für die die Bedingungen der Beklagten folgende Regelung vorsahen:
"Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar."
Die Kläger erhielten auch nur diese nicht verbrauchten Steuern und Gebühren und fordern nun die Erstattung der Differenz.
Der BGH hat, nach dem die Klage in allen anderen Instanzen abgewiesen wurde, festgelegt, dass das Kündigungsrecht des Klägers durch die Beförderungsbedingungen der Beklagten tatsächlich vollständig ausgeschlossen werde könne. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts nach §649 BGB die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Eine Stornierung kann also wirklich wirksam ausgeschlossen werden.
Demnach könnte es leider tatsächlich rechtens sein, dass in Ihrem Fall die Flugstornierung ausgeschlossen wurde.
Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.