Hallo,
dein Flug wurde vom 18.04. auf den 17.04. vorverlegt. Du fragst dich nun, was deine Möglichkeiten sind.
Dir könnten Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zukommen.
> Aus Artikel 7 der EU-VO könnten dir Ansprüche auf Ausgleichszahlungen wegen einer Annulierung zukommen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach für Sie zu finden, wenn Sie eingeben: EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Dein Flug wurde um einen Tag verschoben, und scheint auch eine andere Flugnummer bekommen zu haben. Daher liegt eine Annulierung vermutlich vor.
Solche Ansprüche können aber verfallen. Und zwar wegen außergewöhnlicher Umstände, siehe Artikel 5 Absatz 3:
(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Von außergewöhnlichen Umständen ist deiner Nachricht nichts zu entnehmen.
Insofern könntest du meiner Meinung nach einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 EU-VO haben.
> Infrage kommt außerdem ein Anspruch aus Artikel 8 EU-VO:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Danach hast du die Möglichkeit alternative Flugverbindungen zumindest zu erfragen und dahingehend Vueling zu kontaktieren, oder aber, im Sinne von a), die Flugtickets erstatten zu lassen - und dies auch, wenn du nicht direkt bei Vueling gebucht hast.
Dazu müsstest du dich mit Vueling in Verbindung setzen, und deine Ansprüche geltend machen. Wie ich deinen Updates entnehmen kann hast du dies getan, und eine vollständige Erstattung i.S.v. Artikel 8 EU-VO erwirkt.