Du bist von Miami nach Wien geflogen, und zwar hattest du zwei Business Class Tickets gebucht. Leider wurdet ihr auf Economy downgegraded, aber dafür mit 750 pro Person entschädigt - ihr nahmt dieses Angebot an. Du fragst dich, ob du dich mit dieser Entschädigung, die du bereits angenommen hast, nun zufrieden geben musst.
Im Fall von Up- und Downgrades ergeben sich Ansprüche aus Artikel 10 EU-VO:
(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.
Variante a) und b) treffen nicht zu, daher c): ein Anspruch auf eine Erstattung von 75 Prozent des Preises des Flugscheins würde dir meiner Meinung nach zustehen. Beziehungsweise, hätte dir zugestanden, da du das Angebot am Flughafen aber bereits angenommen hast kann ich mir vorstellen, dass du diesen Anspruch damit vertan und eine anderweitige Entschädigung bereits angenommen hast. Melde dich dazu doch noch einmal bei deiner Airline, falls du nicht zufrieden bist, unter Hinweis auf Artikel 10 EU-VO und suche das Gespräch.