Sie sind mit der Fluggesellschaft Air China von Auckland nach Rom geflogen.
Bedauerlicherweise ist Ihr Kindersitz inklusive Tasche und den darin befindlichen Utensilien abhanden gekommen.
Dieser Kindersitz wurde Ihnen jedoch mit einer Verspätung von 20 Tagen beschädigt ausgehändigt.
Sie fragen sich nun ob und wenn ja welche Ansprüche Sie gegen die Fluggesellschaft geltend machen können.
Aus Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens ergibt sich, dass
(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.
Den Schaden, der durch die Beschädigung von Reisegepäck entsteht hat der Luftfrachtführer zu ersetzen.
Eine Gepäckschädigung wird angenommen, wenn eine körperliche Verschlechterung und wertmindernde Einwirkung durch Substanzverletzung des aufgegebenen Reisegepäcks vorliegt, so etwa durch Brüche, Kratzer, Schrammen, Verbiegungen, Verschmutzungen.
Ihren Angaben zufolge liegt eine solche Beschädigung meines Erachtens nach vor.
Es eine Höchstgrenze bzgl. der Entschädigung von 1.131 Sonderziehungsrechten, was etwa 1.330 Euro entspricht.
BGH, Urteil vom 24.05.2000,(einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: BGH Az. I Zr 84/98 reise-recht-wiki.de)
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.
Hiermit sind alle Schäden gemeint, also die erlittenen finanziellen Einbußen. Empfehlenswert wäre es, wenn Sie möglicherweise noch die Quittung/Rechnung oder sonstigen Zahlungsbeleg vom Kindersitz als Nachweis vorzeigen könnten.
AG Bremen, Urteil v. 08.05.2007,(ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingiben: "4 C 7/07reise-recht-wiki")
Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden.
Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, (ganz einfach zu finden wenn Sie bei Google eingeben: "Az. 16 U 66/12reise-recht-wiki")
Bei der Bemessung der Entschädigung wird jedoch meines Erachtens nach auch der aktuelle Wert der Neubeschaffung mit einbezogen.
Sie haben den Kindersitz für 500€ gekauft und Ihnen wurden 300 € angeboten.
Meines Erachtens nach sollten Sie der Airline entgegenkommen und dieses Angebot annehmen.
Alternativ können Sie selbstverständlich zum Anwalt Ihres Vertrauens gehen und den Fall nochmal überprüfen lassen.
Möglicherweise bekommen sie sogar eine vollständige Erstattung, allerdings stellt sich die Frage ob sich der Aufwand auch unterm Strich für Sie finanziell rechnet.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.