Hallo CR,
du fragst dich, ob für deine Situation das Montrealer Übereinkommen gilt.
Bei deinem Flug nach Hoh-Chi-Minh City wurde dein Koffer von Vietnam Airlines verloren. Auch 2 Wochen später wurde er nicht wiedergefunden.
Das Montrealer Übereinkommen wurde wie du sagst tatsächlich nur von China und nicht von Vietnam unterzeichnet. Deine Frage ist dabei ja auch, ob das wichtig ist. Es ist so, dass du von China nach Vietnam und zurück geflogen bist. Das Montrealer Übereinkommen gilt immer dann, wenn der Abflugort und der Bestimmungsort in je einem Vertragsstaat liegen. Für etwaige Ansprüche aus dem MÜ müssten daher sowohl China, als auch Vietnam Vertragsstaaten des MÜ sein. Dem ist nicht so.
Es könnte aber sein, dass Vietnam das Warschauer Abkommen unterzeichnete.
Das Verhältnis zwischen dem MÜ und dem WA regelt Art. 55 des MÜ:
Artikel 55 - Verhältnis zu anderen mit dem Warschauer Abkommen zusammenhängenden Übereinkünften
Dieses Übereinkommen geht allen Vorschriften vor, die für die Beförderung im internationalen Luftverkehr gelten
1. zwischen Vertragsstaaten dieses Übereinkommens aufgrund dessen, dass diese Staaten gemeinsam Vertragsparteien folgender Übereinkünfte sind:
a) Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (”Warschauer Abkommen”)
Das WA ist der Vorgänger des Montrealer Übereinkommens, und wurde für viele Staaten bereits durch dieses ersetzt.
So wie ich es aber dieser aktuellen Liste des ICAO entnehmen kann, hat Vietnam auch das Warschauer Abkommen nicht unterzeichnet. Dort wird Vietnam nicht aufgeührt.
Deshalb kann ich mir vorstellen, dass dir leider keine Entschädigungsansprüche aus einem der Abkommen zustehen - sie wurden zwischen diesen beiden Staaten nicht geschlossen. 20 USD scheint dann wohl das zu sein, was Vietnam Airlines dann als Entschädigung vorsieht.
Einmal zum Vergleich die Lage nach dem Montrealer Übereinkommen, und genauer nach Artikel 17 Absatz 2 S. 1 MÜ bei einem Kofferverlust:
(1) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, daß ein Reisender getötet oder körperlich verletzt wird, jedoch nur, wenn sich der Unfall, durch den der Tod oder die Körperverletzung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat.
(2) Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: " AG Frankfurt Az.: 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen.
Den Urteilen und Artikel 17 des Montrealer Übereinkommens nach hat die Fluggesellschaft den entstandenen Schaden zu ersetzen, das heißt, jeden materieller Schaden bis zur Obergrenze von etwa 1.300 Euro. Dies bestätigt auch das Urteil des AG Frankfurt aus 2011.
20 USD erscheinen mir vor diesem Hintergrund, und auch vor dem vermutlich höheren Wert deines Koffers, eher dürftig. Wenn Vietnam Airlines deine Koffer verloren hat, dann ist auch diese Airline dein Ansprechpartner. Diese Airline hat ihren Sitz in Hanoi, Vietnam.