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Wir hatten eine Pauschalreise in die Türkei für die ganze Familie, die Oma und eine Freundin unserer Tochter gebucht. Nach der Buchung hat uns das Reisebüro die Unterlagen und die Buchungsbestätigung zugesendet. Ich muss zugeben, dass wir den Urlaub sehr lange im voraus gebucht haben, da es für uns mit so vielen Personen (7 Personen) sonst zu teuer geworden wäre. Als ich dann eine Woche vor Urlaubsbeginn nach unserem Flug gewschaut habe, war der weder beim Flughafen noch bei der Fluggesellschaft angeschlagen. Ich habe mir nichts dabei gedacht, aber 3 Tage vor Abflug trotzdem nochmal beim Reisebüro sicherheitshalber nachgefragt. Die wussten auch nichts genaues und wollten bei TUI nachfragen. Einen Tag vor Abflug erhielt ich dann den Anruf vom Reisebüro, dass TUI jetzt leider unseren Mittagsflug auf einen Flug um 6 Uhr morgens verlegen musste und auch nicht mehr ab Hannover fliegenwürde. Wir waren völlig geschockt, da wir mit Kindern reisen und nicht nachts um 2 Uhr aufstehen können, um zu einem Flughafen 450 Kilometer von uns entfernt zu fahren. So hatten wir das auch überhaupt nicht gebucht.

Darf TUI einfach so ohne uns zu informieren, die Abflugzeiten um 7 Stunden vorverlegen und dann auch noch einfach den Flughafen änder? Wir wollen nicht 5300 Euro zahlen, um dann plötzlich etwas ganz anderes zu bekommen. TUI sagte dem Reisebüro, dass man die über die leider notwendigen Änderungen informiert hätte. Die Frau vo Reisebüro versicherte mir aber, dass das nicht stimmt.

Was können wir da machen?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
+19 Punkte

12 Antworten

+9 Punkte
Natürlich kann TUI nicht einfach so die Reisezeiten ändern. Da gab es doch letztens ein Grundsatzurteil, dass Flugzeiten verbindlich sind.

Da werdet ihr wohl was machen können.
Beantwortet von (6,180 Punkte)
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TUI mit einem letzten Anschreiben in Verzug setzen (Frist geben, Kontonummer angeben): Wenn die nicht zahlen Anwalt einschalten.
Beantwortet von (6,900 Punkte)
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Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
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Natürlich dürfen die nicht einfach mir nichts dir nichts die Zeiten UND DANN auch noch den Flughafen ändern. Ich würd mal schätzen, dass ihr den kompletten Reisepreis zurückverlangen könnt.
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STOP !

Leute, hier wird gepostet was das Zeug hält. Aber kaum einer sagt klar, was Sache ist. Ich hatte mit meinen Kollegen eine Reise mit TUI gebucht. Am Flughafen sagte uns TUIfly dann plötzlich, dass der Flug auf spätabends verschoben wäre. Sonst nichts. 

NATÜRLICH waren wir uns auch unsicher, ob wir die Entschädigung wegen der Flugverspätung fordern durften, da das bei uns zusammen immerhin 10800 € ausmachte und ein Vielfaches des Reisepreises war, den wir überhaupt bezahlt hatten. Aber genau das ist schon der ERSTE FEHLER aller Passagiere: Selbstzweifel.

Wer sich nicht erhobenen Hauptes und selbstsicher an die Fluggesellschaft wendet, hat schon verloren. Der kleinste Zweifel wird von den Fluggesellschaften ausgeschlachtet. Ich denke, dass unser Fehlöer war, dass wir in unseren Briefen zu nett waren. Wir hätten es machen sollen wie einige hier im Forum: SOFORT KNALLHART eine Frist setzen und danach zum Anwalt. Wir waren leider etwas zu zaghaft und haben immer wieder selbst versucht, TUIfly zu überzeugen. Hat nichts gebracht.

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass nur konsequentes Handeln hilft:

1. Brief mit Forderung und sofort auch einer kurzen FRIST an Fluggesellschaft PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN schicken. Sagen, dass nach Ablauf der Frist sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

2. Ist die Frist abgelaufen, einen Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommt eh nichts.

Und bei uns war es echt GENAUSO wie viele hier posten. Erst nachdem wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hatten, hat die TUIfly reagiert. Dann aber (zu unserer großen Überraschung und Freude cheeky gleich mit einem Scheck über 10 Tausend euro).

Leider posten hier alle meistens, wenn es schon zu spät ist. Also, für die die wissen wollen, wie man an die Entschädigung gelangt, hier nochmal das Ergebnis

yescool

 

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Honi soit qui mal y pense

Die Fluggesellschaften sind schlau. Sehr schlau. Und die meisten Flugpassagiere sind menschlich, was leider bedeutet: ehrfürchtig, scheu, zaghaft und träge! Ja, das will keiner hören. Ist aber Fakt.

Die großen europäischen Fluggesellschaften müssen gesetzliche Verbraucherrechte einhalten. Bei Flugverspätung ist gesetzlich eindeutig geregelt, dass die Airlines eine Entschädigung zahlen. Wollen sie aber nicht.

Die Fluggesellschaften müssten bei einem durchschnittlichen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastverordnung 261/2004 über 416,66 EUR pro Person !!! (250 EUR / 400 EUR / 600 EUR) und bei über 132.500 Flugverspätungen in Europa (alleine im Jahr 2012) eigentlich über 55 Millionen Euro gesetzlich festgeschriebene Entschädigung an Flugpassagiere zahlen. Da die Fluggesellschaften das aber einfach nicht wollen, gehen die eiskalt betriebswirtschaftlich vor:

20 „Sachbearbeiter“ im Service-Center im Kundenmanagement (sprich: mit einem Wochenendkurs angelernte Hilfskräfte, die Verbraucher in den „Orbit“ des Kundendialogs schießen, Stichwort: Hinhalte- und Verzögerungstaktik) der Fluggesellschaft kosten jährlich ca. 500000 EUR. Damit hält man sich schon Mal 99% aller „hartnäckigen“ Verbraucher vom Halse, die dann auf die von den 20 Mitarbeitern zusammengebastelten Schreiben glauben, was sie vorgesetzt bekommen und ihre Fluggastansprüche fallen lassen.

Die restlichen 1% der „ganz hartnäckigen“ Flugpassagiere werden dann eben mit einem Fluggutschein abgespeist oder man zahlt eben doch die gesetzlich zustehende Entschädigung: Kostenpunkt weit unter > 100000 EUR.

Macht Kosten von weit unter einer Millionen EUR gegenüber 55 Millionen EUR, die man eigentlich gesetzlich zahlen müsste.

ERSPARNIS für die Fluggesellschaften: 54 Millionen EUR!!!!

Davon kann man dann natürlich noch PR-Agenturen, Lobby-Agenturen in Brüssel und Berlin und Anwaltskanzleien bezahlen, die dann bei den Politikern den Dauer-Blues auflegen, wie teuer doch so gesetzliche Fluggastrechte sind und dass man doch viele Millionen Euro jährlich dafür zahlen müsste und dass die Fluggastrechte abgeschafft gehören und so weiter und so fort. Ach ja, dass Fluggesellschaften auch noch von der Umsatzsteuererhebung befreit sind, ist ja selbstverständlich. Eine Extrawurst schließt sich an die andere an.

Das nennt sich Demokratie. Oder Rechtsstaat. Oder beides.

Hat sich schon mal jemand gefragt, warum die Fluggesellschaften trotz Nachfragen (sogar von Bundestagsabgeordneten) nie genaue Zahlen über die tatsächlich ausgezahlten Summen aus Fluggastrechten der VO 261/2004 nennen, sondern sich immer im Gejammer mit ungefähren Zahlen verstecken!?

Und da wundert sich noch jemand über Politikverdrossenheit!?

Ich jedenfalls lasse mich nicht von den Fluggesellschaften an der Nase herumführen. Wofür gibt es von Steuerzahlern gesponserte Gerichte in Deutschland? Wofür gibt es Fluggastgesetze? Die Airline wird von mir hören. Ganz sicher.

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@BanksyDANKE für deinen tip. habe vor 6 wochen bei der kanzlei angerufen und die sache mit rechtsanwalt Bartholl persönlich besprochen. Herr Bartholl war wirklich sehr nett und man merkte sofort, dass der sich richtig auskennt. Der kannte sogar die Namen der Mitarbeiter bei der Fluggesellschaft ohne dass ich was gesagt hätte. Ein Unterschied wie tag und nacht zu meinem vorigen anwalt.

unser fall ist ja wegen der vielen leute und der Umbuchung am Zwischenstop nicht ganz einfach. daher hätten wir am besten sofort zu einer Fachkanzlei gehen sollen. Aber wie es so ist: man guckt erstmal, wer am einfachsten und billigsten einem helfen kann. GROSSER FEHLER. Weiß ich jetzt auch. Nächstes Mal gehe ich sofort zu einem Fachanwalt. 

UPDATE: Jetzt haben wir unsere Entschädigung bekommen. Banksy, du müsstest eigentlich eine Provision für die vermittlung der kanzlei erhalten. TOP!

Ich kann für alle Teilnehmer der Reisegruppe sprechen: Wir empfehlen die Fachkanzlei Bartholl BLS aus Berlin (etwas schwer zu finden, am besten nach rechtsanwalt jan bartholl suchen). In unserem Fall hat alles reibungslos geklappt und wir sind glücklich über unsere 6800 euronen cheeky

 

Beantwortet von (9,170 Punkte)
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Zu der Frage,

 

natürlich muss eine Veränderung der Flugzeiten und des Flughafens nicht einfach hingenommen werden. Es gilt für solche sogenannte Mangelfälle, also grob gesagt alle Umstände, die so nicht geplant und vereinbart waren, übergreifend das Pauschalreiserecht des BGB. Verschiedene Fragen sind für den vorliegenden Fall relevant:

1. Welche Ansprüche bestehen bei einer mangelhaften Pauschalreise?

2. Was passiert bei einer Reisezeitänderung oder einer

3. Flughafenänderung?

4. Besteht nicht eine Informationspflicht des Reiseveranstalters?

 

(1) Allgemeine Ansprüche des Reisenden bei Reisemängel während einer Pauschalreise

Die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ergeben sich aus §§ 651 a-m BGB. Demnach hat der Reisende bei Reisemängeln

1. Anspruch auf Schadensersatz, in bestimmten Fällen auch für vergangene Urlaubsfreude

2. Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Pflichtverletzung bei einer Verspätung

3. Anspruch auf Kündigung der Reise bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch die Verspätung

Der Umfang des jeweiligen Anspruches bestimmt sich nach der Intensität des Reisemangels. Handelt es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung während der Reise, oder um eine bloße Unannehmlichkeit? Im Streitfall entscheidet das Gericht darüber, welcher Ausgleich infolge des konkreten Mangels angemessen ist.

 

(2) (angekündigte) Reisezeitänderung

Im deutschen Pauschalreiserecht gilt, dass der Fluggast immer mit einer gewissen Verspätung bei der Beförderung zu rechnen hat. Abhängig von der Flugstrecke sind daher regelmäßig schon unangekündigte Verspätungen zwischen 2 und 4 Stunden hinzunehmen.

AG Kleve, Urteil vom 22.02.1996, Az. 3 C 750/95 (nach der Sucheingabe“ 3 C 750/95 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden) - Eine Flugverspätung zwischen 4 und 5 Stunden liegt bei einem Charterflug noch im Bereich des Hinnehmbaren und führt nicht zur Reisepreisminderung.

 

Ebenso wie die Verspätung wurde auch die Flugzeitänderung regelmäßig als bloße Unannehmlichkeit angesehen, die nicht zur Reisepreisminderung oder Ähnlichem berechtigte. Durch die hinzukommende Ankündigung lag auch die Flugzeitänderung um mehrere Stunden oft im Bereich des Zumutbaren.

So etwa AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az. 18 C 14/96 (nach der Sucheingabe“ 18 C 14/96 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden) - Eine Vorverlegung des Abfluges um 5 Stunden ist nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren und berechtigt daher nicht zur Reisepreisminderung. Bei Charterflügen ist nach Ansicht des Gerichtes eine Flugzeitenverspätung von bis zu 8 Stunden zu tolerieren.

 

Doch keine Regel ist ohne Ausnahme. Unter gewissen Voraussetzungen können auch infolge einer Flugzeitenänderung Reisepreisminderungsansprüche entstehen, wenn durch die Flugzeitenänderung ein Reisetag verloren geht oder die Nachtruhe beeinträchtigt wird.

So etwa:

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000, Az. 318c C 128/00 (nach der Sucheingabe“ 318c C 128/00 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden).

AG Hamburg, Urteil vom 05.09.1995, Az. 9 C 1182/95 (nach der Sucheingabe“ 9 C 1182/95 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden).

 

Wird die Nachtruhe durch die Flugzeitenänderung hingegen nicht Beeinträchtigt, liegt eine bloße Unannehmlichkeit vor, die nicht zur Reisepreisminderung und Schadensersatz berechtigt, wenn ein entsprechender Vorbehalt bezüglich der Flugzeitenänderung in den AGBs des Reiseveranstalters zu finden ist.

So etwa AG Rostock, Urteil vom 21.03.2012, Az. 47 C 390/11 (nach der Sucheingabe“ 47 C 390/11 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden)

Anmerkung: Ein vertraglich festgelegter Änderungsvorbehalt ist wirksam und verstößt nicht gegen die Regelungen des BGB zu den AGBs, wie es das AG Hannover in seinem Urteil vom 26.11.2002, Az. 555 C 10563/02 (nach der Sucheingabe“ 555 C 10563/02 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden) festlegte.

 

(3) Flughafenänderung

Auch eine Flughafenänderung stellt einen Reisemangel dar. Der Betroffene hat dann Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz nach § 651 d BGB und § 651 f BGB. Der Schadensersatz betrifft dabei vor allem die Unkosten, welche der Reisende hatte, um zu dem anderen Flughafen zu gelangen.

 

(4) Informationspflicht des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter muss den Betroffenen so früh über die Änderung informieren dass dieser den geänderten Flug/ die geänderte Reise noch zumutbar antreten kann. In seinem Urteil entschied das AG Bad Homburg am 08.11.2000, Az. 2 C 2165/00-21 (nach der Sucheingabe“ 2 C 2165/00-21 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden) beispielsweise, dass eine Information 5 Tage vor Reisebeginn ausreicht. Herangezogen werden können auch die Unterrichtungszeiten aus Art. 5 der VO (EG) Nr. 261/04.

Der Passagier ist nach dieser Verordnung mindestens zwei Wochen vor Flugantritt zu informieren. Die Frist kann sich verkürzen, wenn die Fluggesellschaft beispielsweise einen (vergleichsweisen) Alternativflug anbietet.

Eine fehlende oder fehlerhafte Information ist als separater Reisemangel zu betrachten, der schon für sich Ansprüche begründet.

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Als Flugpassagier ist man der Spielball der Fluggesellschaften. Die machen mit uns Reisenden, was sie wollen. Auf unserem Flug nach Griechenland war es einfach unsäglich, wie mit den Menschen (ja, liebe Fluggesellschaften, noch einmal zum Mitschreiben. wir sind Menschen) umgegangen wurde. Ältere Senioren wurden stundenlang einfach stehen gelassen. Familien mit Kleinkindern haben die nicht die Bohne interessiert.

Wenn das Gesetz eindeutig 400 Euro für solche Verspätungen zuspricht, aus welchem Grund sollte ich dann bei so einem Verhalten der Fluggesellschaft auf diese gesetzliche Entschädigung verzichten? Bitte, liebe Condor, nenn mir einen, nur einen guten Grund, weshalb ich auf die Flugentschädigung verzichten sollte??

Genau! Es gibt keinen. Und daher werde ich diese Entschädigung aus dem Gesetz bis zum bitteren Ende verfolgen. Koste es was es wolle. So lasse ich mich nicht entmenschlichen. Und wenn ich es nur für die armen Mitreisenden tue, die sich von der Fluggesellschaft abschrecken und einlullen lassen. Die armen werden wahrscheinlich von ihrem gesetzlichen Anspruch gar nichts wissen. Und dann glaubt die Condor Flugdienst GmbH auch noch, mich damit abhalten zu können, weil angeblich aus deren Verkehrsleitzentrale verlautete, dass ein unerwartet aufgetretener Flugsicherheitsmangel zu der Flugverspätung geführt haben soll.

Ihr haltet mich für sehr einfältig. Gut, bitte schön. Dann habt ihr eure Rechnung nur ohne mein Beharrungsvermögen gemacht. Vielleicht bin ich in euren Augen dumm. Einfältig. Leicht abzuspeisen. Vielleicht. Aber ich bin ganz sicher zäh und unnachgiebig. 

Wir werden sehen, wer am Ende Recht behält.

Die Post von meinem Anwalt ist unterwegs.

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@ RollingX:

@ Silbermann2:

DANKE! DANKE! DANKE!

Ich bin euch echt zu Tausend Dank verpflichtet. Eigentlich bin ich nicht der Typ, der in Foren postet oder sowas groß durchliest. ich war aber dermaßen verärgert über die Fluggesellschaft und deren Verhalten, dass ich mir geschworen hatte, die so nicht davonkommen zu lassen. Man ist ja als einsamer Flugpassagier völlig alleine gegen die großen Fluggesellschaften. Dann bin ich auf eure posts gestoßen und bin eurem tipp gefolgt, die Sache sofort einem Spezial-Anwalt zu übergeben.

Ich kann es echt kaum glauben, aber die Kanzlei hat meinen Fall angenommen und mir gestern nachmittag mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft jetzt die Entschädigung von 2400 euro zahlt!!! Das ist einfach super. Ohne euch hätte ich das Geld nicht erhalten. DANKE für eure Tipps. das ist echt ein klasse forum.

ich werde vrrsuchen, meinen fall hier in den nächsten Tagen auch einzustellen. Ich muss aber die ganzen Unterlagen vorher scannen.

ALSO an ALLE nochmal BESTEN DANK und KOPF HOCH, ihr erhaltet euer Geld, wenn ihr es geschickt genug angeht und einen guten Anwalt zur seite habt.

Beantwortet von (8,200 Punkte)
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