Hallo Willy,
du hast eine Pauschalreise gebucht, und zwar von Köln nach Lanzerote. Dein Abflugort wurde nun geändert, und zwar auf Düsseldorf. Damit bist du nicht einverstanden, und hat auf deine Nachfrage bei FTI leider nur eine negative Rückmeldung erhalten.
Du fragst dich, ob du mit einem Taxi von dir aus Köln nach Düsseldorf fahren kannst und FTI die Kosten dafür innerhalb deinem gebuchten "Transfer zum Flug" übernehmen muss. Oder aber, ob du kostenlos stornieren kannst.
Bei einer Pauschalreise richten sich meiner Meinung nach deine möglichen Ansprüche erst einmal nach § 651 a - m BGB. Dort ist der von dir abgeschlossene Reisevertrag verbrieft.
Aus § 651e BGB ist etwas wegen der von dir gewünschten Stornierung zu entnehmen - danach kann bei Vorliegen eines Mangels der Reisevertrag kostenfrei gekündigt werden:
(1) Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
§ 651c BGB sagt dazu näher über einen Mangel:
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Es müsste also denke ich ein Mangel vorliegen. Vielleicht ist der Wechsel des Flughafens so ein Mangel.
AG Kleve, Urteil vom 20.01.1999, Az.: 3 C 564/98 (einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: AG Kleve AZ.: 3 C 564/98 reise-recht-wiki.de)
Änderung des Abflugortes von Paderborn auf Münster durch den Reiseveranstalter. Führte zu einer Minderung in Höhe von 5 % des Tagespreises pro Stunde.
AG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.1998, Az.: 25 C 7283/98 (einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: AG Düsseldorf AZ.: 25 C 7283/98 reise-recht-wiki.de)
Umbuchung von Hannover auf Leipzig (und anschließender Weitertransport mit dem Bus). Führte zu einer Minderung in Höhe von 50 % bezogen auf den Tagespreis pro betroffenen Tag.
So wie ich die Urteile verstehe kann die Umbuchung auf einen anderen Flughafen durchaus einen Mangel darstellen. In den Urteilen ging es um Minderungen, nicht um Kündigungen - aber in beiden Fällen hat ein Mangel bejaht zu werden, insofern denke ich, dass die Voraussetzungen die gleichen sind. Dann dürfte glaube ich auch eine Kündigung möglich sein.
Ich denke, dass du dich bei deinem Reiseveranstalter melden und ihm dies mitteilen könntest, wenn du weiterhin kündigen möchtest.
Von der Übernahme von Reisekosten ist den §§ 651 a - m BGB meiner Meinung nach nichts zu entnehmen.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass an dieser Stelle die EU-Fluggastrechteverordnung weiterhelfen könnte.
Dnach ergeben sich aus Artikel 9 EU-VO Ansprüche auf Betreuungsleistungen:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
Ansprüche aus Artikel 9 ergeben sich dann, wenn nach Artikel 5 EU-VO eine Annulierung gegeben ist:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und (...)
Aus Artikel 5 Absatz 1 b) ergibt sich allerdings, dass Ansprüche aus Artikel 9 c) nur dann möglich sind, soweit der neue Flug am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des nächsten Fluges liegt.
Ich könnte mir also vorstellen, dass, da bei dir der Flug nicht um einen Tag verschoben wurde, keine Ansprüche aus Artikel 9 bestehen.
Aber du schreibst, dass du "Inklusive Transfer zum Flug" gebucht hast. Es klingt für mich, als müsste dein Reiseveranstalter dir die Reisekosten zum Flug bezahlen - nur die Konditionen sind mir nicht bekannt. Ich weiß leider nicht was das bei deinem Reiseveranstalter genau beinhaltet oder bedeutet. Insofern denke ich es wäre hilfreich, wenn du beispielsweise die zugehörigen AGB lesen würdest. Oder du besprichst deine Idee mit dem Taxi noch einmal mit deinem Reiseveranstalter.