Hallo Martin,
du hast ein Ticket über Kissandfly.at gebucht. Kissandfly ist ein Fluchbuchungsportal, die Airline war Condor. Condor bestätigte deinen Flug auch. Ich verstehe in diesem Zusammenhang leider nicht genau, was du dazu noch mit Thomas Cook zu tun hast.
Dein Flug wurde von Condor auf jeden Fall annuliert, so sagst du. Du möchtest deshalb den Ticketpreis wieder. Condor weigert sich, und Kissandfly ebenso.
Auf die VO 261/2004 nimmst du ja bereits Bezug, an diese EU-Fluggastrechteverordnung würde auch ich denken, um mögliche Ansprüche für dich ausfindig zu machen.
Eine Annulierung nach Artikel 5 EU-VO scheint ja vorzuliegen, Condor informierte dich genau darüber.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Artikel 5 verweist, wie du zu wissen scheinst, weiterhin auf Artikel 7, 8 und 9 EU-VO. Es geht dir um die Erstattung deines Tickets.
Der Vollständigkeit halber möchte ich sagen, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 vermutlich ohnehin nicht besteht, da du mehr als 2 Wochen im Voraus über die Annulierung informiert worden bist - siehe Artikel 5 c) EU-VO.
Nach Artikel 8 EU-VO kannst du bei einer Annulierung aber eine Erstattung des Ticketpreises verlangen:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde,
Dort wird auf die Modalitäten aus Artikel 7 Absatz 3 hingewiesen:
(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.
In diesem Absatz wird ausdrücklich der Fluggast als Gläubiger genannt. Condor hat also als zuständiges Luftfahrtunternehmen an dich zu leisten wie ich dem entnehme, und nicht an Kissandfly. Rein logisch ist für mich fraglich, was dein Geld bei Kissandfly zu suchen hätte - du hast Condor den Flug bezahlt, Kissandfly nahm lediglich eine vermittelnde Position ein, und insofern sollte das Geld für den Flug auch bei Condor sein, nicht bei Kissandfly.
Deshalb denke ich, dass nicht Kissandfly an dich den Betrag des Tickets auszuzahlen hat, sondern eben Condor - Kissandfly ist nach meiner Ansicht lediglich ein Flugbuchungsportal, das Flüge vermittelt.
Ich könnte mir also vorstellen, dass du richtig liegst, um deine Frage zu beantworten. Der Ansprechpartner ist denke ich Condor. Das ist nur meine persönliche Meinung, und da du schon negative Rückmeldungen von beiden Seiten bekommen hast könnte es denke ich vielleicht hilfreich sein einen Anwalt zu konsultieren - wenn du klagen möchtest, war das vermutlich ohnehin schon dein Gedanke.