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Uääääääähhhhhhhhhhhhh...... crying

Mama, Mama, darf der böse Onkel das!? crying

cool

Beantwortet von (5,470 Punkte)
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Häh!? crying

So dämliche Fragen gibts doch gar nicht.

Niemand kann mir erzählen, dass er glaubt, eine Beratung beim Anwalt wäre kostenlos. Man kanns ja mal versuchen, aber die Gerichtsurteile zeigen ja, dass man sich ganz sicher eine rote Nase holt.

Wohl auch zu recht.

Kostenlos macht heutzutage doch NIEMAND mehr was.

Beantwortet von (6,510 Punkte)
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@ PomLat: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Fragesteller hier echt nicht kapiert, worum es geht. Der ist der typische Besserwisser, der es nicht einsehen will. Deshalb bekommt er von mir auch kein Stück Mitleid. Der weiß genau, dass er die Kohle zahlen muss, will sich aber jetzt NACHDEM alle für ihn ihren Kopf hingehalten haben, nichts mehr von irgendwelchem Geld wissen, dass er zahlen soll.

Natürlich verurteilen Gerichte solche Leute ZU RECHT ohne Gnade. Stellt euch mal vor, jeder würde wie der Poster durch die Welt rennen, Sachen benutzen, verbrauchen, zerstören, etc. OHNE DAFÜR EINSTEHEN ZU WOLLEN. Na bravo, da wäre aber übermorgen alles aus.

Die eigentliche Frage ist doch, weshalb solche Leute dann noch nach Suche auf unterstützung lechzend durch die Foren posten, um noch irgendwo einen Dummen zu finden, der sie in ihrer irren Rechtsauffassung bestärkt. Ich schätze, solche Leute bräuchten weniger einen Rechtsanwalt, als eher einen guten Psychiater.
Beantwortet von (8,450 Punkte)
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Es ist zuzugeben, dass die Abrechnung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts (insbesondere gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) im Einzelfall sehr schwierig sein kann. In den Tiefen des RVG wird selbst vielen Rechtsanwälten schwindelig.

Die ERSTBERATUNG und die Abrechnung der gesetzlichen Gebühren für die Erstberatung ist jedoch die wohl einfachste Gebühr des RVG.

Dabei ist die Länge einer Erstberatung tatsächlich - wenn überhaupt - nur ein - schwaches - Indiz für die Höhe der Erstberatungsgebühren. Viel wesentlicher sind die Hintergründe des Sachverhalts (also des Gegenstands der Erstberatung), wie z.B.:

-Um was ging es in der Erstberatung?

-Welche Forderungspositionen und Ansprüche wurden dem Grunde und der Höhe nach erörtert?

-Wie wichtig war der Sachverhalt für den Kunden?

-Welcher Rat wurde erteilt?
Beantwortet von (5,560 Punkte)
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JA, DARF ER:

§ 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Beantwortet von (6,030 Punkte)
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DARF DER DAS???

Junge Junge, was es für (Mit-) Menschen unter uns gibt! Sobald es ans Geld geht, schaltet der Verstand aus laugh

WIESO WESHALB WARUM sollte ein Rechtsanwalt die gesetzlich festgelegte Erstberatungsgebühr NICHT berechnen dürfen? Muss ich das verstehen? 

coolcrying

Beantwortet von (4,680 Punkte)
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Krass das scheint ja echt so was wie Leistungskreditbetrug zu geben, wenn man seine Rechnung nicht zahlt. Das ist ja heftig. Wird man wegen sowas echt angeklagt? 

pu, ich gebe zu, dass ich bei der Zahlung von rechnungen bisher auch immer etwas "abgewartet" habe. Da zahl ich dann doch lieber, bevor ich ein Inkassobüro vor meiner Tür habe oder auch noch wegen Leistungskreditbetrug angeklagt werde. Was es alles gibt. Man lernt immer wieder dazu.

Beantwortet von (9,170 Punkte)
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cheeky

Jeder halbwegs erfahrene Anwalt weiß:

DER GRÖßTE FEIND DES ANWALTS IST DER EIGENE MANDANT.

Da gibt es sogar ganze literarische Abhandlungen drüber:

Rolf Ehlers: Readers Edition

Friedrich Graf von Westphalen (ZIP 5 / 11987): Der Mandant als Feind des Anwalts

Es ist einfach eine Tatsache: Rechthaberische Querulanten nehmen sich früher oder später IMMER den eigenen Anwalt als Projektionsfläche für nicht erfüllte Hoffnungen, enttäuschte Erwartungen oder (imaginäre) Kränkungen. Das ist eben in deren Persönlichkeit so angelegt. Die können nicht akzeptieren, dass sie es selbst sind, die Fehler begangen haben.

Süß sind unerfahrene Anwälte, die dann mit solchen Leuten noch diskutieren. Ich war mal in einer Kanzlei angestellt, da war es völlig normal, dass die eigenen Mandanten nach Zusendung der Rechnung fast immer rumkrakeelten. Die älteren Anwälte haben da nur drüber geschmunzelt und die Sache sofort an den "Henker" weitergegeben. So hieß der Anwalt in der Kanzlei, der die Forderungen eingetrieben hat. Und der hatte es in sich: Der hat Querulanten richtig fertig gemacht. DIe haben im Endeffekt Tausende DM draufzahlen müssen, nur weil sie zu blöd waren, sich mit den eigenen Anwälten anzulegen.

Es ist irgendwie niedlich, wie Leute so blind sein können, sich mit einem Anwalt anzulegen. Wenn Anwälte was können, ist es richtig Austeilen in Rechtssteiigkeiten. Die wollen doch vor Gericht, aber das raffen so Leutchen eben nicht. Das Gericht ist das Spielfeld, auf dem sich Anwälte auskennen. Vor Gericht ist gegen einen Anwalt kein Spiel zu gewinnen.

PS: Die Seniorpartner der Kanzlei hatten demgemäß auch immer den größten respekt vor solchen Leuten, die dann die Rechnung bezahlt haben, aber nochmal freundlich und sachlich Kritik geübt hatten. Die wurden echt respektiert. Die wurden sogar manchmal noch zum Essen eingeladen. Über die anderen krähenden Hühner wurde nur gelacht...

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Liebe Grüße S.H.K.:

 

"We are very good lawyers for our own mistakes, but very good judges for the mistakes of others"

Beantwortet von (2,990 Punkte)
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Arme Leute. Wirklich ganz arme Seelen, solche Menschen.

Verlangen anderen immer alles ab. Alles. Wenn sie dann ihren eigenen Beitrag leisten sollen, wird abgeblockt, verneint, gelogen und getan, was das zeug hält blush

WEN SIEHST DU IM SPIEGEL?

Schau einfach mal in den Spiegel und frag dich, ob du das wirklich so willst?

Beantwortet von (7,010 Punkte)
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