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Hallo, wir haben von Air Berlin wegen Verspätung von unserem Flug von Palma de Mallorca nach Düsseldorf noch einen Gutschein offen. Jetzt ist Air Berlin ja in der Insolvenz und wir wissen nicht wie wir jetzt an unsere Entschädigung kommen. Eigentlich stegen uns ja 1600 Euro Entschädigung zu und wir haben gegenüber Air Berlin auch nie den -gutschein so akzeptiert, dass wir denen geschrieben hätten und gesagt haben, den nehmen wir.

Können wir den Gutschein jetzt wieder als Entschädigung, also das Geld, also 1600 Euro umtauschen? Wir haben den Gutschein eigentlich nie akzeptiert.

Wie könnten wir an die Flugentschädigung kommen?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Hallo,

Sie haben aufgrund einer Flugverspätung wohl einen Anspruch aus Art. 7 der europäischen Fluggastrechteverordnung auf Ausgleichszahlungen offen. Ausführendes Luftfahrtunternehmen war AirBerlin. Die Airline gab Ihnen lediglich einen Gutschein obwohl Sie diesen nie gefordert hatten. Zudem kommt nun das Problem auf, dass die Airline nun Insolvenz angemeldet hat.

Bei Annullierungen uns Verspätungen haben Fluggäste regelmäßige einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen, solange diese nicht rechtzeitig im Voraus informiert werden oder sogenannte außergewöhnliche Umstände vorlagen. Diese Entschädigung muss die Airline dann den Betroffenen auch zahlen. Die Entschädigungshöhe beträgt pauschal zwischen 250-600 Euro.

Bei AirBerlin sieht das aufrgund der bestehenden Insolvenz nun etwas anders aus. Denn AirBerlin muss nun für diejenigen Flüge Ausgleichsleistungen zahlen, die nach dem Insolvenzantrag vom 15.08 gebucht und bezahlt wurden. Dafür wurde extra ein Treuhand-Konto angelegt. Für den Fall, dass sie vor dem 15. August gebucht haben, wird diese Zahlung höchstwahrscheinlich nicht eintreten, denn dieses Geld ist höchstwahrscheinlich schon die Insolvenzmasse eingeflossen. Als Gläubiger könnten Sie allerdings Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Tatsächlich wird ein solches Verfahren allerdings Jahre dauern und die Wahrscheinlichkeit aus der Masse befriedigt zu werden, ist äußert gering, da Passagiere nicht „an erster Stelle“ stehen.

 

Bezüglich des Gutscheins gilt es zu erwähnen, dass diese Ausgleichsleistungen in Form eines Gutscheins geleistet werden können, wenn der Betroffenen dem ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dies bedeutet, dass der Reisende wählen kann, ob er das Geld bar oder als Scheck bekommt oder in Form eines Gutscheins erhalten möchte. Haben Sie nicht ausdrücklich zugestimmt, so sehe ich keinen Grund, warum diese Leistung nicht in Geld gezahlt werden sollte. Zumindest falls eine solche noch möglich ist. 

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Du hast einen Flug mit Air Berlin wahrgenommen, wobei es zu einer Flugverspätung gekommen ist. Nun hat die Air Berlin wegen der Verspätung einen Reisegutschein zukommen lassen.

Du fragst dich nun, ob du trotz der Insolvenz eine Chance hast den Gutschein einzulösen oder Geld wiederzubekommen.

Als Grundsatz gilt im Insolvenzrecht, dass die insolvente Gesellschaft bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nichts mehr zahlen darf, soweit diese nicht zwingend zur Aufrechterhaltung des Unternehmens notwendig sind. Erst wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, wird ein “Kassensturz” vorgenommen. Sollte nach Abzug der Kosten für die Insolvenz und nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger, noch Vermögen übrig sein, so wird dies anteilig an alle Gläubiger ausgezahlt. Niemand kann vorhersagen, welchen prozentualen Anteil der Forderung die einzelnen Schuldner bekommen.

Eine Auszahlung von Kompensationszahlungen ist aktuell leider nicht zulässig. Dementsprechend kannst du leider im Moment für deine Flugverspätung oder Annullierungen von Air Berlin keine Entschädigung ausgezahlt bekommen. Man bekommt nur eine Forderung gegen die Insolvenzmasse. Am Ende des Insolvenzverfahrens wird dann das übrige Geld zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt. Die durchschnittliche Quote, die Gläubiger bei einer Insolvenz bekommen liegt bei 2 bis 3 % der Forderungshöhe. Wie hoch die genaue Quote bei Air Berlin aussieht, wird man jedoch erst in der Zukunft sagen können.

Hier ändert auch der Umstand, dass du einen Gutschein hast leider nichts. Sobald sich ein Unternehmen in Insolvenz befindet, darf es keine Gutscheine mehr einlösen.

Es ist also egal, ob du einen Reisegutschein oder einen Anspruch auf Geld hast. Du kannst lediglich aus der überbliebenen Insolvenzmasse befriedigt werden.

Beantwortet von (16,560 Punkte)
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