Du hast einen Flug mit Air Berlin wahrgenommen, wobei es zu einer Flugverspätung gekommen ist. Nun hat die Air Berlin wegen der Verspätung einen Reisegutschein zukommen lassen.
Du fragst dich nun, ob du trotz der Insolvenz eine Chance hast den Gutschein einzulösen oder Geld wiederzubekommen.
Als Grundsatz gilt im Insolvenzrecht, dass die insolvente Gesellschaft bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nichts mehr zahlen darf, soweit diese nicht zwingend zur Aufrechterhaltung des Unternehmens notwendig sind. Erst wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, wird ein “Kassensturz” vorgenommen. Sollte nach Abzug der Kosten für die Insolvenz und nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger, noch Vermögen übrig sein, so wird dies anteilig an alle Gläubiger ausgezahlt. Niemand kann vorhersagen, welchen prozentualen Anteil der Forderung die einzelnen Schuldner bekommen.
Eine Auszahlung von Kompensationszahlungen ist aktuell leider nicht zulässig. Dementsprechend kannst du leider im Moment für deine Flugverspätung oder Annullierungen von Air Berlin keine Entschädigung ausgezahlt bekommen. Man bekommt nur eine Forderung gegen die Insolvenzmasse. Am Ende des Insolvenzverfahrens wird dann das übrige Geld zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt. Die durchschnittliche Quote, die Gläubiger bei einer Insolvenz bekommen liegt bei 2 bis 3 % der Forderungshöhe. Wie hoch die genaue Quote bei Air Berlin aussieht, wird man jedoch erst in der Zukunft sagen können.
Hier ändert auch der Umstand, dass du einen Gutschein hast leider nichts. Sobald sich ein Unternehmen in Insolvenz befindet, darf es keine Gutscheine mehr einlösen.
Es ist also egal, ob du einen Reisegutschein oder einen Anspruch auf Geld hast. Du kannst lediglich aus der überbliebenen Insolvenzmasse befriedigt werden.