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Hallo,

ich habe am 03.08.17 einen Flug für die Strecke TXL-LAX (hin 05.09.17, zurück 26.09.17) gebucht.

Am 15.09. bekam ich eine "Stornierungsbestätigung" des ursprünglichen Rückflugs sowie eine automatische Umbuchung auf die Strecke LAX-DUS-TXL am 26.09.

Am 24.09. sah ich zufällig auf der Fluginfoseite von Airberlin, dass dieser Flug annuliert worden war. Daraufhin habe ich die Hotline angerufen und konnte auf die Strecke LAX-DUS am 29.09. umgebucht werden.

Am 25.09. wurde dieser Flug ebenfalls annuliert. Nach Kontaktaufnahme mit der Hotline konnte ich auf die Strecke SFO-DUS am 26.09. umgebucht werden. Dies verursachte zusätzliche Kosten durch einen Mietwagen, um den 600 km entfernten Flughafen zu erreichen.

Ich habe - bis auf die erste Stornierung und Umbuchung - nie Nachricht von Airberlin bekommen, sondern nur durch eigene Recherche von den Annulierungen erfahren und durch Kontaktieren der Hotline eine Umbuchung durchsetzen können. Durch das mehrfache Anrufen der Hotline von den USA aus mit hohen Wartezeiten sind mir außerdem Telefonkosten von rund 280€ entstanden.

Meine Frage ist nun, ob ich trotz der Buchung vor dem 15.08. in irgendeiner Weise Recht auf Entschädigung seitens Airberlin habe (ohne dass das Insolvenzrecht greift)? Die drei Annulierungen und dadurch entstandenen Mehrkosten sind ja nach dem 15.08. entstanden und die letzten beiden Umbuchungen hatten ja mit dem gebuchten Ursprungsflug im Prinzip nichts mehr zu tun.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
wieder getaggt von
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Hallo,

 

in der Regel haben Fluggäste bei Vorfällen, wie es Ihnen passiert ist, Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Denn bei Annullierungen müssen die Airlines i.d.R. Ausgleichsleistungen zahlen, sowie Betreuungs- und Unterstützungsleistungen stellen.

Problematisch ist allerdings, das Air Berlin sich insolvent gemeldet hat. Insofern müssten Ansprüche nunmehr beim Insolvenzverwalter in der Insolvenztabelle angemeldet werden. Wie Sie schon richtig gesagt haben, erhalten Fluggäste, die nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.08.2017 Flüge gebucht haben aber nicht fliegen können, die Auslagekosten zurückerstattet. Ausgenommen davon sind Steuern und Gebühren, da diese zur Insolvenzmasse dazu gehören.

Allerdings ist es sehr ungewiss, ob solche Entschädigungszahlungen wie bei Ihnen, realistischer Weise je gezahlt werden können, da Fluggäste die kleinsten Gläubiger der insolventen Airline sind und insofern nicht vorrangig befriedigt werden.

Pauschalreisende sind diesbezüglich deutlich besser gestellt. Denn dabei hat der Reiseveranstalter dafür Sorge zu tragen, dass die Reisenden auf einen anderen Flug umgebucht werden.

 

Wie das jetzt dahingehend aussieht, dass Sie die hohen Kosten ja erst nach dem 15.08 hatten bin ich mir unsicher und konnte dazu leider auch keine näheren Infos finden. Denn die Buchung des eigentlichen Fluges hat auch bereits davor stattgefunden. Ich an Ihrer Stelle würde Ihnen raten sich trotzdem nochmal direkt an die zuständigen Stellen zu wenden und in jedem Fall Ihre Forderung zur Tabelle anzumelden. Im Zweifelsfall können Sie auch einen Fachanwalt für Reiserecht beauftragen.
Beantwortet von (24,540 Punkte)
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Du hast einen Flug mit AirBerlin gebucht. Dieser wurde aber mehrmals storniert und verlegt.

Du fragst dich nun, welche Möglichkeiten sich für dich ergeben und ob du Chancen hast, den Preis zurück zu bekommen.

Lässt eine Airline einen Flug ausfallen, ist das Unternehmen normalerweise entsprechend der EU-"Fluggastrechteverordnung" gesetzlich verpflichtet, eine Ausgleichsleistung zu erbringen - meist ist das eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Wie du schon ganz richtig erkannt hast, können Tickets, die vor dem Tag der Insolvenzanmeldung (15. August) Air Berlin gekauft wurden, können nicht erstattet werden. Es gibt also nur für jene Flüge Geld zurück, die nach dem Insolvenzantrag vom 15. August gebucht und bezahlt wurden. Diese Kunden können mit einer Rückzahlung vom eigens für diese Fälle angelegten Treuhand-Konto rechnen.

Wer aber wie du bis zum 15. August gebucht hat, wird aller Voraussicht nach leider nichts oder nur sehr wenig vom Kaufpreis wiedersehen. Das Geld dieser Passagiere ist - sofern noch vorhanden - Teil der Insolvenzmasse. Die einzige Möglichkeit ist,  die Forderung als Gläubiger beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren kann jedoch Jahre dauern, am Ende wird leider für dich kaum etwas übrig bleiben. Du solltest dennoch eine Forderung an Air Berlin stellen, deine Chancen sind leider sehr gering: Mit mehr als fünf bis zehn Prozent des Ticketpreises kannst du leider nicht rechnen.

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