Guten Tag,
sie haben 2016 eine gemeinsame Reise mit ihrer Freundin nach Ägypten gebucht.
Die Reise war für Dezember 2016 angesetzt.
Bedauerlicherweise musste sie im November am 30.11.16 erfahren, dass sie kurzfristig aus familiären Gründen die Reise stornieren müssen.
Sie haben die betreffende Fluggesellschaft aufgefordert ihnen nach der Stornierung die Kosten für das Flugticket einschließlich Steuern und Gebühren zurückzuerstatten.
Dies wurde seitens der Fluggesellschaft mit der Begründung abgelehnt, weil sie den Flug nicht angetreten haben und somit angeblich ihr Verschulden sei.
Ferner hat man sie auf die AGBs hingewiesen, die wiederum eine Stornierung ausschließen.
Sie fragen sich nun ob und wenn ja welche Ansprüche sie ggf. gegen die Fluggesellschaft haben und wer ggf. für die entstehenden Anwaltskosten aufkommen wird.
Durch den Kauf des Tickets haben sie einen Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB in Form eines Beförderungsvertrages mit der Fluggesellschaft abgeschlossen.
Dieser ist grundsätzlich bis zur Vollendung des Werkes kündbar (§ 649 BGB).
Dieser Vertragsteil ist durch (abweichende) freie Vereinbarung ersetzbar.
Vorliegend steht in den Buchungsunterlagen: „Da es sich bei dem von Ihnen gewählten Flugpreis um einen Sondertarif handeln kann, beachten Sie bitte dass Umbuchungen und Stornierungen nur eingeschränkt möglich sein können (...).“, sodass eine solche abweichende Vereinbarung vorliegt der sie durch den Kauf meines Erachtens nach auch zugestimmt haben.
Meines Erachtens nach ist das AGB-Recht jedoch deswegen nicht anwendbar, weil es sich bei der Klausel gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB um eine Individualvereinbarung handelt.
Ferner wurden sie bei der Buchung des Tarifs „Economy Basic" mehrmals darauf hingewiesen wird, dass der Tarif nicht stornierbar ist.
Sie hatte meiner Meinung nach zudem die Wahlmöglichkeit gehabt das Ticket nicht zu buchen.
Aufgrund der Tatsache, dass sie sich trotzdem für den Kauf zugestimmt haben, haben sie meines Erachtens nach ausdrücklich dieser abweichenden Vereinbarung auch zugestimmt.
Meiner Meinung nach haben sie somit keinen Anspruch auf Rückerstattung des kompletten Flugpreises.
Jedoch könnten sie einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren und Steuern haben.
Vorliegend betrifft die Klausel meines Erachtens nach nur den Flugpreis als solchen ohne die Gebühren und Steuern.
Diese fallen meiner Meinung nach erst an, wenn sie auch von der Leistung Gebrauch gemacht haben.
Aufgrund der Tatsache, dass sie jedoch das Ticket storniert haben konnten sie auch nicht mehr von der Leistung Gebrauch machen, sodass sie zu mindestens die Steuern und Gebühren zurückfordern können.
Am besten rechnen sie sich die Steuern und die Gebühren separat aus und schreiben der Fluggesellschaft noch einmal.
Sollte die Fluggesellschaft daraufhin sich nicht mit ihnen einigen bleibt ihnen meiner Meinung nach nur noch der Gang zum Anwalt.
Die kosten müsste ihnen dann meines Wissens nach auch die Fluggesellschaft erstatten, soweit sie im Recht sind.
Ich hoffe ich konnte ihnen trotzdem etwas weiterhelfen und wünsche ihnen noch ein angenehmes Wochenende.