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Hallo,

ich habe am 1.06.15 für den 28.08.15 einen Flug von Frankfurt nach Las Vegas gebucht.

Die Maschine sollte in Frankfurt planmäßig um 14:30 Uhr starten und pünktlich in Las Vegas am 29.08.15 um 10:15 Uhr landen.

Die ersten Stunden verliefen soweit relativ angenehm ohne irgendwelche Turbulenzen oder sonstigen Zwischenfälle.

Aber dann gefühlt 3 Stunden später hörte ich ein lautes Schreien von den vorderen Reihen.

Ein Passagier hatte sich mit einer Flugbegleiterin gestritten.

Ich habe den Grund für die Streitigkeit nur so halb aus der Entfernung mitbekommen.....

Deshalb kann ich diesbezüglich euch keine genauen Angaben leider liefern.....

Jedenfalls versuche ich euch mal kurz zu schildern was ich gesehen habe und was ich von den vorderen Passagieren durch die Gerüchteküche mitbekam....

Nachdem die Maschine in Las Vegas verlassen hatte, stellte die Crew wohl fest, dass sich eine Katze, die nicht zum Transport angemeldet war, frei in der Kabine bewegte.

Diese wurde zunächst eingefangen und zu ihrer Besitzerin gebracht (der Randaliererin!).

Die gute Frau versuchte die Katze anschließend in ihrer Handtasche zu verstauen, wo sie indes nicht blieb und sich wiederum durch die Kabine bewegte.

Nach Rücksprache mit dem Kapitän einigte man sich darüber, die Katze während des Fluges in einem für die Passagiere gesperrten Waschraum unterzubringen.

Die Passagierin willigte nur widerwillig ein.

Also freiwillig hätte Sie es nicht getan..... Was wir später auch mitbekamen......

Jedenfalls hat man sich wohl mit der Frau darauf geeinigt, dass Katze eine Katzentoilette, Fress‐ und Wassernapf bereitgestellt wurden; Crew‐ Mitglieder sollten die Katze während des Fluges versorgen zudem auch noch versorgen.

Ich fand das schon etwas überzogen... bei aller Tierliebe mal im ernst ?!?!

Naja jedenfalls hat die Frau und Ihre Katze wieder ne Extrawurst bekommen..... dachte mir nur so Hauptsache Ruhe erstmal... Von Wegen ! Da fing es erst richtig an....

Laut den Anweisungen durfte Sie den Bereich wo sich die Katze aufhielt nur in Begleitung eines Crewmitglieds aufsuchen.

Die Passagierin hielt sich an diese Absprache mehrfach nicht und suchte die Katze in dem Waschraum auf, obwohl Crew‐ Mitglieder ihr eindringlich versicherten, sich um das Tier zu kümmern.

Unter anderem stürmte sie in den Waschraum.

Auf die Aufforderung, sich nicht alleine dorthin zu begeben, begann die Passagierin, die Crew lautstark zu beschimpfen und zu beleidigen.

Zudem warf sie dem Personal vor, ihre Katze entführt zu haben und diese zu quälen. Anschließend begann Sie gegen die Waschraumtür zu treten, behauptete, sie deale mit der Mafia und schlug der Stewardess heftig auf den Arm.

Zahlreiche Fluggäste zeigten sich durch dieses Verhalten massiv verängstigt.

Aufgrund dieser Umstände entschied der verantwortliche Flugkapitän, dass eine sichere Fortsetzung des Fluges nicht mehr gewährleistet sei, leitete eine Ausweichlandung nach Denver ein und meldete der Air Traffic Control eine Bedrohungsstufe 3, was zur Folge hatte, dass die Maschine von zwei Kampfjets der amerikanischen Air Force nach Denver begleitet wurde, wo sie um 0:39 Uhr UTC landete.

Tatsächlich landete die Maschine aber erst am 30.08.2015 um 14:25 Uhr und damit mit einer Verspätung von mehr als 28 h.....

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Kann ich was dagegen tun ? Irgendwie mein Geld oder eine Entschädigung für die Verspätung verlangen?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
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Guten Tag,

Sie haben am 1.06.15 für den 28.08.15 einen Flug von Frankfurt nach Las Vegas gebucht.

Die Maschine sollte in Frankfurt planmäßig um 14:30 Uhr starten und pünktlich in Las Vegas am 29.08.15 um 10:15 Uhr landen.

Bedauerlicherweise hat eine Randaliererin an Board den Pilot dazu veranlasst eine Ausweichlandung nach Denver einzuleiten.

Somit mussten sie eine Verspätung von mehr als 28 Stunden hinnehmen, wodurch sie erst am 30.08.15 um 14:25 iin Las Vegas landen konnten.

Sie fragen sich nun ob und wenn ja welche Ansprüche sie ggf. gegen die Fluggesellschaft geltend machen können.

In Betracht kommt aufgrund der Verspätung eine Entschädigung und Schadensersatz nach Art. 19 Montrealer Übereinkommen / Warschauer Abkommen i.V.m. VO (EG) Nr. 889/2002, MontÜG, §46 Luftverkehrsgesetz, §§631, 280 BGB.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahingehend auszulegen, dass die Passagiere verspäteter Flüge hinsichtlich der Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Passagieren annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines

verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.

EuGH, Urt. v. 19.11.2009, (einfach zu finden bei google unter „C‐402/07 reise-recht-wiki.de“)

Vorliegend haben sie einen Zeitverlust von mehr als 3 Stunden erlitten und somit sind die Voraussetzungen erfüllt.

Der Ausgleichsanspruch könnte gem. Art. 5 Abs. 3 VO ausgeschlossen sein aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes.

Grund für die Verspätung war die aufgrund des Verhaltens einer Passagierin an Board.

Durch ihr Verhalten war eine Zwischenlandung in Denver erforderlich geworden, wo zunächst die Maschine auf Schäden untersucht werden musste, was schließlich dazu führte, dass der Flug nicht mehr innerhalb der zulässigen Dienstzeit der Crew durchgeführt werden konnte.

Dass durch das Verhalten der Passagierin ein Sicherheitsrisiko für Besatzung und Passagiere des betreffenden Fluges begründet wurde ist meines Erachtens nach nachvollziehbar.

Meiner Meinung nach stellt dies unter anderem auch ein Umstand da den die Fluggesellschaft nicht hätte verhindern können.

Die Passagierin hat die Crewmitglieder stark beschimpft, ist handgreiflich geworden....

Der Pilot hatte keine andere Möglichkeit außer eine Zwischenlandung vorzunehmen um den „Störenfried“ am Flughafen von den Behörden abführen zu lassen.

Dadurch, dass die Crewmitglieder der Frau alternativen angeboten haben und immer wieder versucht haben auf sie einzureden und sie zu beruhigen hat die Fluggesellschaft meines Erachtens nach alles erdenkliche, erforderliche und zumutbare in Ihrer Macht stehende getan um diesen Umstand zu verhindern.

Somit ist wohl von einem außergewöhnlichen Umstand zugunsten der Fluggesellschaft auszugehen, der sie von der Haftung befreit.

Mithin haben sie keinen Ausgleichsanspruch gegen die Fluggesellschaft.

Sie könnten möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Passagierin haben, der dieser Umstand zuzuschreiben ist.

Hierzu sollten sie sich ausgiebig von einem Anwalt beraten lassen und dann ggf. rechtliche Schritte einleiten um vielleicht doch noch den einen oder anderen Euro zurückzubekommen.

Ich hoffe ich konnte ihnen soweit etwas weiterhelfen und wünsche ihnen einen guten Start in die Woche.

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