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hallo alle zusammen,

 

ich habe mir ein ticket bei der air france gekauft. da man dort unverschämte gebühren für kreditkartenzahlungen möchte (22 chf), habe ich mich dafür entschieden das geld doch selbst zu überweisen, was keine gebühren kostet. leider habe ich dabei 20 chf zuviel überweisen. nun möchte man mir von der air france das geld nicht zurückzahlen, sondern einen gutschein für 20 chf geben, einlösbar 1 jahr lang. das ist jedoch für mich wertlos, da ich nicht so häufig fliege. ich möchte einfach das versehentlich zuviel bezahlte geld zurück. das möchte man aber seitens air france nicht.

habe ich ein recht auf eine rückerstattung in bar? kann air france dabei bearbeitungsgebühren abziehen? ich meine, so eine rückerstattung kann ja von jedem mitarbeiter in einer minute gemacht werden und eine banktransaktion kostete ja auch nur ein paar cent. da darf man bestimmt auch nicht irgendwelche hohen gebühren verlangen, denn sowas würde ja gegen den grundsatz der verhältbismässigkeit verstossen, selbst wenn man das in irgendwelchen geschäftsbedingungen festgelegt hat. was den gutschein angeht, zieht man mir ja auch keine gebühren ab.

kann mir jemand dabei helfen?

viele grüsse,

kestrel.
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
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Guten Abend Kestrel,

Sie haben bei Air France einen Flug gebucht und haben sich für eine eigenständige Überweisung entschieden, da die Kreditkartengebühren Ihrer Meinung nach unverschämt hoch sind. Leider haben Sie der Airline 20chf zuviel überwiesen und verlangen von der Airline nun die Rückzahlung von diesem Geld. Air France will Ihnen das Geld zwar zurückgeben, allerdings in Form eines Gutscheins und nicht per einfacher Überweisung. Sie fragen sich nun ob das Verhalten von Air France rechtens ist.

Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet zu viel erhaltenes Geld an den Absender zurückzugeben, da man sich sonst einer ungerechtfertigenden Bereicherung gemäß §812 BGB schuldig macht. Die Airline will Ihnen das Geld zwar zurücküberweisen, allerdings in Form eines Gutscheins und nicht per Überweisung. Meiner Meinung nach ist dem Fluggast zuviel überwiesenes Geld nur dann als Gutschein zurückzugeben, wenn dieser es ausdrücklich so verlangt und nicht weil es für die Airline vielleicht bequemer ist. Noch dazu weil eine Überweisung ja nun wirklich nicht viel Zeit beansprucht.

Sie konnten versuchen das zuviel überwiesene Geld durch Ihre Bank zurückholen zu lassen. Dies ist in einigen Fällen nämlich auch möglich. 

Dazu habe ich folgenden Artikel gefunden:

http://www.bankenmaerchen.de/ueberweisung-zurueckholen/

Dieser gibt ein paar Tipps wie man sich das Geld unter Umständen wiederholen kann.

Allerdings kann die Bank in einem solchen Fall Gebühren erheben. Diese kann z.B. 15€ betragen. Sie müssen in diesem Fall also schauen ob Sie zum einen evtl. draufzahlen müssen und danach entscheiden ob Sie das Geld über die Bank zurückholen wollen.

An Ihrer Stelle würde ich mich aber nochmal mit der Airline in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass Sie eher wenig reisen und ein Fluggutschein daher wenig Sinn für Sie macht und Sie das Geld lieber per Überweisung zurück hätten. 

Eventuell ist die Airline dann dazu gewillt Ihnen das Geld zu überweisen.

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