Guten Abend Kestrel,
Sie haben bei Air France einen Flug gebucht und haben sich für eine eigenständige Überweisung entschieden, da die Kreditkartengebühren Ihrer Meinung nach unverschämt hoch sind. Leider haben Sie der Airline 20chf zuviel überwiesen und verlangen von der Airline nun die Rückzahlung von diesem Geld. Air France will Ihnen das Geld zwar zurückgeben, allerdings in Form eines Gutscheins und nicht per einfacher Überweisung. Sie fragen sich nun ob das Verhalten von Air France rechtens ist.
Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet zu viel erhaltenes Geld an den Absender zurückzugeben, da man sich sonst einer ungerechtfertigenden Bereicherung gemäß §812 BGB schuldig macht. Die Airline will Ihnen das Geld zwar zurücküberweisen, allerdings in Form eines Gutscheins und nicht per Überweisung. Meiner Meinung nach ist dem Fluggast zuviel überwiesenes Geld nur dann als Gutschein zurückzugeben, wenn dieser es ausdrücklich so verlangt und nicht weil es für die Airline vielleicht bequemer ist. Noch dazu weil eine Überweisung ja nun wirklich nicht viel Zeit beansprucht.
Sie konnten versuchen das zuviel überwiesene Geld durch Ihre Bank zurückholen zu lassen. Dies ist in einigen Fällen nämlich auch möglich.
Dazu habe ich folgenden Artikel gefunden:
http://www.bankenmaerchen.de/ueberweisung-zurueckholen/
Dieser gibt ein paar Tipps wie man sich das Geld unter Umständen wiederholen kann.
Allerdings kann die Bank in einem solchen Fall Gebühren erheben. Diese kann z.B. 15€ betragen. Sie müssen in diesem Fall also schauen ob Sie zum einen evtl. draufzahlen müssen und danach entscheiden ob Sie das Geld über die Bank zurückholen wollen.
An Ihrer Stelle würde ich mich aber nochmal mit der Airline in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass Sie eher wenig reisen und ein Fluggutschein daher wenig Sinn für Sie macht und Sie das Geld lieber per Überweisung zurück hätten.
Eventuell ist die Airline dann dazu gewillt Ihnen das Geld zu überweisen.