Guten Tag,
auf Ihrem Ryanair Flug von Berlin nach Dublin über London haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, da Ihr Vorflug etwas verspätet war.
Fraglich ist, wie eine solche Situation zu bewerten ist, da nur Ihr Vorflug verspätet war.
LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013 – Az.: 2-24 S 47/12 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Es ist davon auszugehen, dass ein verpasster Anschlussflug und eine entsprechende Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslöst – auch dann, wenn der Umsteigeflughafen außerhalb der EU liegt oder die Zubringer- und Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.
BGH, Urteil vom 07.05.2013-Az.: X ZR 127/11 (einfach zu finden bei Google unter reise-recht-wiki)
Eine große Abflugverspätung beim Zubringerflug ist nicht Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch der Fluggäste, sondern allein die Verspätung am Endziel ist maßgeblich.
Insofern sollte man davon ausgehen, dass Sie durchaus eher einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen erhalten sollten, anstatt noch eine Extra-Gebühr zu zahlen.
Wie hoch die Ausgleichszahlungen nun ausfallen könne, hängt ganz von der Flugdistanz ab:
- bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km – 250 €
- bei einer Flugstrecke von 1500 km bis zu 3500 km innerhalb der EU – 400€
- bei einer Flugstrecke über 3500 km auch außerhalb der EU – 600€
Allerdings kann ich Ihren Schilderungen nicht so ganz entnehmen, ob Sie diese Flüge einheitlich gebucht haben oder beide Flüge separat. Denn bei Letzterem könnte tatsächlich ein Mitverschulden vorliegen. Denn auch Sie als Fluggast haben dafür zu sorgen rechtzeitig am Gate einzufinden.
Warum Sie nun genau diese Gebühr zahlen mussten, ist mir trotzdem nicht ganz klar. Wie man nun an diese Zahlung zurückkommt, kann ich Ihnen leider nicht genau sagen. Ich würde an Ihrer Stelle nochmal mit Ryanair in Kontakt treten.