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Auf meinen Flug von Berlin nach Dublin über London Stansted verpasste ich meinen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des Fluges aus Berlin um 20min. Alle Flüge wurden von RyanAir durchgeführt. Damit ich den nächsten Flug nach Dublin nehmen konnte, verlangte RyanAir eine Missed Departure Fee von ₤100. Als Grund nannte RyanAir, dass ich den Anschlussflug so oder so nicht erreicht hätte. Ich war aber nur 10min nach Gate-Schliessung am Gate. Besteht ein Anspruch darauf diese Gebühr zurück zu bekommen?
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2 Antworten

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Guten Tag,

 

auf Ihrem Ryanair Flug von Berlin nach Dublin über London haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, da Ihr Vorflug etwas verspätet war.

 

Fraglich ist, wie eine solche Situation zu bewerten ist, da nur Ihr Vorflug verspätet war.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013 – Az.: 2-24 S 47/12 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Es ist davon auszugehen, dass ein verpasster Anschlussflug und eine entsprechende Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslöst – auch dann, wenn der Umsteigeflughafen außerhalb der EU liegt oder die Zubringer- und Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.

BGH, Urteil vom 07.05.2013-Az.: X ZR 127/11 (einfach zu finden bei Google unter reise-recht-wiki)

Eine große Abflugverspätung beim Zubringerflug ist nicht Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch der Fluggäste, sondern allein die Verspätung am Endziel ist maßgeblich.

 

Insofern sollte man davon ausgehen, dass Sie durchaus eher einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen erhalten sollten, anstatt noch eine Extra-Gebühr zu zahlen.

Wie hoch die Ausgleichszahlungen nun ausfallen könne, hängt ganz von der Flugdistanz ab:

- bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km – 250 €

- bei einer Flugstrecke von 1500 km bis zu 3500 km innerhalb der EU – 400€

- bei einer Flugstrecke über 3500 km auch außerhalb der EU – 600€

 

Allerdings kann ich Ihren Schilderungen nicht so ganz entnehmen, ob Sie diese Flüge einheitlich gebucht haben oder beide Flüge separat. Denn bei Letzterem könnte tatsächlich ein Mitverschulden vorliegen. Denn auch Sie als Fluggast haben dafür zu sorgen rechtzeitig am Gate einzufinden.

Warum Sie nun genau diese Gebühr zahlen mussten, ist mir trotzdem nicht ganz klar. Wie man nun an diese Zahlung zurückkommt, kann ich Ihnen leider nicht genau sagen. Ich würde an Ihrer Stelle nochmal mit Ryanair in Kontakt treten.

Beantwortet von (15,270 Punkte)
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Hallo NatalieS,
vielen Dank für Ihre Antwort. Die Flüge wurden zusammen von kiwi.com angeboten und zusammen von mir gebucht.
+1 Punkt

Guten Abend,

eine Verspätung des Zubringerfluges kann unter Umständen eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung auslösen. Dazu muss die Verspätung allerdings erheblich sein. 

In Ihrem Fall hatte Ihr Zubringerflug von Berlin nach London 20 Minuten Verspätung. Das Amtsgericht in Köln hat am 11.9.2007 einen ähnlichen Fall entschieden (Az. 124 C 48/07; bei Google finden Sie dieses Urteil wenn Sie dort eingeben:"124 C 48/07 reise-recht-wiki.de"). Hier hatte der Zubringerflug 24 Minuten Verspätung womit sie ihren Anschlussflug verpasst hat. Daher forderte die Klägerin von der Airline eine Ausgleichszahlung. Das Gericht hat diesen Anspruch jedoch abgelehnt, da eine Verspätung von 24 Minuten eine bloße Unannehmlichkeit darstelle und eine Verspätung erst ab 2-4 Stunden als erheblich zu sehen sei. 

Da die Verspätung in Ihrem Fall sogar nur 20 Minuten betrug, könnte es in Ihrem Fall eventuell schwierig werden einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegenüber RyanAir geltend zu machen.

Sollten Sie durch Ihren verpassten Anschlussflug allerdings erst 3 Stunden später als geplant am letzten Zielort, in Ihrem Fall Dublin, ankommen, so steht Ihnen laut dem EuGH doch eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 zu (" C-11/11 reise-recht-wiki.de"  ; Urteil vom 26.2.2013)

Die Höhe der Ausgleichszahlung würde in Ihrem Fall 250€ betragen.

Was ich allerdings nicht verstehen kann, ist die Gebühr die Sie aufgrund des verpassten Anschlussfluges zahlen mussten. Ich kann mir das nur so erklären, dass RyanAir in ihren AGB´s eine Klausel hat, die diese Gebühr festlegt. Sollte dies der Fall sein, wäre natürlich zu klären, ob diese AGB Klausel tatsächlich wirksam ist. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein und die AGB Klausel unzulässig sein, könnten Sie die Rückerstattung der 100 Pfund meines Erachtens nach fordern.

Es wäre vielleicht ratsam sich in Ihrem Fall mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, da dieser Ihnen vielleicht in Bezug auf die Gebühr einen professionellen Rat geben kann.

Beantwortet von (11,620 Punkte)
+1 Punkt
Hallo GlobalCitizen,
vielen Dank für Ihre Antwort. Mittlerweile hat die Buchungsgesellschaft kiwi.com die Kosten für die Missed Departure Fee erstattet.
Im Support-Chat wurde das noch abgelehnt, weil die Mindestaufenthaltsdauer zwischen 2 Flügen von 45min bei der Buchung eingehalten wurde. Nach einem Eintrag in Trustpilot wandelte sich das aber schlagartig und man erstattet mir sehr zügig die Gebühr. Somit hatte ich mein Ziel erreicht. Eine Ausgleichszahlung hatte ich nicht angestrebt und wäre wohl auch nicht möglich, da von London-Stansted quasi aller 90min ein Flug von RyanAir nach Dublin geht und ich somit auch nur 90min später eintraf.
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